Initiativen, Vereine, Sozialverbände, Parteien und Gewerkschaften fordern einen befristeten Corona-Zuschlag für Sozialhilfe-, Grundsicherung- und Hartz IV Beziehende. Minimalforderung aller ist ein Zuschlag von 100 Euro je Monat und Person für die Dauer der Krise. Einige Sozialgerichte haben bereits Eilanträge abgelehnt. Nun haben das Land Berlin und Thüringen einen Antrag auf Bundesebene eingebracht. Darüber soll nun der Bundesrat entscheiden.
Steigende Lebensmittelpreise sind in den Regelleistungen nicht vorgesehen
Ein noch nie dagewesenes Bündnis macht sich stark für Hartz IV Beziehende. Initiativen, Gewerkschaften und Vereine aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen fordern einen befristeten Zuschlag. „Steigende Preise für die Waren des täglichen Bedarfs, der Wegfall an preiswerten oder kostenfreien Möglichkeiten für Mahlzeiten und die Notwendigkeit, all das aus dem geschrumpften Einkommen zu kompensieren, sind für die Betroffenen nicht leistbar“, argumentiert beispielsweise die Linke in ihrem Antrag.
Am Freitag wird auf Initiative der Bundesländer Berlin und Thüringen über einen befristeten Zuschlag von 100 EUR im Monat für Hilfebedürftige entschieden. „Der Hartz-IV-Regelbedarf reicht normalerweise schon kaum zum Überleben. Doch momentan ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert“, begründet die Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) den Antrag ihres Bundeslandes.
Wie sind die Chancen?
Wie der Antrag ausgeht, ist noch offen. Es ist davon auszugehen, dass die CDU geführten Länder den Antrag ablehnen werden. Allerdings ist das Kräfteverhältnis im Bundesrat anders als im Bundestag. Insgesamt 7 Bundesländer werden von einem CDU bzw. CSU Ministerpräsidenten angeführt. 9 Bundesländer werden von einem SPD, Grünen oder Linken Ministerpräsidenten regiert. Demnach gibt es tatsächlich ein wenig Chancen, dass ein solcher Antrag durchkommt.