Bürgergeld: Was tun bei Inkasso-Briefen der Arbeitsagentur Recklinghausen

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Wer einen Brief mit einer Forderung von der Agentur für Arbeit Recklinghausen bekommt, wird sich wundern, warum nicht das zuständige Jobcenter schreibt. Welche Lösungsmöglichkeiten bestehen für Bürgergeld-Beziehende, wenn der Inkasso-Dienst der Bundesagentur für Arbeit schreibt.

Warum die Agentur für Arbeit Recklinghausen beauftragt wird

Die Jobcenter geben Inkasso-Dienste zentral an die Agentur für Arbeit Recklinghausen ab, um Geld einzufordern. Die Anschreiben werden mit den Forderungen automatisch erstellt und versandt. Die Agentur für Arbeit Recklinghausen ist demnach dafür zuständig die Erstattungs- und Rückzahlungsforderungen im Auftrag der Jobcenter einzutreiben.

Es soll psychologischer Druck ausgeübt werden

Zudem wird ein psycholigisches Element eingesetzt, um den Druck auf Hartz-IV-Beziehende bzw. Schuldner zu erhöhen. Die meisten Menschen bekommen Angst, wenn sie den Begriff “Inkasso” lesen.

Die Behörden gehen davon aus, dass somit der Druck auf die Schuldner erhöht wird. Denn Briefe vom zuständigen Jobcenter bekommen Leistungsbeziehende sowieso jede Woche. Ein Brief vom “Inkasso-Dienst” soll demnach mehr Wirkung entfalten.

Inkasso auch für andere Sozialleistungen

Nicht immer handelt es sich um Forderungen des Jobcenters. Der Inkasso-Service Recklinghausen wird auch dann eingesetzt, wenn andere Sozialleistungen wie Kindergeld beispielsweise üerzahlt wurden.

Forderungen müssen genau aufgelistet sein

In dem Inkasso-Brief sollten die Forderungen genau aufgelistet sein. Zusätzlich werden Mahngebühren fällig, da die Forderungen bereits seitens des Jobcenters in einem Forderungsbescheid zugestellt sein müssen.

Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind

Wer davon ausgeht, dass die Forderung nicht berechtigt ist, sollten in der vorgeschriebenen Frist einen Widerspruch einlegen. Zuvor sollte die Forderung mit einer Erwerbslosenberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht besprochen sein. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann auch ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung

Wichtig: Ein Widerspruch gegen die Forderung hat zunächst eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde, muss auch nichts gezahlt werden. Das kann auch bei berechtigten Forderungen ein wenig mehr Zeit verschaffen.

Wenn kein Forderungsbescheid des Jobcenters zuvor zugesendet wurde

Bei einem Mahnbescheid seitens des Inkasso-Büros kann nur die Mahngebühr angefochten werden, jedoch nicht die ursprüngliche Forderung. Hierbei können oft gute Widerspruchsquoten erreicht werden, wenn beispielsweise der eigentliche Forderungsbescheid nicht erhalten wurde. Dann nämlich darf der Inkasso-Service keine Mahngebühren erheben.

Wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig wurde

Mahngebühren dürfen auch dann nicht erhoben werden, wenn der Forderungsbescheid noch nicht “bestandskräftig” abegschlossen ist. Bestandskräftig abgeschlossen bedeutet, dass die Frist um per Widerspruch gegen die Forderung vorzugehen, beendet sein muss. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Forderungsbescheid bestandskräftig. Bedeutet: Erst dann ist dieser Bescheid gültig.

Auch falsche Bescheide können rechtswirksam werden

Das bedeutet aber auch, dass ein falscher Bescheid rechtswirksam wird, wenn diesem nicht per Widerspruch begegnet wird. Aber auch hier kann immer noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

Inkasso-Dienst gibt keine Auskünfte

Im Allgemeinen gibt der Inkasso-Serice am Telefon keine weiteren Auskünfte zu den Forderungen. Allerdings sollte in dem Mahnschreiben auf den ursprünglichen Forderungsbescheid hingewiesen sein. In diesem Bescheid sollte genau aufgelistet sein, warum das Jocenter diese Forderung erhebt.

