Viele glauben: Wenn eine Krankheit die Arbeit unmöglich macht, zahlt die Rentenkasse automatisch eine Erwerbsminderungsrente. Das stimmt im Grundsatz, scheitert aber in der Praxis oft an Details. Vor allem eine Voraussetzung sorgt immer wieder für Ablehnungen, obwohl Betroffene längst am Limit leben.
Wer die Regeln kennt, kann gezielter vorgehen, Unterlagen besser vorbereiten und typische Fehler vermeiden. Denn die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht nur Diagnosen, sondern auch Versicherungszeiten, Beitragsmonate und die konkrete Leistungsfähigkeit im Alltag.
Inhaltsverzeichnis
Die erste Hürde: Versicherungszeiten entscheiden über alles
Die Erwerbsminderungsrente setzt eine Grundvoraussetzung voraus, die viele unterschätzen. Sie müssen die allgemeine Wartezeit erfüllen, also insgesamt fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Diese fünf Jahre können auch lange zurückliegen.
Noch härter wirkt die zweite Ebene, die „besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung“. Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gesammelt haben. Diese Monate müssen nicht am Stück laufen, müssen aber in diesem engen Fünfjahresfenster liegen.
Genau hier kippen viele Fälle. Wer lange krank war, in Minijobs hing, Familienzeiten nicht sauber geklärt hat oder über Jahre kaum Pflichtbeiträge zahlte, fällt trotz schwerer Erkrankung durch das Raster.
Warum genau diese Beitragsregel so oft zur Ablehnung führt
Die Rentenversicherung prüft streng, ob Pflichtbeiträge im maßgeblichen Zeitraum liegen. Freiwillige Beiträge, Zeiten ohne Versicherungspflicht oder Lücken durch Aussteuerung und „Durchhängen“ helfen häufig nicht genug. Eine Krankheit reicht dann nicht, weil die Versicherungsvoraussetzung fehlt.
Das trifft besonders Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien, Selbstständige ohne Pflichtversicherung oder Beschäftigte, deren Job schon lange vor dem Antrag wegbrach. Die Ablehnung wirkt dann wie Hohn, hat aber eine klare Grundlage im Rentenrecht.
Ohne Antrag keine Rente: Sie müssen den Startschuss selbst setzen
Eine Erwerbsminderungsrente läuft nicht automatisch an. Sie müssen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, sonst passiert gar nichts. Viele verlieren hier Zeit, weil sie erst nach Monaten handeln, wenn Krankengeld oder Arbeitslosengeld auslaufen.
Wer zu spät startet, verschenkt oft Geld. Außerdem setzt die Rentenversicherung regelmäßig auf Gutachten und Befundberichte, und diese Verfahren ziehen sich. Medienberichte nennen für solche Anträge durchschnittliche Bearbeitungszeiten von rund vier bis fünf Monaten.
Die medizinische Voraussetzung: Es zählt „irgendein Job“, nicht Ihr Beruf
Die härteste Prüfung betrifft die medizinische Seite. Sie bekommen die Rente nur, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Für die volle Erwerbsminderung muss die Leistungsfähigkeit sogar auf unter drei Stunden am Tag sinken.
Entscheidend ist dabei nicht Ihr letzter Beruf. Die Rentenversicherung fragt, ob Sie unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch irgendeine Tätigkeit schaffen. Genau deshalb erleben viele Handwerkerinnen, Pflegekräfte oder Bauarbeiter den nächsten Schock: Ihr Körper blockiert den erlernten Beruf, aber die Rentenversicherung sieht noch „leichte Tätigkeiten“ als möglich.
Praxisbeispiel 1: Der Handwerker, der nicht mehr knien kann
Robert arbeitet als Fliesenleger. Er bekommt massive Knieprobleme und Schmerzen, die jede Beschäftigung auf dem Bau unmöglich machen. Er scheitert trotzdem, weil die Rentenversicherung ihn auf sitzende Tätigkeiten verweist. Er muss dann nachweisen, dass auch leichte Arbeiten durch Schmerzen, Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme nicht stabil funktionieren.
