Hartz IV-Strafen bei Ablehnung eines AfD-Job?

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Schriftliche Anfrage bei der Bundesregierung

Mรผssen Hartz IV Beziehende auch Jobs annehmen, wenn diese von Parteien wie der AfD ausgeschrieben sind? Denn in der Jobbรถrse der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) bieten immer mal wieder auch Parteien ihre offenen Stellen an. Im Besonderen fiel eine Anzeige der rechtsgerichteten Partei “Alternative fรผr Deutschland” (AfD) auf. Hartz IV Bezieher sind im Grundsatz verpflichtet, sich auf offene Stelle zu bewerben oder Arbeitsangebote durch das Jobcenter anzunehmen. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskรผrzungen. Aber ist das auch bei Parteienjobs so?

Linke stellte Anfrage

Die Linkenfraktionschefin Katja Kipping nahm die AfD-Stellenanzeige in der BA-Jobbรถrse zum Anlass, einmal bei der Bundesregierung nachzufragen, ob bei Ablehnung des AfD-Job Sanktionen fรผr Hartz IV Bezieher drohen. “Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befรผrchten will”, sagt Katja Kipping.

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Die Antwort der Bundesregierung fiel eindeutig aus: “Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbรถrse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmรถglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zubewerben.”

Niemand ist gezwungen

Niemand ist also dazu gezwungen, eine Stelle bei der AfD anzunehmen. Wer dennoch betroffen sein sollte, sollte dieย Antwort auf die schriftliche Frage der Bundesregierung dem Jobcenter vorzeigen.