Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld: Schulbedarf für Schüler beantragen

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Bald ist das laufende Schuljahr zu Ende und die Sommerferien beginnen. Für das neue Schuljahr werden wieder neue Schulsachen benötigt. Welchen Anspruch haben Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, für ihre Schulkinder? Wir geben Antworten.

In den Regelleistungen für Kinder sind nur wenige Cent für Schulbedarf vorgesehen. Für Füller, Schulbücher, Geodreieck, Schulranzen und andere Arbeitsmaterialien reicht der vorgesehene Regelsatz aber nicht aus.

Bildungs- Teilhabe Leistungen

Seit 2011 gibt es deshalb die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Allerdings wurde von Sozialverbänden und Sozialberatungsstellen immer wieder kritisiert, dass die Beantragung und Umsetzung zu aufwendig und bürokratisch sei, weshalb viele zustehende Leistungen nicht beantragt wurden.

Mit der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes sollten viele Verbesserungen eintreten. Seitdem ist es für Eltern deutlich einfacher geworden, den Schulbedarf für ihre Kinder zu beantragen.

Wohngeld-Bezieher, Sozialhilfe und Bürgergeldempfänger haben die die Möglichkeit, Unterstützung für die Schulausstattung ihrer Kinder zu erhalten. Dieser Anspruch ist gesetzlich im § 28 des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) festgelegt. Im Jahr 2023 stehen insgesamt 174 EUR für den persönlichen Schulbedarf zur Verfügung.

Achtung: Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: Zum Schuljahresbeginn am 1. August erhalten Anspruchsberechtigte 116 EUR, und zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres am 1. Februar erhalten Sie 58 EUR.

Anspruch bei mehreren Kindern

Wer mehrere Kinder hat, kann diese Zuschüsse für jedes Kind separat erhalten. Diese Leistung wird im Gesetz als “Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf” bezeichnet, jedoch sind die gängigen Begriffe “Schulstarterpaket” oder “Schulgeld” gebräuchlicher.

Was beinhaltet das Schulstarterpaket?

Mit dem Geld aus dem Schulstarterpaket können die Kosten für Schulmaterialien gedeckt werden. Folgende Schulbedarfe werden dabei berücksichtigt:

  • Schulranzen, Schulrucksack oder Schultasche
  • Sportbekleidung und Sporttasche
  • Blockflöte, falls erforderlich
  • Buchhüllen, Hefthüllen
  • Schreibmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Hefte, Blöcke usw.
  • Rechenmaterialien wie Taschenrechner
  • Zeichenmaterialien wie Buntstifte, Malkasten, Zeichenblöcke, Papier, Lineal, Geodreieck usw.

Was kann noch als Schulbedarf geltend gemacht werden?

Was nicht in der Liste aufgeführt ist, kann zusätzlich beim Jobcenter beantragt werden.

  • Beiträge zur Klassenkasse
  • Kopierkosten
  • Kosten für Schulbücher

Mit Ausnahme der Lernhilfe bzw. Lernförderung ist seit einigen Jahren nicht mehr für jede Leistung ein gesonderter Antrag erforderlich. Die benötigten Leistungen können gegen Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Behörde – auch nachträglich – abgerufen werden.

Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlungen an die Leistungsanbieter nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Die Kommunen können die Leistungen nun auch als Geldleistung gewähren.

Kinder im Bürgergeld Bezug haben automatisch Anspruch auf das Schulstarterpaket. Solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, wird der “Schulbedarf” ohne speziellen Antrag gewährt. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Klassenstufen oder ähnlichem.

Voraussetzung Schüler

Die Zahlung dieser Leistung setzt den Besuch einer allgemein oder berufsbildenden Schule voraus.
Allgemeinbildende Schulen:

  • Grund-, Haupt-, Real-, Mittel- und Gesamtschulen
  • Gymnasien
  • Förderschulen
  • Abendhaupt- und realschule, Abendgymnasium oder Kolleg

Antrag auch für Schüler der Berufsbildenden Schulen

  • Berufsfachschulen
  • Fach- oder Fachoberschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Höhere Fachschulen und Akademien

Bei diesen Schulen ist eine weitere Voraussetzung, dass der Schüler keine Ausbildungsvergütung erhält (BAFöG ist keine Vergütung).
Insbesondere Schüler bis einschließlich 24 Jahre, die eine Abendschule besuchen oder eine schulische Ausbildung absolvieren, werden bei der Zahlung dieser Leistung regelmäßig “vergessen”.

