Alle Zuschüsse beim Bürgergeld und der Sozialhilfe 2026

Lesedauer 8 Minuten

2026 bleibt für Beziehende von Bürgergeld und Sozialhilfe ein schwieriges Jahr: Die Regelsätze werden nicht angehoben, gleichzeitig steigen vielerorts Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten. Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Zuschüssen und zusätzlichen Leistungen, die den Alltag spürbar abfedern können – vorausgesetzt, sie werden bekannt und rechtzeitig beantragt.

Der folgende Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Zuschüsse und ergänzenden Leistungen für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Beziehende im Jahr 2026 in Deutschland, erläutert Hintergründe und zeigt, worauf Betroffene in der Praxis achten sollten.

Bürgergeld und Sozialhilfe 2026: Ausgangslage

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regelbedarfe im Bürgergeld (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII) auch 2026 nicht zu erhöhen. Damit kommt es zur zweiten sogenannten Nullrunde in Folge.

Für alleinstehende Erwachsene bleiben damit 563 Euro im Monat als Regelbedarf. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro. Für Kinder und Jugendliche gelten je nach Alter weiterhin die bekannten Beträge von 357, 390 und 471 Euro.

Diese Regelsätze gelten einheitlich sowohl im Bürgergeld als auch in der Sozialhilfe und bilden die Basis, auf die verschiedene Zuschüsse und ergänzende Leistungen aufbauen.

Parallel läuft die politische Reform, mit der das Bürgergeld im Laufe des Jahres 2026 in eine neue Grundsicherung umgestaltet werden soll. Inhaltlich geht es dabei vor allem um strengere Mitwirkungspflichten, verschärfte Sanktionen und Änderungen bei Vermögensfreibeträgen und Wohnkosten – die Höhe der Regelsätze selbst bleibt davon zunächst unberührt.

Regelbedarf 2026: Welche Beträge gelten?

Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege, Mobilität und einen bescheidenen Anteil für gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.

Die Regelbedarfsstufen richten sich nach der Lebenssituation und dem Alter der leistungsberechtigten Person. Für 2026 gelten im Bürgergeld und in der Sozialhilfe unverändert unter anderem:

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro monatlich, volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 Euro. Junge Erwachsene im Haushalt der Eltern sowie ältere Kinder und Jugendliche erhalten abgestufte Beträge zwischen 451 und 471 Euro, jüngere Kinder je nach Altersgruppe 357 oder 390 Euro.

Wichtig ist, dass dieser Regelbetrag nur eine Pauschale für den allgemeinen Lebensunterhalt darstellt. Viele zusätzliche Bedarfe werden über Zuschläge (Mehrbedarfe), die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten sowie Einmalleistungen abgedeckt.

Unterkunft und Heizung: Übernahme der Wohnkosten

Ein wesentlicher Baustein der Grundsicherung ist die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Sowohl im Bürgergeld als auch in der Sozialhilfe gilt: Die Jobcenter oder Sozialämter übernehmen die tatsächlichen Miet- und Heizkosten, soweit sie als „angemessen“ gelten. Was angemessen ist, legen die Kommunen anhand lokaler Richtwerte fest.

In der Praxis bedeutet das:
Liegt die Miete oder die Heizkosten deutlich über den örtlichen Richtwerten, kann das Jobcenter oder Sozialamt verlangen, die Kosten zu senken – etwa durch einen Umzug oder eine Untervermietung. In bestimmten Fällen (hohes Alter, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, lange Wohndauer) sind Ausnahmen möglich.

Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, solange sie nach dem örtlichen Preisniveau und dem Zustand der Wohnung als wirtschaftlich vertretbar gelten. Bei deutlich überhöhtem Verbrauch können die Leistungen gekürzt werden, wenn keine sachlichen Gründe dagegenstehen (etwa schlechte Dämmung oder veraltete Heizanlage).

Mit der geplanten Reform zur neuen Grundsicherung ist vorgesehen, die Spielräume bei den Wohnkosten weiter einzuengen und eine strengere Deckelung einzuführen, insbesondere wenn die Miete deutlich über der Angemessenheitsgrenze liegt oder gegen die Mietpreisbremse verstößt.

