Bürgergeld: An Zwangsräumungen sind oft die Jobcenter Schuld

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Die steigende Zahl der Zwangsräumungen in Deutschland sind besorgniserregend.

2022 mussten etwa 27.300 Menschen ihre Wohnungen verlassen, eine Zunahme, die auf verschiedene Gründe zurückzuführen sind. Besonders auffällig ist dabei die Rolle, die die Jobcenter spielen. Sie sollen eigentlich in Notsituationen helfen, tragen jedoch durch ihre Praxis der Ablehnungsbescheide oftmals zur Verschärfung der Lage bei.

Durchschnittlich fast 75 Zwangsräumungen täglich

Die Zahl der Zwangsräumungen im Jahr 2022 – insgesamt 27.319 – zeigt die Dramatik der Wohnungsnot auf. Im Durchschnitt bedeutet dies fast 75 Zwangsräumungen pro Tag.

Die Entwicklung ist alarmierend, zumal die Tendenz steigend ist. Viele Mieter sehen sich nicht mehr in der Lage, die steigenden Mieten zu zahlen. Sobald Mietzahlungen ausbleiben, haben Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen und letztlich eine Zwangsräumung zu veranlassen.

Hinweis: Kündigung bei ausbleibender Miete

Ein Vermieter kann ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen. Als erheblich gilt es beispielsweise, wenn über zwei Monate hinweg keine Miete gezahlt wurde oder sich Mietschulden in Höhe von zwei Monatsmieten über mehrere Monate angesammelt haben.

Bei der Miete muss das Jobcenter oft einspringen

Jobcenter sollen in bestimmten Situationen die Miete übernehmen, wenn Betroffene dazu nicht in der Lage sind. Doch immer wieder kommt es vor, dass Anträge abgelehnt werden – oft mit dem Verweis auf andere vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag. Diese Praxis ist nicht immer rechtens und führt oft zu erheblichen Problemen für die Betroffenen.

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Warum Jobcenter Leistungen verweigern

Jobcenter lehnen Anträge auf Mietübernahme nicht selten ab. Dies kann unter Umständen gerechtfertigt sein, beispielsweise wenn vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragt werden müssen.

Diese Leistungen sollen anstelle des Bürgergeldes in Anspruch genommen werden, was auch korrekt ist. Allerdings sind die Jobcenter bis zur Genehmigung dieser vorrangigen Leistungen in der Pflicht, die Miete und andere Lebensunterhaltskosten zu übernehmen, damit Mietkündigungen und damit zwangsweise Räumungen verhindert werden.

Wichtig: Bearbeitungszeiten bei Kinderzuschlag oder Wohngeld

Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Kinderzuschlag oder Wohngeld können zwischen sechs und zwölf Monate betragen.

In dieser Zeit stehen viele Menschen ohne finanzielle Mittel da, was oft zur Kündigung des Mietverhältnisses und letztlich zur Zwangsräumung führt, da die wenigsten Vermieter eine derart lange Wartezeit akzeptieren.

Bei Ablehnungsbescheid Widerspruch und Klage prüfen

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter mit dem Verweis auf vorrangige Leistungen, sollten Sie sofort anwaltliche Unterstützung suchen.

Bis andere Leistungen bewilligt werden, ist das Jobcenter verpflichtet, die Mietkosten und den Lebensunterhalt zu sichern (SGB II 41a Abs. 1 Nr. 1). Ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit

Die Praxis der Jobcenter bei der Ablehnung von Mietübernahmen trägt erheblich zur steigenden Zahl der Zwangsräumungen bei. Betroffene sollten gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um gegen unrechtmäßige Ablehnungen vorzugehen.