Wer hat Anspruch auf das Schulstarterpaket?

Neben Bürgergeld-Beziehern können auch andere Berechtigte Leistungen aus dem Teilhabepaket erhalten, die anspruchsberechtigt sind (z.B. Bezieher von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Wohngeld) oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) erhalten. In diesem Fall ist jedoch ein Antrag auf das Bildungspaket erforderlich.

Den Begriff Schulgeld vermeiden

In der Kommunikation mit Ämtern und Behörden sollte der Begriff “Schulgeld” vermieden werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dieser Begriff könnte mit dem Schulgeld für Privatschulen verwechselt werden.

Die Leistungen aus dem Schulstarterpaket müssen zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet, dass das Geld ausschließlich für die Anschaffung von Lernmitteln und Schulbedarf verwendet werden darf. Ein Nachweis über die tatsächlich angeschafften Gegenstände kann von den zuständigen Behörden verlangt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, alle Kassenzettel und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, welche Artikel gekauft wurden.

Wenn keine Lernmittelfreiheit besteht: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher zahlen

Besondere Vorsicht ist bei der Übernahme der Kosten für Schulbücher geboten. Hier gab es in der Vergangenheit uneinheitliche Regelungen, einige Jobcenter erstatteten die Kosten, andere nicht. Im Mai 2019 hat das Bundessozialgericht jedoch eine klare Entscheidung getroffen: Wenn keine Lernmittelfreiheit besteht, müssen die Jobcenter die Kosten für Schulbücher übernehmen. Auch wenn Sie bereits Bücher gekauft haben, sollten Sie unbedingt die entsprechenden Quittungen beim Jobcenter einreichen, um eine Erstattung zu beantragen.

Welche weiteren Leistungen gibt es im Bereich Bildung und Teilhabe?

Neben dem Schulstarterpaket gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Dazu gehören:

  • Übernahme der Kosten für Schul-, Klassen- und Kindergartenausflüge
  • Schülerbeförderung: Die Kosten werden übernommen, wenn die Beförderung als notwendig erachtet wird und keine andere Möglichkeit der Kostenübernahme besteht. Eine Eigenbeteiligung ist nicht erforderlich.
  • Nachhilfe: Die Kosten für Nachhilfe werden übernommen, auch wenn die Versetzung noch nicht gefährdet ist.
  • Mittagessen: Wird in Schulen, Kindergärten oder Horten ein Mittagessen angeboten, können die Kinder kostenlos daran teilnehmen. Ein Eigenanteil wird nicht erhoben.
  • Pauschalbetrag von 15 EUR monatlich: Dieser Betrag ist für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Kunst und Musik vorgesehen. Es muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten für entsprechende Aktivitäten entstanden sind. Es können auch höhere Kosten für solche Aktivitäten übernommen werden, z.B. einmalige Ausgaben für Fußballschuhe.

Musterantrag

Um einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend zu machen, müssen Schüler neben einem Antrag auch eine Schulbescheinigung vorlegen. Der Antrag kann entweder mit dem Formular “Bildung und Teilhabe” für die Zukunft oder für die Zukunft und Vergangenheit mit einem formlosen Antrag – also einem normalen Brief an das Jobcenter – gestellt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den persönlichen Schulbedarf für … er/sie besucht die …-Schule. Diese fällt unter den Begriff der allgemein- oder berufsbildenden Schulen. (Bei berufsbildenden Schulen: Er/Sie erhält, wie Ihnen bekannt ist, keine Ausbildungsvergütung.) Da … aktuell … Jahre alt ist, stehen ihm/ihr nach §28 Abs1 SGB II Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Daher hat er auch Anspruch auf den persönlichen Schulbedarf. Ich beantrage hiermit, die Überprüfung meiner Bescheide für 02/22 und 08/22 sowie für 02/23 bezüglich des persönlichen Schulbedarfs für.
Mit freundlichen Grüßen

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