Stromnachzahlung: Hier gibt es Geld für Hartz IV Betroffene

Wie wir berichteten, unternimmt der Verein “Sanktionsfrei” derzeit eine Umverteilungsaktion für Hartz IV Beziehende, die aufgrund steigender Energiekosten mit hohen Strom-Nachzahlungsforderungen zu kämpfen haben.

Zu geringer Stromanteil in den Regelleistungen

Der im Hartz IV Regelsatz enthaltene Stromanteil ist viel zu niedrig bemessen, die Union blockiert die Einführung des Bürgergelds und Leistungsbeziehenden fehlt aufgrund der galoppierenden Inflation akut Geld in der Tasche, um über die Runden zu kommen. Zusätzlich fordern die Energieversorger hohe Nachzahlungen für Strom, weil auch hier die Preise stetig steigen.

Aus dem Aufruf:

“Die Bundesregierung will mit der Energiepauschale Abhilfe schaffen und überweist im September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen pauschal 300 Euro (brutto). Moment! Pauschal an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen? Genau!

Die Bundesregierung schüttet 300 EUR im Gießkannen-Prinzip aus, ohne die Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Egal ob Vorstand, Einkommens-Millionär oder Geringverdiener. Noch viel schlimmer ist aber: Menschen, die es mit am dringendsten brauchen, gehen komplett leer aus.”

Finanzielle Hilfe bei Stromkosten-Nachforderungen

Aus diesem Grund versucht der Verein im Rahmen der Energie-Hilfe-Kampagne eine Umverteilungskampagne.

In den letzten Tagen sind nach Angaben des Vereins hunderte Hilfegesuche bei dem Verein eingegangen. Insgesamt wurden bereits rund 20.000 Euro für Hilfegesuche zur Verfügung gestellt. “Wir werden eine Weile brauchen, um die abzuarbeiten und bitten euch um Geduld”, berichtet Sanktionsfrei.

“Wir arbeiten die eingehenden Mails Schritt für Schritt ab. Solange Geld in unserem Solidartopf ist, gleichen wir deine Stromnachzahlung aus. Die Zahlung leisten wir unter Anwendung des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II. Dieser berechtigt Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege dazu, existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige zu leisten, die nicht als Einkommen zählen.

Um die Abarbeitung schneller und zielführender zu gestalten, bittet der Verein, dass mit der Email gleich die Nachzahlungsaufforderung, der Leistungsbescheid und IBAN mit anbei gesendet werden. Wichtig ist, dass alles abgetippt und nicht per Foto gesendet wird.

Betroffene können sich per Email an: info@sanktionsfrei.de wenden, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Kann nicht auch das Jobcenter helfen?

Zwar können Leistungsbeziehende, die die Stromnachzahlung nicht begleichen können, beim zuständigen Jobcenter ein Darlehen beantragen (siehe auch hier: Stromschulden: Was tun wenn die Stromrechnung nicht bezahlt werden kann, allerdings lehnen häufig die Ämter einen Antrag mit Verweis auf die im Regelsatz enthaltenen Rücklagensätze für Strom den Antrag ab.

Wird ein Darlehen seitens des Jobcenters genehmigt, vergrößert sich das Problem. Denn in den nachfolgenden Monaten werden je Monat 10 Prozent von den Regelleistungen abgezogen, um das Darlehen abzutragen. Somit haben Betroffene wieder weniger Geld zur Verfügung und verschulden sich wieder an anderer Stelle.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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