Wie eine Forderung nach Richtigkeit prüfen?

Wenn das nicht weiterhilft, sollten Betroffene auf den Forderungsbetrag schauen. Wenn dieser beispielsweise höher ist, als die Elterngeldnachzahlung ist, die vor einigen Monaten eingegangen ist, könnte dies ein Anhaltspunkt sein.

Haben mehrere Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft eine Aufforderung zur Zahlung erhalten, sollten alle Forderungssummen zusammen addiert werden. Danach ist zu überlegen, ob der errechnete Gesamtbetrag richtig ist. Führen die genannten Maßnahmen nicht zur Lösung, sollten Betroffene eine Beratungsstelle oder einen Anwalt aufsuchen.

Warum wird auch bei Kindern Leistungen zurück verlangt?

Auch für Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Gelder zurückverlangt werden. Das Jobcenter wird bei Forderungen bei einer Bedarfsgemeinschaft kein Mitglied ausnehmen. Die Eltern, als gesetzliche Vertreter, müssen sich dann um die Rückforderungen kümmern.

Häufig wird auch von Kindern Geld zurückverlangt, wenn diese volljährig werden. Allerdings sind diese Forderungen auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Meistens lohnt sich Widerspruch gegen die Rückforderung einzulegen. Lesen Sie dazu auch: Bei Hartz IV haften die Kinder für die Eltern.

Andere Beträge werden gefordert als im Forderungsbescheid

Häufig kommt es vor, dass in dem Mahnbescheid andere Beträge gefordert werden, als in dem eigentlichen Forderungsbescheid. Das kann daran liegen, dass in den Mahnbescheiden zwischen Regelleistungen und Leistungen für Unterkunft und Heizung unterschieden wird.

In den Forderungsbescheiden werden oftmals Forderungen nach Monaten unterteilt. Sind dann auch noch die Forderungen auf mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft unterteilt, wird es unübersichtlich. Auch hier sollte der Gesamtbetrag errechnet werden, um die Forderung zu überprüfen.

War schon der Rückforderungsbescheid falsch?

Bevor ein Mahnverfahren eingeleitet wird, wird das Jobcenter einen Rückforderungsbescheid zustellen. Wie auf eine Rückforderung reagiert werden sollte, haben wir hier beschrieben.

Kann eine Ratenzahlung vereinbart werden?

Werden hohe Summen zurückverlangt, lohnt sich ein Anruf bei der Inkasso-Stelle. Gerade Leistungsbeziehende können die verlangten Summen nicht aufeinmal zurückzahlen. In der Regel werden Raten von 10 Prozent der Regelleistungen akzeptiert.

Wer nicht mehr im Leistungsbezug ist, kann dennoch versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Besteht eine Insolvenz, sollte auf diese hingewiesen werden. Zu empfehlen ist, auf das bestehende P-Konto hinzuweisen.

Was passiert, wenn man nicht auf den Mahnbescheid reagiert

Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, muss mit weiteren Mahnungen und zusätzlichen Mahngebühren rechnen. Es folgen Vollstreckung und weitere erhebliche Kosten. Aus diesem Grund sollte möglichst eine zeitnahe Lösung gefunden werden, um weitere Kosten zu vermeiden, auch wenn der Betrag nicht rückerstattet werden kann.

Aufrechnungen beim Bürgergeld

In der Regel werden bei Aufrechnungen 10 Prozent der Regelleistungen einbehalten. Bei mehreren Forderungen kann es passieren, dass das Jobcenter sogar 30 Prozent der Regelleistungen einbehalten will, um die Forderungen abzubauen (SGB II § 43). Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt jedoch, dass Aufrechnungen und Sanktionen nicht 30 Prozent übersteigen dürfen.

Wenn noch weitere Schulden bestehen

Wer bereits weitere Schulden hat und diese durch Ratenzahlungen abbaut und somit den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, sollte Widerspruch gegen den Bewilligungs- oder Änderungsbescheid einlegen und das Problem erläutern. In der Regel wird den Widersprüchen stattgegeben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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