Mehrbedarfe: Zusätzliche Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Über den Regelbedarf hinaus sieht das Gesetz eine Reihe von Mehrbedarfen vor. Diese Zuschläge sollen besondere Lebenssituationen und zusätzliche Kosten abfedern, die mit der pauschalen Regelleistung nicht ausreichend abgedeckt sind. Sie gelten sowohl im Bürgergeld (SGB II) als auch in der Sozialhilfe (SGB XII) mit ähnlichen oder gleichen Regelungen.

Mehrbedarfe kommen unter anderem in folgenden Situationen in Betracht:
Alleinerziehende können je nach Zahl und Alter der Kinder einen prozentualen Zuschlag auf den Regelbedarf erhalten. Je nach Konstellation kann dieser Mehrbedarf bis zu einem erheblichen Anteil des Regelsatzes ausmachen. Hintergrund ist, dass Alleinerziehende im Alltag viele Aufgaben allein übernehmen und deshalb weniger entlastende Unterstützung erhalten.

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf, weil während der Schwangerschaft zusätzliche Ausgaben etwa für Ernährung, Kleidung und gesundheitliche Vorsorge entstehen.

Menschen mit Behinderung, die bestimmte Leistungen zur Teilhabe oder Eingliederung erhalten, können ebenfalls einen Mehrbedarf beanspruchen. Das gilt insbesondere, wenn sie an Maßnahmen in Werkstätten oder anderen Einrichtungen teilnehmen oder dauerhaft auf behinderungsbedingte Unterstützung angewiesen sind.

Bei kostenaufwändiger Ernährung – etwa bei bestimmten chronischen Krankheiten – kann ebenfalls ein Mehrbedarf anerkannt werden, wenn der medizinische Bedarf durch ein Attest nachgewiesen ist.

Hinzu kommen weitere Mehrbedarfe, etwa für dezentrale Warmwasserbereitung, wenn in der Wohnung das Warmwasser nicht über die Heizkosten, sondern über einen Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt wird und dadurch zusätzliche Stromkosten anfallen. Diese Pauschalen werden in festen Prozentsätzen des Regelbedarfs berechnet.

In der Sozialhilfe gibt es darüber hinaus die Möglichkeit eines abweichenden höheren Regelsatzes, wenn der individuelle Bedarf dauerhaft deutlich über dem Durchschnitt liegt und dies unabweisbar ist.

Einmalige Leistungen und Sonderbedarfe

Neben den laufenden monatlichen Leistungen können Bürgergeld- und Sozialhilfe-Beziehende unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Zuschüsse erhalten. Diese sind in der Praxis besonders wichtig, wenn größere Anschaffungen anstehen, die sich aus der Regelleistung kaum finanzieren lassen.

Dazu gehören typischerweise die Erstausstattung einer Wohnung, etwa nach einem Auszug aus dem Elternhaus, nach einer Trennung oder nach einer Obdachlosigkeit. Hier können die Kosten für Möbel, Haushaltsgeräte, Bettwäsche, Geschirr und weitere grundlegende Einrichtungsgegenstände übernommen oder als Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Ebenfalls erfasst ist die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Dazu zählen beispielsweise Kinderbett, Kinderwagen, Babykleidung und ähnliche Dinge. Die Details regeln die örtlichen Richtlinien der Jobcenter und Sozialämter, häufig in Form von Pauschalen.

Auch für medizinisch notwendige orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte oder Reparaturen von Hilfsmitteln können außerhalb der Pauschale Zuschüsse bewilligt werden, wenn die Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt.

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Schließlich gibt es die Möglichkeit eines sogenannten unabweisbaren laufenden Sonderbedarfs, wenn im Einzelfall ein fortdauernder Bedarf besteht, der weder durch den Regelbedarf noch durch die typischen Mehrbedarfe erfasst wird. Diese Möglichkeit ist eng begrenzt, aber für besonders schwierige Lebenslagen gedacht.

