Es sind die alltäglichen Schikanen, die Hartz-IV-Leistungsbeziehende tagtäglich erleben. Wer nicht auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen ist, kann sich meistens die Probleme mit der Behörde kaum vorstellen.
Anna S. beispielsweise soll dem Jobcenter nachweisen, ob sie den Strom, den sie verbraucht, auch tatsächlich nutzt.
Unverschuldet in Hartz IV gelandet
Anna S. ist gelernte Hotelfachfrau und hatte sich auf Service und Restaurantleitung spezialisiert. Durch eine schwerwiegende Erkrankung konnte sie den Beruf nicht mehr ausüben. Für andere Bereiche fehlten ihr schlichtweg die beruflichen Kenntnisse. Sie landete unverschuldet in die Arbeitslosigkeit und später in Hartz IV.
Jobcenter lehnt Fortbildung ab
Also schlug sie ihrem Jobcenter vor, eine entsprechende Fortbildung bei der IHK zu unternehmen, um Grundkenntnisse in anderen Hotelbereichen zu erlangen. Doch das Jobcenter war daran nicht interessiert. Die damalige Arbeitsvermittlerin sagte “Nein”.
Unter Androhungen von Sanktionen sollte Anna S. stattdessen an Bewerbungstrainings teilnehmen und sich auf alles mögliche ohne jegliche Qualifikation als Quereinsteigerin bewerben.
Bei einem Jobangebot, vorgelegt durch die Arbeitsvermittlung, sollte Anna Medikamente im Krankenhaus stellen. Eine Tätigkeit, die ohne entsprechende Qualifikation nicht funktioniert. Die Stellenbewerbung wurde abgelehnt.
Nachweis darüber, ob Strom allein genutzt wird
Statt Anna tatsächlich “auf Augenhöhe” bei dem Wiedereinstieg in das Berufsleben zu helfen, fingen die bürokratischen Schikanen an. Das Jobcenter forderte nicht nur Nachweise über die Zahlung der Stromabschläge, sondern verlangte Nachweise, “ob der Strom auch wirklich genutzt” wird.
Anna S. hatte nämlich eine Pauschale für Durchlauferhitzer und Elektroheizung beim Jobcenter beantragt. Daraufhin unterstellte die Behörde, dass Anna S. den Strom nicht allein verbrauche.
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Die Kosten waren nicht durch eine gemeinsame Nutzung gestiegen, sondern durch die gestiegenen Stromkosten. “Ich sollte also Beweise dafür liefern, dass ich den Strom auch wirklich selbst verbrauche”, sagt Anna gegenüber Perspektive Online.
Schuld an der erhöhten Rechnung sind die gestiegenen Stromkosten
Also hat Anna Rechnungen an das Jobcenter geschickt und auch Zeitungsartikel anbei gelegt, die von den hohen Stromkosten berichteten.
Dennoch sei die zuständige Sachbearbeiterin der Meinung, dass höhere Abschläge auch mit einem erhöhten Verbrauch zusammenhängen würde. Das könne bei einem Single nicht sein.
Anna lebt allerdings erst seit knapp einem Jahr in der Wohnung. Daher habe sich die erste Abrechnung auch nur auf einen Monat bezogen.
“Diese fällt dann natürlich anders aus als eine Jahresabrechnung, die nach einem Jahr kommt und auf dem Durchschnittsverbrauch aus 12 Monaten basiert”, berichtet Anna.
Oft Willkür in den Behörden
Leider ist es sehr oft so, dass Ermessensentscheidungen in Willkür der Behörde enden, beklagt sich Anna. Es gäbe auch Sachbearbeiter/innen in den Jobcentern, die auch wirklich weiterhelfen wollen. Viele seien allerdings nicht daran interessiert, zu beraten, zu fördern und zu helfen.