Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erhรคlt, der kann nicht mehr voll arbeiten. Er kann aber immer noch etwas Erwerbsarbeit leisten, sonst wรคre er erwerbsunfรคhig.
Viele Erwerbsgeminderte sind verwirrt, wieviel sie noch arbeiten und wieviel sie durch Erwerbstรคtigkeit verdienen dรผrfen, ohne den Ansprcuh auf die Rente zu verlieren. Dazu gibt es klare Regeln, und diese zeigen wir.
Erwerbsminderungsrente gibt es bei Versicherung
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenkasse haben diejenigen, die mindestens fรผnf Jahre versichert waren und nur noch eingeschrรคnkt Arbeit leisten kรถnnen.
Die Erwerbsminderung muss dauerhaft sein
Die Erwerbsminderung muss zudem dauerhaft sein. In der Regel gilt der Grundsatz “Reha statt Rente”. Der bedeutet, dass Maรnahmen, um die volle Erwerbsfรคhigkeit wiederherzustellen, erfolglos waren, bevor jemand eine Rente bekommt.
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Eine Ausnahme sind diejenigen, deren Erwerbsfรคhigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht ist. Dann reicht es, รผberhaupt in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.
Wie lange dรผrfen Erwerbsgeminderte arbeiten?
Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Erwerbstรคtigkeit nachgehen kann. Teilweise oder halbe Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand weniger als sechs Stunden pro Tag zu dieser Leistung fรคhig ist.
Eine volle Erwerbsminderungsrente ist doppelt so hoch wie eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung geht nicht nur davon aus, dass teilweise Erwerbsgeminderte weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, sondern dies spiegelt sich in die Leistungen.
Von teilweise Erwerbsgeminderten wird also erwartet, dass sie den (im Vergleich zu voll Erwerbsgeminderten) fehlenden Teil der Rente selbst erwirtschaften.
Lesen Sie auch:
Unterschiede beim Bรผrgergeld
Auch bei Sozialleistungen gibt es Unterscheide. So kรถnnen Betroffene mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die nicht das Exstenzminimum deckt, Bรผrgergeld beziehen.
Bรผrgergeld gilt fรผr grundsรคtzlich Erwerbsfรคhige, und wer es bezieht, verpflichtet sich, Erwerbsarbeit zu suchen. Teilweise Erwerbsgeminderte stehen laut Jobcentern also dem Arbeitsmarkt zur Verfรผgung.
Fรผr voll Erwerbsgeminderte gilt dies nicht, und wenn sie Sozialleistungen beziehen mรผssen, dann fallen sie unter Sozialhilfe.
Es geht um die tรคglichen Stunden
Fรผr die Rente bedeutet volle oder teilweise Erwerbsminderung. Sie kรถnnen (und sie dรผrfen) weniger als drei (bei voller Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (bei teilweiser) Erwerbsminderung pro Tag arbeiten – und nicht mehr.
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und mehr als diese Stunden pro Tag erwerbstรคtig ist, riskiert seine Rente. Denn dann geht die Rentenkasse davon aus, dass keine Erwerbsminderung vorliegt.
Dabei geht es erst einmal nicht um die wรถchentlichen oder monatlichen, sondern um die tรคglichen Arbeitsstunden. Wer bei teilweiser Erwerbsminderung zwei Tage die Woche acht Stunden arbeitet, der รผberschreitet den Rahmen von weniger als sechs Stunden tรคglich.
Beziehen Sie hingegen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und arbeiten vier Tage die Woche jeweils vier Stunden pro Tag, dann haben Sie zwar die gleiche wรคchentliche Stundenzahl, bleiben aber unter sechs Stunden tรคglich.
Das gilt auch bei weniger als drei Stunden pro Tag bei voller Erwerbsminderung: Fรผnfmal die Woche zwei Stunden pro Tag einer Erwerbstรคtigkeit nachzugehen, ist kein Problem fรผr die Rente. Zweimal pro Woche hingegen jeweils fรผnf Stunden zu arbeiten, ist kritisch. Laut
Rentenkasse liegt dann keine volle Erwerbsminderung vor.
Wieviel dรผrfen Sie verdienen?
Viele denken, ihre Erwerbsmidnerungsrente sei auch gefรคhrdet, wenn Sie “zuviel” verdienen. Tatsรคchlich gibt es bei Erwerbsminderungsrenten zwar Grenzen des Hinzuverdienstes.
Diese wurden allerdings erheblich erhรถht. Sie liegen 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung bei 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung bei 18.558, 75 Euro.
Die meisten Menschen, die eine Erwerbsmidnerungsrente beziehen, werden kaum รผber diese Betrรคge kommen.
Spielt der Stundenlohn eine Rolle?
Nein. Es ist unerheblich, wie hoch ihr Stundenlohn ist. Vielmehr geht es wiederum um die Arbeitsstunden pro Tag. Nehmen wir an, Sie verdienen mit einer vollen Erwerbsminderung 1000 Euro im Monat hinzu, also 12.000 Euro pro Jahr.
Sie sind gefragter Spezialist im IT-Bereich, haben einen Stundensatz von 100 Euro und arbeiten zehn Stunden im Monat, auf fรผnfmal zwei Stunden verteilt? Das ist auch bei voller Erwerbsminderung kein Problem.
Beim Mindestlohn von 12,41 mรผssten Sie hingegen 80 Stunden pro Monat arbeiten, fรผr knapp auf 1000 Euro (992,80 Euro). Aufgeteilt auf Arbeitswochen wรคren das 20 Stunden pro Woche, bei einer Fรผnftagewoche vier Stunden am Tag.
Mit einer teilweisen Erwerbsminderung wรคre das noch mรถglich. Bei einer vollen Erwerbsminderung รผberschreiten Sie hingegen deutlich die tรคgliche Arbeitszeit von weniger als drei Stunden.
Verdienstgrenze ist weit entfernt vom Mindestlohn
Wenn Sie zweieinhalb Stunden pro Tag arbeiten, dann sind Sie im Rahmen der vollen Erwerbsminderungsrente. Beim Mindestlohn wรคren das bei zweieinhalb Stunden und einer Arbeitswoche von fรผnf Tage pro Woche 155, 12 Euro oder 620, 48 Euro im Monat.
Mit Mindestlohn wรคren Sie also mit einer tรคglichen Arbeitszeit von weniger als drei Stunden gerade einmal 82,48 รผber dem maximalen Verdienst aus einem Minijob.
Das sind im Jahr 7445.76 Euro, kaum mehr als ein Fรผnftel der 37.117,50 Euro, die Sie hinzuverdienen dรผrfen.
Fazit
Entscheidend fรผr den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind die tรคglichen Stunden, die Sie einer Erwerbstรคtigkeit nachgehen kรถnnen. Sie mรผssen darauf achten, dass Sie bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden und bei teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.
Wenn Sie diese Grenze รผberschreiten, dann kรถnnen Sie ihre Rente verlieren.