Rente: So bekommt man die maximale Rente ausgezahlt – Beispielrechnung

Lesedauer 4 Minuten

Wie lässt sich das Beste aus der eigenen Rente herausholen? Ein Kniff, der seit dem 1. Januar 2023 durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ermöglicht wurde, bietet eine lukrative Option. Der folgende Beitrag erklärt, wie diese Methode funktioniert und welche finanziellen Auswirkungen sie hat.

Frührente ab 63 und Weiterarbeiten bis 67

Das Prinzip hinter diesem Modell ist, mit 63 in Rente zu gehen und dennoch weiterhin voll zu arbeiten. Dabei erhält man sowohl die Altersrente als auch das volle Gehalt aus der Erwerbstätigkeit, was durch die seit 2023 aufgehobene Hinzuverdienstgrenze legal möglich ist. Ziel dieser Strategie ist es, in den vier Jahren von 63 bis 67 einerseits zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln und andererseits das Einkommen durch die parallele Rentenzahlung erheblich zu steigern.

Das Vorgehen im Detail:

  1. Frühzeitiger Rentenbeginn mit 63 Jahren: Die reguläre Rente wird hier mit einem Abschlag von 14,4 % in Anspruch genommen.
  2. Weiterarbeiten bis zum 67. Lebensjahr: In dieser Phase bezieht man weiterhin ein Erwerbseinkommen und sammelt weitere Rentenpunkte.
  3. Ausgleich des Abschlags durch zusätzliche Rentenpunkte: Durch die Weiterarbeit können die in den vier Jahren erworbenen Rentenpunkte den ursprünglichen Abschlag teilweise kompensieren.

Beispielrechnung: Lohnt sich das Vorgehen wirklich?

Unser fiktiver Rentner ist am 25. März 1965 geboren und sein reguläres Renteneintrittsalter liegt somit bei 67 Jahren. Der Rentenbeginn ist am 1. April 2032. Der Rentner hat bis dahin 46,729 Entgeltpunkte gesammelt.

Reguläre Rentenberechnung:

  • Entgeltpunkte: 46,729
  • Rentenwert (ab 1. Juli 2024): 39,32 € pro Entgeltpunkt
  • Reguläre monatliche Rente ab 67: 46,729 39,32 € = 1.839,81 €

Allerdings wählt der Rentner den vorgezogenen Rentenbeginn mit 63 und nimmt einen Abschlag von 14,4 % in Kauf.

Schritt 1: Vorzeitiger Renteneintritt mit 63 Jahren

  • Abschlag: 14,4 % von 46,729 Entgeltpunkten = 6,729 Punkte
  • Verbleibende Entgeltpunkte nach Abschlag: 46,729 6,729 = 40,00 Entgeltpunkte

Die Rente wird auf Basis von 40 Entgeltpunkten berechnet:

Monatliche Rente ab 63: 40 39,32 € = 1.572,80 € brutto

Diese Rente erhält der Rentner ab dem 63. Lebensjahr zusätzlich zu seinem Arbeitseinkommen.

Schritt 2: Weiterarbeiten bis 67 und Sammeln zusätzlicher Rentenpunkte

Der Rentner arbeitet weiterhin bis zum regulären Rentenalter mit einem durchschnittlichen Einkommen von 45.358 € pro Jahr. Dieses Einkommen entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr. In vier Jahren sammelt er somit 4 Entgeltpunkte.

Diese zusätzlichen Rentenpunkte werden bei Erreichen des 67. Lebensjahres ohne Abschlag gutgeschrieben:

  • Zusätzliche Entgeltpunkte: 4,0 Punkte
  • Rentensteigerung: 4 39,32 € = 157,28 € brutto monatlich

Somit reduziert sich der Abschlag bei Rentenbeginn mit 67:

  • Ursprünglicher Abschlag: 6,729 Entgeltpunkte (264,58 €)
  • Zusätzliche Rentenpunkte: 4,0 Entgeltpunkte (157,28 €)
  • Verbleibender Abschlag: 6,729 4,0 = 2,729 Entgeltpunkte (107,30 €)

Der neue Abschlag beträgt daher nur noch 5,84 % anstatt der ursprünglichen 14,4 %.

Schritt 3: Einnahmen in den vier Jahren von 63 bis 67

In diesen vier Jahren erhält der Rentner neben seinem Gehalt auch Rentenzahlungen:

  • Monatliche Rente: 1.572,80 €
  • Jahresrente: 1.572,80 € 12 = 18.873,60 €
  • Rentenbezüge in vier Jahren: 18.873,60 € 4 = 75.494,40 € brutto

Schritt 4: Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Schlussfolgerung

Da der Rentner sowohl Einkommen aus Erwerbstätigkeit als auch Rentenzahlungen bezieht, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen erheblich. In unserem Beispiel liegt das jährliche Arbeitseinkommen bei 45.358 €. Die Rente von 18.873,60 € kommt hinzu, wovon 15 % (2.831,04 €) steuerfrei sind.

