Erwerbsminderung: Zuviel arbeiten kostet die EM-Rente

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Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält, der kann nicht mehr voll arbeiten. Er kann aber immer noch etwas Erwerbsarbeit leisten, sonst wäre er erwerbsunfähig.

Viele Erwerbsgeminderte sind verwirrt, wieviel sie noch arbeiten und wieviel sie durch Erwerbstätigkeit verdienen dürfen, ohne den Ansprcuh auf die Rente zu verlieren. Dazu gibt es klare Regeln, und diese zeigen wir.

Erwerbsminderungsrente gibt es bei Versicherung

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenkasse haben diejenigen, die mindestens fünf Jahre versichert waren und nur noch eingeschränkt Arbeit leisten können.

Die Erwerbsminderung muss dauerhaft sein

Die Erwerbsminderung muss zudem dauerhaft sein. In der Regel gilt der Grundsatz “Reha statt Rente”. Der bedeutet, dass Maßnahmen, um die volle Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, erfolglos waren, bevor jemand eine Rente bekommt.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Eine Ausnahme sind diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht ist. Dann reicht es, überhaupt in die Rentenkasse eingezahlt zu haben.

Wie lange dürfen Erwerbsgeminderte arbeiten?

Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Teilweise oder halbe Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand weniger als sechs Stunden pro Tag zu dieser Leistung fähig ist.

Eine volle Erwerbsminderungsrente ist doppelt so hoch wie eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung geht nicht nur davon aus, dass teilweise Erwerbsgeminderte weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, sondern dies spiegelt sich in die Leistungen.

Von teilweise Erwerbsgeminderten wird also erwartet, dass sie den (im Vergleich zu voll Erwerbsgeminderten) fehlenden Teil der Rente selbst erwirtschaften.

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Unterschiede beim Bürgergeld

Auch bei Sozialleistungen gibt es Unterscheide. So können Betroffene mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die nicht das Exstenzminimum deckt, Bürgergeld beziehen.

Bürgergeld gilt für grundsätzlich Erwerbsfähige, und wer es bezieht, verpflichtet sich, Erwerbsarbeit zu suchen. Teilweise Erwerbsgeminderte stehen laut Jobcentern also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Für voll Erwerbsgeminderte gilt dies nicht, und wenn sie Sozialleistungen beziehen müssen, dann fallen sie unter Sozialhilfe.

Es geht um die täglichen Stunden

Für die Rente bedeutet volle oder teilweise Erwerbsminderung. Sie können (und sie dürfen) weniger als drei (bei voller Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (bei teilweiser) Erwerbsminderung pro Tag arbeiten – und nicht mehr.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und mehr als diese Stunden pro Tag erwerbstätig ist, riskiert seine Rente. Denn dann geht die Rentenkasse davon aus, dass keine Erwerbsminderung vorliegt.

Dabei geht es erst einmal nicht um die wöchentlichen oder monatlichen, sondern um die täglichen Arbeitsstunden. Wer bei teilweiser Erwerbsminderung zwei Tage die Woche acht Stunden arbeitet, der überschreitet den Rahmen von weniger als sechs Stunden täglich.

Beziehen Sie hingegen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und arbeiten vier Tage die Woche jeweils vier Stunden pro Tag, dann haben Sie zwar die gleiche wächentliche Stundenzahl, bleiben aber unter sechs Stunden täglich.

Das gilt auch bei weniger als drei Stunden pro Tag bei voller Erwerbsminderung: Fünfmal die Woche zwei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist kein Problem für die Rente. Zweimal pro Woche hingegen jeweils fünf Stunden zu arbeiten, ist kritisch. Laut
Rentenkasse liegt dann keine volle Erwerbsminderung vor.

Wieviel dürfen Sie verdienen?

Viele denken, ihre Erwerbsmidnerungsrente sei auch gefährdet, wenn Sie “zuviel” verdienen. Tatsächlich gibt es bei Erwerbsminderungsrenten zwar Grenzen des Hinzuverdienstes.

Diese wurden allerdings erheblich erhöht. Sie liegen 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung bei 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung bei 18.558, 75 Euro.

Die meisten Menschen, die eine Erwerbsmidnerungsrente beziehen, werden kaum über diese Beträge kommen.

Spielt der Stundenlohn eine Rolle?

Nein. Es ist unerheblich, wie hoch ihr Stundenlohn ist. Vielmehr geht es wiederum um die Arbeitsstunden pro Tag. Nehmen wir an, Sie verdienen mit einer vollen Erwerbsminderung 1000 Euro im Monat hinzu, also 12.000 Euro pro Jahr.

Sie sind gefragter Spezialist im IT-Bereich, haben einen Stundensatz von 100 Euro und arbeiten zehn Stunden im Monat, auf fünfmal zwei Stunden verteilt? Das ist auch bei voller Erwerbsminderung kein Problem.

Beim Mindestlohn von 12,41 müssten Sie hingegen 80 Stunden pro Monat arbeiten, für knapp auf 1000 Euro (992,80 Euro). Aufgeteilt auf Arbeitswochen wären das 20 Stunden pro Woche, bei einer Fünftagewoche vier Stunden am Tag.

Mit einer teilweisen Erwerbsminderung wäre das noch möglich. Bei einer vollen Erwerbsminderung überschreiten Sie hingegen deutlich die tägliche Arbeitszeit von weniger als drei Stunden.

Verdienstgrenze ist weit entfernt vom Mindestlohn

Wenn Sie zweieinhalb Stunden pro Tag arbeiten, dann sind Sie im Rahmen der vollen Erwerbsminderungsrente. Beim Mindestlohn wären das bei zweieinhalb Stunden und einer Arbeitswoche von fünf Tage pro Woche 155, 12 Euro oder 620, 48 Euro im Monat.

Mit Mindestlohn wären Sie also mit einer täglichen Arbeitszeit von weniger als drei Stunden gerade einmal 82,48 über dem maximalen Verdienst aus einem Minijob.

Das sind im Jahr 7445.76 Euro, kaum mehr als ein Fünftel der 37.117,50 Euro, die Sie hinzuverdienen dürfen.

Fazit

Entscheidend für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind die täglichen Stunden, die Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sie müssen darauf achten, dass Sie bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden und bei teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Wenn Sie diese Grenze überschreiten, dann können Sie ihre Rente verlieren.