Tabelle: Alle Zuschuüsse und Bedarfe Bürgergeld & Sozialhilfe

Leistung / Zuschuss Beschreibung
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) Übernahme der angemessenen Miete und Heizkosten durch Jobcenter oder Sozialamt.
Mehrbedarf für Alleinerziehende Zusätzlicher monatlicher Zuschlag je nach Zahl und Alter der Kinder.
Mehrbedarf in der Schwangerschaft Zuschlag ab der 13. Schwangerschaftswoche für zusätzliche Ausgaben.
Mehrbedarf bei Behinderung Zuschuss für Menschen mit Behinderung, insbesondere bei Teilhabeleistungen.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung Zuschlag bei ärztlich bestätigten Erkrankungen mit besonderen Ernährungsanforderungen.
Mehrbedarf für Warmwasser (dezentral) Pauschale, wenn Warmwasser über Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt wird.
Abweichend höherer Regelbedarf (Sozialhilfe) Individueller Zuschlag bei dauerhaft deutlich höherem Bedarf.
Erstausstattung Wohnung Übernahme für Möbel, Haushaltsgeräte und grundlegende Einrichtung.
Erstausstattung Schwangerschaft/Geburt Zuschüsse für Babyausstattung, Kinderwagen, Kleidung.
Einmalige Leistungen für Hilfsmittel Unterstützung bei orthopädischen oder medizinischen Geräten, wenn nötig.
Unabweisbarer Sonderbedarf Zuschüsse bei außergewöhnlichen, laufenden besonderen Belastungen.
Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf) Jährlicher Betrag für Schulmaterialien.
Klassenfahrten und Ausflüge Volle Kostenübernahme für schulische und Kita-Ausflüge.
Schülerbeförderung Übernahme notwendiger Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule.
Mittagessen in Schule und Kita Zuschuss oder vollständige Kostenübernahme für Gemeinschaftsverpflegung.
Lernförderung Nachhilfe, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.
Teilhabe am sozialen Leben Monatlicher Betrag für Sportverein, Musikschule oder Freizeitangebote.
Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge werden vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen.
Zuzahlungsbefreiung (Gesundheit) Befreiung nach Erreichen der gesetzlichen Belastungsgrenze.
Rundfunkbeitragsbefreiung Komplette Befreiung auf Antrag.
Sozialticket / ermäßigte Nahverkehrskarten Vergünstigte ÖPNV-Tarife je nach Region.
Hilfen bei Miet- oder Stromschulden Darlehen oder Zuschüsse zur Vermeidung von Sperren oder Wohnungslosigkeit.
Härtefallhilfen der Kommunen Unterstützung in außergewöhnlichen Notlagen, regional geregelt.
Wohngeld (in Mischhaushalten) Möglich, wenn einzelne Haushaltsmitglieder anspruchsberechtigt sind.

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

Das Bildungspaket umfasst verschiedene Bausteine: Kosten für eintägige oder mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten in Schule, Kita oder Tagespflege werden vollständig übernommen. Der persönliche Schulbedarf beträgt 2026 wie schon 2025 insgesamt 195 Euro pro Schuljahr – in der Regel 130 Euro zum Schuljahres- oder Halbjahresbeginn im Sommer und 65 Euro im zweiten Halbjahr.

Erfasst sind außerdem die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen geeigneten Schule, ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita, Schule oder Hort sowie Leistungen zur Lernförderung, wenn die Schule einen entsprechenden Bedarf bescheinigt.

Für soziale Teilhabe – etwa Sportvereine, Musikschule oder andere Freizeitangebote – gibt es einen monatlichen Betrag, der als zweckgebundene Leistung zur Verfügung steht. Diese Förderung soll sicherstellen, dass Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen nicht von Angeboten in Sport, Kultur oder Musik ausgeschlossen werden.

In der Praxis ist wichtig: Viele BuT-Leistungen müssen gesondert beantragt werden, oft beim Jobcenter oder beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt. Schulen und Kitas kennen in der Regel die zuständigen Stellen vor Ort und können Hinweise geben.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Gesundheitskosten

Beziehende von Bürgergeld, die gesetzlich krankenversichert sind, werden über das Jobcenter in der Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Die Beiträge zahlt das Jobcenter direkt an die Krankenkasse.

Bei Beziehenden von Sozialhilfe gelten ähnliche Regelungen: Auch hier übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder eine vergleichbare Absicherung, wenn keine andere vorrangige Versicherung besteht.

Wichtig sind zudem die Belastungsobergrenzen bei Zuzahlungen. Gesetzlich Versicherte müssen jährlich grundsätzlich nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens Zuzahlungen leisten, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Leistungen aus Bürgergeld oder Sozialhilfe werden hierbei als Einkommen mitgerechnet, gleichzeitig mindern andere Belastungen und Freibeträge die anrechenbare Summe. Ist die Belastungsgrenze erreicht, kann man sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
In vielen Städten und Landkreisen existieren darüber hinaus Sozialfonds oder Härtefallregelungen, die in extremen Situationen, etwa bei hohen Zahnersatzkosten oder speziellen Therapien, unterstützen können. Diese Programme sind lokal organisiert, deshalb lohnt sich eine Nachfrage bei Sozialberatung, Schuldnerberatung oder direkt bei der Kommune.

