Die Zahl der Hartz IV-Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
Wie die Bundesagentur fรผr Arbeit mitteilt, ist die Anzahl der Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Etwa dreiviertel aller Sanktionen wurden aufgrund verpasster Termine im Jobcenter (sog. Meldeversรคumnisse) ausgesprochen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dรผrfen laut Weisung die Jobcenter nur noch maximal bis zu 30 Prozent die Leistungen kรผrzen.
Die Jobcenter sprachen im letzten Jahr rund 807.000 Sanktionen gegen erwerbsfรคhige Hartz IV Leistungsberechtigte aus. Die Zahl der Sanktionen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 97.000 gesunken.
Nicht Arbeitsverweigerungen sondern geplatzte Termine
Mit 77 Prozent entfรคllt wie im Vorjahr ein Groรteil der Sanktionen erneut auf Meldeversรคumnisse. 625.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine nach Ansicht der Behรถrden ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fรคllen haben die Jobcenter die Regelbedarfe fรผr drei Monate um zehn Prozent gekรผrzt.
Neuer Erinnerungsservice der Jobcenter
Neuerdings bieten die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur fรผr Arbeit und Kommune einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversรคumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wรผnschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.
Nur 83.000 Sanktionen wegen Weigerungen einen vermittelten Job anzunehmen
Fรผr die Weigerung, eine Arbeit oder Maรnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 83.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung fรผhrten in 65.000 Fรคllen zu einer Leistungsminderung. Bei dieser Art Pflichtverstรถรen mรผssen Jobcenter den Regelbedarf fรผr drei Monate um 30 Prozent kรผrzen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt diese Regel fรผr alle Leistungsberechtigten, unabhรคngig vom Alter. Vorher musste die Regelleistung fรผr Jugendliche teilweise vollstรคndig gekรผrzt werden. Die Zahlung wurde dann im ersten Schritt auf die Miete begrenzt. Bei einem erneuten Pflichtverstoร musste auch die Miete gekรผrzt werden. Seit Ende letzten Jahres sind die Sanktionen unabhรคngig vom Alter und der Anzahl der Verstรถรe auf maximal 30 Prozent des maรgebenden Regelbedarfs begrenzt.
Im Jahresdurchschnitt 2019 waren pro Monat durchschnittlich 3,1 Prozent der erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Im Jahr zuvor waren es 3,2 Prozent.
Unter 10 Prozent der Hartz IV Beziehenden von Sanktionen betroffen
Im gesamten Jahr 2019 hatten 8,3 Prozent der erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten, insgesamt 401.000 Fรคlle, mindestens einmal eine Sanktion. Bei dieser jรคhrlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenรผber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2018 waren dies 8,5 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass 90 Prozent der Leistungsempfรคnger von Sanktionen unberรผhrt bleiben.
Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
Im November 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht zu den Sanktionen. In der Folge wurden die Leistungsminderungen unabhรคngig von der Anzahl der Verstรถรe und vom Alter auf maximal 30 Prozent des maรgebenden Regelbedarfs begrenzt. Zudem kann auf eine Sanktion verzichtet werden, wenn diese zu auรergewรถhnlichen Hรคrten fรผhren wรผrden oder den Zielen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) widersprechen wรผrde. Darรผber hinaus darf eine Sanktion hรถchstens noch einen Monat andauern, wenn der Leistungsberechtigt ernsthaft und nachhaltig erklรคrt, zukรผnftig mitwirken zu wollen. Im Dezember 2019 waren 2,7 Prozent der erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Eine verlรคssliche Prognose รผber die langfristige Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes kann allerdings noch nicht abgegeben werden.