In Deutschland schützt das System der gesetzlichen Rentenversicherung Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Doch nicht immer bedeutet ein positives Gutachten, dass automatisch eine Rente gewährt wird.
In einigen Fällen scheitert die Bewilligung an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Was können Betroffene in solch einer Lage tun? Wir geben Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet es, wenn ein Gutachten bescheinigt, dass man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann?
Eine wesentliche Grundlage für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist das medizinische Gutachten der Deutschen Rentenversicherung.
Dieses Gutachten stellt fest, inwieweit eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in der Lage ist, am Arbeitsleben teilzunehmen. Eine zentrale Schwelle ist dabei die Fähigkeit, mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können.
Wird im Gutachten festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, gilt die betroffene Person grundsätzlich als erwerbsgemindert. Doch ein positives Gutachten allein reicht nicht aus, um eine Rente zu erhalten.
Warum wird trotz positiver Erwerbsminderung keine Rente gezahlt?
Obwohl die gesundheitliche Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt ist, kann es vorkommen, dass die Rentenzahlung verweigert wird.
Der Grund hierfür liegt in den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die in Deutschland für den Bezug der Erwerbsminderungsrente notwendig sind. Ein zentraler Punkt ist dabei die sogenannte „5-5-3-Regel“.
Was besagt die 5-5-3-Regel?
Die 5-5-3-Regel ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Bezug der Erwerbsminderungsrente. Sie besagt:
- Fünf Jahre Versicherungszeit: Die betroffene Person muss mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein.
- Drei Jahre Pflichtbeiträge: Innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Diese Regelung stellt sicher, dass nur diejenigen eine Rente erhalten, die ausreichend in das System eingezahlt haben.
In vielen Fällen erfüllen Personen diese Voraussetzung, wenn sie vor ihrer Erkrankung gearbeitet und somit Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Auch Krankengeldzeiten können angerechnet werden.
Was passiert, wenn die 5-5-3-Regel nicht erfüllt ist?
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die 5-5-3-Regel, nicht erfüllt sind, wird die Erwerbsminderungsrente verweigert, selbst wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Dies stellt viele Betroffene vor ein erhebliches finanzielles Problem, da sie trotz Erwerbsminderung keine finanzielle Unterstützung aus der Rentenversicherung erhalten.
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Welche Alternativen zur Erwerbsminderungsrente gibt es?
Für Personen, die die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, gibt es leider nur wenige Alternativen:
- Krankengeld: Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, solange eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Allerdings endet diese Leistung spätestens nach 78 Wochen.
- Grundsicherung: Wenn weder eine Erwerbsminderungsrente noch Krankengeld in Frage kommen, bleibt oft nur noch der Weg zur Grundsicherung. Die Leistung wird übers Sozialamt gewährt und soll das Existenzminimum sichern. Sie wird jedoch nur bei Bedürftigkeit gezahlt, was bedeutet, dass vorab eine Vermögensprüfung erfolgt.
Und jetzt wird die Grundsicherung gezahlt?
Die Grundsicherung können Betroffene beziehen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Grundsicherung ist ähnlich wie das Bürgergeld und richtet sich an Rentner und Schwerkranke, die keine ausreichende Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass die Grundsicherung mit der neuen Grundrente verwechselt wird.
Die Grundrente ist jedoch eine Sozialleistung, die zusätzlich zur regulären Altersrente gezahlt wird und keine Grundsicherungsleistung im engeren Sinne darstellt.
Was können Betroffene tun, wenn sie keine Rente erhalten?
Wenn die Erwerbsminderungsrente verweigert wird, ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen.
Beispielsweise bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) und andere Sozialverbände Beratungen an, die helfen können, eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf zu identifizieren oder alternative Leistungen zu beantragen.
In manchen Fällen gibt es Sonderregelungen oder Möglichkeiten, wie doch noch eine Leistung gewährt werden kann.