Das zu versteuernde Einkommen beträgt daher:

  • Arbeitseinkommen: 45.358 €
  • Steuerpflichtiger Teil der Rente: 16.042,56 €
  • Gesamt zu versteuerndes Einkommen: 61.400,56 €

Auf dieses Einkommen fallen Steuern in Höhe von etwa 10.261 € an. Hinzu kommen Sozialabgaben:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Gehalt und Rente: etwa 11.687 €
  • Netto nach Steuern und Sozialabgaben: 45.133,45 €

Im Vergleich zu einem Arbeitnehmer, der ohne Rentenbezug arbeitet (mit einem Netto von 29.803,18 €), ergibt sich ein jährlicher Vorteil von 15.330,27 €.

Schritt 5: Langfristige Auswirkungen nach Renteneintritt mit 67

Ab dem 67. Lebensjahr erhöht sich die Rente durch die gutgeschriebenen Entgeltpunkte auf:

  • Gesamtentgeltpunkte: 46,729 (ursprünglich) + 4,0 (Zusatzpunkte) = 50,729
  • Rentenwert: 50,729 39,32 € = 1.994,66 € brutto monatlich

Im Vergleich dazu liegt die optimierte Rente mit 67 und verbleibendem Abschlag bei:

  • 40 Entgeltpunkte + 4 Zusatzpunkte = 44 Entgeltpunkte
  • Rentenwert: 44 39,32 € = 1.730,80 € brutto monatlich

Die Differenz beträgt:

1.994,66 € – 1.730,80 € = 264,58 € monatlich

Rückrechnung des Vorteils

Um den Gesamtvorteil der höheren Einkünfte in den Jahren 63 bis 67 aufzuholen, wären 251 Monate (ca. 21 Jahre) erforderlich, also bis zum 86. Lebensjahr. Das bedeutet, dass sich das Modell insbesondere für Rentner lohnt, die nicht davon ausgehen, sehr alt zu werden und lieber früher von höheren Einkünften profitieren möchten.

Rentenpunkte kaufen: Ein weiterer Hebel zur Rentenoptimierung

Eine weitere Option zur Minimierung der Rentenabschläge ist der gezielte Kauf von Rentenpunkten zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr. Da in dieser Zeit sowohl das Arbeitseinkommen als auch die Rente steuerpflichtig sind, kann der Kauf von Rentenpunkten durch hohe Steuerersparnisse finanziell attraktiv sein. Bis zu einem Betrag von 27.565 € (Stand 2024) lassen sich die Kosten als Sonderausgaben absetzen.

Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass dieser Höchstbetrag auch laufende Beiträge zur Rentenversicherung (inklusive Arbeitgeberanteil) umfasst. Eine detaillierte steuerliche Berechnung ist daher unerlässlich, weshalb die Konsultation eines Steuerberaters empfehlenswert ist.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen

Durch den parallelen Bezug von Rente und Gehalt erhöht sich das zu versteuernde Einkommen signifikant. Dies führt zwar zu einer höheren Steuerlast, doch bleibt das Gesamtplus dennoch deutlich positiv.

In unserem Beispiel führt die Kombination aus Arbeitseinkommen und Rente zu einem steuerpflichtigen Einkommen von rund 61.400 €, was eine Steuerbelastung von etwa 10.261 € zur Folge hat.

Hinzu kommen Sozialabgaben in Höhe von etwa 11.687 €, wobei Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nur auf das Arbeitseinkommen entfallen.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch sowohl auf das Gehalt als auch auf die Rente an. Überschreiten die kombinierten Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze, können zu viel gezahlte Beiträge im Folgejahr zurückgefordert werden.

Für wen lohnt sich dieses Vorgehen

Das Modell bietet insbesondere für Versicherte, die nicht die Wartezeit von 45 Jahren für eine abschlagsfreie Frührente erfüllen, eine lukrative Möglichkeit, die gesetzliche Rente zu optimieren.

Entscheidend ist dabei die finanzielle Lage in den Jahren von 63 bis 67: Durch die parallelen Einkünfte ist eine erhebliche Einkommenssteigerung möglich. Der spätere, leicht reduzierte Rentenanspruch wird durch die Vorteile in den frühen Jahren mehr als ausgeglichen.