Mancherorts werden aufgrund von Corona-Soforthilfen Hartz IV Antrรคge abgelehnt
Wie die Linken-Co-Chefin Katja Kipping berichtet, lehnen derzeit eine Reihe von Jobcentern Hartz IV Antrรคge mit dem Verweis auf bereits erhaltene Corona-Soforthilfen ab. Die Leistungstrรคger handeln dabei teilweise entgegen den Weisungen der Bundesagentur fรผr Arbeit. Kipping empfielt daher gegen Ablehnungsbescheide mit einem Widerspruch vorzugehen.
“Durch Bรผrgerpost bin ich auf ein Problem aufmerksam gemacht wurden”, berichtet die Linkenvorsitzende. Offensichtlich gibt es JobCenter, die neue Antrรคge auf Grundsicherung ablehnen, wenn der Antragstellende zuvor wirtschaftliche Hilfen beantragt hat.
Hรถchst fragliche Ablehnungsbescheide
So hat ein Betroffener Katja Kipping einen Ablehnungsbescheid zugesandt aus dem hervorgeht, das null Euro Grundsicherung bezahlt werden, weil zuvor Hilfen aus dem Wirtschaftshilfefonds beantragt wurde. “Diese Ablehnungsentscheidung ist hรถchst fragwรผrdig”, so Kipping. Die Wirtschaftshilfen sind schlieรlich fรผr die laufenden Betriebskosten des Unternehmens, das durch die Coronakrise gerade seine Einnahmen verliert. Insofern zรคhlen die Wirtschaftshilfen nicht als persรถnliches Einkommen des Selbststรคndigen. Sie zรคhlen als Betriebseinnahmen.
Das bedeutet, wenn sich im Ergebnis (Soforthilfe abzรผglich Betriebskosten) ein Betriebsgewinn ergibt, dann zรคhlt dieser als Einkommen. Aber eben nicht die gesamte Hilfe. Das betreffende Jobcenter hat aber die gesamte Hilfe angerechnet (auf sechs Monate verteilt).
Nichtanrechnung und die Berรผcksichtigung als Betriebsgewinn
Die grundsรคtzliche Nichtanrechnung und die Berรผcksichtigung als Betriebsgewinn werden in der angehรคngten Weisung rechtlich erlรคutert, Seite 18, Stichwort “Liquiditรคtshilfen”. Das BIAJ haben die Weisung auch verรถffentlicht.
Und da der Fall aus NRW war: Fรผr die NRW-Hilfen steht die Nicht-Anrechnung ausdrรผcklich in der offiziellen Erlรคuterung: “Wird der Zuschuss aus der Soforthilfe als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet? Nein. Die NRW-Soforthilfe hat einen anderen Zweck: sie soll die wirtschaftliche Existenz sichern. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sichern dagegen den Lebensunterhalt und umfassen insbesondere Bedarfe fรผr Ernรคhrung, Kleidung, Hausrat, etc. sowie die Kosten fรผr Unterkunft und Heizung.”
Widerspruch einlegen
Dass Soforthilfen und Grundsicherung nebeneinander mรถglich sind, ergibt sich auch aus der Darstellung beim BMWi, die die Bundes-Soforthilfen neben der Grundsicherung nennt. “Wer also solche Ablehnungsbescheide erhรคlt, dem kann nur empfehlen, Widerspruch einzulegen.”