Hartz IV: Keine Rückforderungen unter 50 Euro beim Bürgergeld

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Bei Hartz-IV-Rück- und Erstattungsansprüchen treiben die Jobcenter selbst Centbeträge ein. In Mahnverfahren wird sogar der hauseigene Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. Die Ampel-Koalition will mit Einführung des Bürgergeldes nun eine Bagatellgrenze einführen.

Laut aktuellem Gesetzesvorhaben soll bei Rück- und Erstattungsansprüchen eine Bagatellgrenze beim neuen Bürgergeld eingeführt werden. Wenn Rückforderungen beispielsweise bei Überzahlungen unter 50 Euro betragen, soll die Forderung nicht mehr eingetrieben werden.

Rechtsvereinfachung, um Kosten zu sparen

Im Entwurf zur Bürgergeld-Gesetzgebung steht: “Zur Rechtsvereinfachung, die insbesondere die Verwaltung entlasten soll, wird eine sogenannte Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt.”

Die Bundesregierung verschenkt mit der neuen Bagatellgrenze kein Geld der Steuerzahler. Ganz im Gegenteil: Laut eingehender Berechnungen werden rund acht Millionen Euro durch die neue Rückforderungsgrenze eingespart.

Der bürokratische Aufwand, die Gelder einzutreiben, übersteigt nämlich häufig den ursprünglichen Rückforderungsbetrag. Das hat auch die Koalition erkannt: „Bei geringen Rückforderungen können die Kosten für den Verwaltungsaufwand die Höhe der Erstattungsforderung übersteigen.“

Was heißt das nun konkret?

Von Rückforderungen seitens der Leistungsbehörde wird abgesehen, „wenn die Erstattungsforderung weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft betragen würde“. Zusätzlich soll es keine “Aufsummierung mit Beträgen unter 50 Euro aus vorherigen Prüfungen” geben.

Unklar ist allerdings noch, ob die Neuregelung nur für alle neuen Fälle gilt, oder auch alte Rückforderungen unter 50 Euro nicht mehr weiterverfolgt werden.

Rückforderungen von einem Cent

In der Vergangenheit machten absurde Rückforderungen der Jobcenter immer wieder Schlagzeilen. So bekam beispielsweise nach ganzen 15 Jahren ein ehemaliger Hartz-IV-Bezieher ein Rückforderungsbescheid in Höhe von 1 Cent. Zwischen zwei Jobs war der Betroffene Arbeitslos. Es sei zu einer “Überzahlung” gekommen. Dem zuständigen Jobcenter war nach Rückfragen die Nachforderungen selbst unangenehm, aber bestätigte, dass man Überzahlungen “vollständig und rechtzeitig zu erheben” habe.

Es lag auf der Hand, dass die Kosten für die Eintreibung der zu viel gezahlten Hartz-4-Leistungen in den meisten Fällen mehr Kosten verursachte.

Ausgaben für Verwaltungskosten stiegen von Jahr zu Jahr

Jedes Jahr vermeldete die Bundesagentur für Arbeit eine Erhöhung der Ausgaben für den Verwaltungsapparat. So wurden beispielsweise im vergangenen Jahr rund 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren bei den Betroffenen einzufordern.

Nun scheint das Problem der übersteigenden Kosten für die Eintreibung von Minibeträgen beim Gesetzgeber angekommen zu sein. Denn die Mehrheit der Überzahlungen übersteigen nicht die Höhe von “ein paar Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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