Praxisbeispiel 2: Die chronisch Kranke mit Beitragslücke
Olivia kämpft seit Jahren mit einer chronischen Erkrankung und fällt immer wieder aus Jobs heraus. Medizinisch wirkt der Fall eindeutig, aber in den letzten fünf Jahren fehlen Pflichtbeiträge, weil sie lange ohne versicherungspflichtige Beschäftigung blieb. Die Rentenversicherung lehnt ab, obwohl die Krankheit real alles dominiert.
Praxisbeispiel 3: Der Antragsteller mit „zu gutem Gutachten“
Hamza schildert extreme Erschöpfung und Leistungseinbrüche, aber das Gutachten vermerkt „sechs Stunden leichte Tätigkeit möglich“. In der Praxis bricht er jedoch nach kurzer Belastung ein, braucht viele Pausen und hält keinen Rhythmus.
Er muss dann mit Befunden, Therapieberichten und einer präzisen Alltagsbeschreibung zeigen, dass die theoretische Stundenzahl nicht verwertbar ist.
Was viele nicht wissen: Ablehnungen treffen fast jeden Zweiten
Wer einen Antrag stellt, muss mit Gegenwind rechnen. Sozialverbände berichten seit Jahren von hohen Ablehnungsquoten, teils um die 40 bis 50 Prozent. Das erklärt, warum Widerspruch und Klage in der Praxis so häufig werden.
Auch die Höhe der Rente enttäuscht viele. In Presseberichten lagen die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge im Jahr 2020 bei etwa 524 Euro bei teilweiser und 936 Euro bei voller Erwerbsminderung. Das reicht in vielen Haushalten nicht aus, um laufende Kosten zu decken.
Was Sie jetzt konkret tun können, bevor Sie den Antrag stellen
Sie gewinnen die wichtigsten Punkte durch gute Vorbereitung. Klären Sie zuerst Ihre Versicherungszeiten und prüfen Sie, ob die Pflichtbeiträge im entscheidenden Fünfjahreszeitraum liegen. Dokumentieren Sie dann nicht nur Diagnosen, sondern vor allem Funktionsausfälle im Alltag, Belastungsabbrüche, Pausenbedarf und Therapieverläufe.
Wenn die Rentenversicherung Sie auf „leichte Tätigkeiten“ verweist, müssen Sie konkret widersprechen. Belegen Sie durch detailierte Tagesprotokolle sowie ärztliche Befunde, warum selbst einfache Arbeiten nicht regelmäßig und nicht in verwertbarem Umfang möglich sind.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Zählt für die Rente mein letzter Beruf oder irgendeine Arbeit?
Die Rentenversicherung prüft grundsätzlich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ihr letzter Beruf spielt nur in Sonderkonstellationen eine stärkere Rolle.
Was ist die häufigste Ablehnungsfalle?
Die Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Fehlen diese Monate, lehnt die Rentenversicherung oft ab, selbst bei schweren Diagnosen.
Reicht eine Diagnose für die Bewilligung?
Nein. Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit: Stundenumfang, Belastbarkeit, Konzentration, Pausenbedarf und die Stabilität über Wochen und Monate.
Warum zählt Arbeitslosengeld oder Krankengeld im Verfahren?
Solche Leistungen hängen oft an einem Bemessungsentgelt und beeinflussen die Einordnung von Zeiten und die Aktenlage. Außerdem lösen sie bei vielen überhaupt erst den Druck aus, den Rentenantrag zu stellen.
Was kann ich tun, wenn ein Gutachten mich „zu leistungsfähig“ einstuft?
Sie können widersprechen und mit aktuellen Befunden, Therapieberichten und einer präzisen Schilderung Ihrer Alltags- und Arbeitsgrenzen gegenhalten. Häufig entscheidet erst die zweite Prüfung, ob die Einschränkungen wirklich verwertbar sind.
Fazit
Die Erwerbsminderungsrente existiert, aber sie kommt nicht „einfach so“. Am häufigsten scheitern Anträge nicht an der Krankheit, sondern an den Pflichtbeiträgen im entscheidenden Fünfjahreszeitraum und an der strengen Logik „irgendein Job geht noch“.
Wer vor dem Antrag Versicherungszeiten klärt und die medizinischen Einschränkungen konkret belegt, erhöht die Chance auf eine Bewilligung deutlich.




