Am Ende des Monats wird das Geld knapp. Viele Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen ab Mitte des Monats auf die Tafel zurückgreifen, um über die Runden zu kommen. Wegen der Feiertage erfolgt die Überweisung in diesem Monat relativ spät: Am Mittwoch, 31. Mai 2023.
Das Bürgergeld für den Folgemonat wird immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für die laufenden Überweisungen zur Verfügung steht. Diesmal wird es allerdings für viele Leistungsberechtigte relativ knapp. Für den Monat Juni überweist das Jobcenter das Geld erst am 31.05.2023.
Wann wird das Bürgergeld überwiesen?
Die folgende Tabelle zeigt, wann in den Folgemonaten die weiteren Überweisungen seitens des Jobcenters spätestens erfolgen:
Auszahlungstermine Bürgergeld | für Monat |
Mittwoch, 31.05.2023 | Juni |
Freitag, 30.06.2023 | Juli |
Freitag, 28.07.2023 | August |
Donnerstag, 31.08.2023 | September |
Freitag, 29.09.2023 | Oktober |
Dienstag, 31.10.2023 | November |
Donnerstag, 30.11.2023 | Dezember |
Freitag, 29.12.2023 | Januar 2024 |
Alle Kosten müssen pünktlich bezahlt werden: Strom, Miete und Gas. Nach geltender Rechtsprechung müssen die Jobcenter als Leistungsträger die Zahlungen spätestens zum Monatsbeginn leisten, damit die Leistungsempfänger nicht in Not geraten. In den meisten Fällen zahlen die Jobcenter die Leistungen für den Folgemonat bereits im Vormonat aus.
Wenn das Jobcenter kein Geld überweist
Wenn das Jobcenter nicht überweist, liegt meist ein Fehler der Behörde oder der Bank vor. Oft ist der Behörde eine falsche Kontonummer bekannt, in anderen Fällen liegt ein Buchungsfehler vor. Fällt ein Wochenende auf den Monatsanfang, kann es finanziell eng werden.
In jedem Fall müssen die Betroffenen selbst aktiv werden, damit nicht noch mehr Zeit verstreicht. Rufen Sie zunächst den zuständigen Sachbearbeiter an und fragen Sie, warum kein Geld überwiesen wurde. Möglicherweise lässt sich das Problem dann schon identifizieren. Wenn das nicht hilft, können die folgenden Tipps helfen, das Geld doch noch zu bekommen.
Tipps, wenn das Jobcenter kein Geld zahlen will
- Gehen Sie nicht allein zum Jobcenter, um Ihr Geld einzufordern. Im Notfall haben Sie einen Zeugen, wenn Sie vor Gericht gehen müssen. Die Person, die Sie begleitet, muss sich nicht auskennen, sondern kann Sie allein durch ihre Anwesenheit unterstützen.
- Auch wenn noch Geld auf dem Konto ist. Das Jobcenter ist verpflichtet, das Geld am Monatsanfang auszugeben. Berufen Sie sich auf § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II.
- Notfalls schriftlich: Sie können dem Jobcenter eine Frist von 3-7 Tagen setzen. Das kann wichtig sein, wenn Sie klagen müssen.
- Bestehen Sie darauf, dass Sie sofort in die Leistungsabteilung kommen. Weisen Sie auf die Leistungspflicht des Jobcenters und Ihre Bedürftigkeit hin. Wenn Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sagt: „Alle Termine sind belegt“ oder „Die Leistungsabteilung ist heute geschlossen“, bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und verlangen Sie, wenn sich nichts ändert, dass die Teamleitung persönlich kommt. Fragen Sie auch nicht nach, sondern machen Sie deutlich, dass Sie im Recht sind und das auch wissen.
- Lehnt die Teamleitung ab, bestehen Sie auf einer schriftlichen Ablehnung. Diese kann vor Gericht relevant sein, wenn das Jobcenter die Ablehnung bestreitet.
- Lehnt das Jobcenter ab, gehen Sie zum Sozialgericht und stellen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung über die Antragstellung, einen aktuellen Kontoauszug und die Ablehnung des Vorschusses sowie eine Kopie der Fristsetzung.
- Damit gehen Sie zur Rechtsantragsstelle. Dort tragen Sie Ihr Anliegen vor. Bald erhalten Sie und das Jobcenter Post vom Gericht, und es ist sehr wahrscheinlich, dass das Jobcenter jetzt zahlt.
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