Weitere Entlastungen außerhalb von SGB II und SGB XII

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann häufig zusätzliche Vergünstigungen und Zuschüsse nutzen, die rechtlich zwar nicht Teil der Grundsicherung sind, faktisch aber die finanzielle Lage spürbar verbessern.

Ein wichtiger Baustein ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Beziehende von Bürgergeld und Sozialhilfe können sich auf Antrag vollständig freistellen lassen. Die Bescheide der Jobcenter oder Sozialämter dienen als Nachweis.

In vielen Verkehrsverbünden gibt es ermäßigte Monatskarten oder besondere Sozialtickets für Menschen mit geringem Einkommen. Die Ausgestaltung ist regional sehr unterschiedlich; häufig genügt der aktuelle Leistungsbescheid als Nachweis. Mit Blick auf das Deutschlandticket und die damit verbundenen Preissteigerungen versuchen manche Länder und Kommunen, ergänzende vergünstigte Angebote für Menschen in der Grundsicherung zu schaffen.

Wohngeld kann in bestimmten Konstellationen eine Alternative oder Ergänzung sein. Grundsätzlich schließt der Bezug von Bürgergeld oder klassischer Sozialhilfe zwar den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld aus, aber in Haushalten mit gemischten Personengruppen – etwa wenn Eltern Bürgergeld erhalten, volljährige Kinder mit eigenem Einkommen aber Anspruch auf Wohngeld haben – ergeben sich manchmal zusätzliche Optionen. Für 2026 bleiben die Strukturen des Wohngeld-Plus mit Heizkosten- und Klimakomponente bestehen, sodass gerade Haushalte mit knapp oberhalb der Grundsicherung liegendem Einkommen entlastet werden sollen.

Hinzu kommen kommunale Hilfen in Notlagen, etwa bei Stromschulden, wenn eine Sperre droht, oder bei Mietrückständen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Solche Hilfen können als Darlehen oder Zuschüsse gewährt werden, häufig in enger Abstimmung zwischen Jobcenter, Sozialamt und Energieversorgern. Die rechtliche Grundlage findet sich unter anderem in den Härtefall- und Darlehensregelungen der Sozialgesetzbücher.

Da solche Angebote regional stark variieren, empfiehlt sich vor Ort eine Beratung bei Caritas, Diakonie, Paritätischem, AWO, Sozialverbänden oder kommunalen Beratungsstellen.

Geplante Reform: Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung

Parallel zum Leistungsjahr 2026 führt die Bundesregierung eine tiefgreifende Reform durch: Das bisherige Bürgergeldsystem soll in eine neue Grundsicherung überführt werden. Die Kabinettsbeschlüsse liegen vor, das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat läuft.

Der Name der Geldleistung soll von „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“ geändert werden. Inhaltlich geht es nicht um höhere Regelsätze, sondern um strengere Regeln: Ein Vermittlungsvorrang in Arbeit, verschärfte Sanktionen bei Pflichtverletzungen, die Abschaffung der großzügigen Karenzzeiten beim Vermögen und eine frühere Aktivierung von Eltern sind geplant.

Für die Zuschüsse und Zusatzleistungen bedeutet dies im Jahr 2026 zweierlei:
Zum einen bleiben Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunfts- und Heizkosten sowie das Bildungspaket in ihrer Struktur in Kraft. Zum anderen können sich die Voraussetzungen für den Zugang zur Grundsicherung verschärfen, etwa weil Vermögen früher und strenger angerechnet wird oder Sanktionen das verfügbare Einkommen mindern. Dadurch steigt die Bedeutung von ergänzenden Zuschüssen, Einmalleistungen und kommunalen Hilfen weiter an.

Betroffene sollten deshalb Gesetzesänderungen aufmerksam verfolgen und bei Unsicherheit frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Praxis: Wie Leistungsberechtigte ihre Ansprüche sichern

Die Vielzahl an Zuschüssen im System der Grundsicherung bietet viele Chancen, führt in der Praxis aber auch zu Unsicherheit. Nicht alle Leistungen werden automatisch gewährt, manches muss separat beantragt oder durch Nachweise untermauert werden.

Wichtig ist zunächst, jeden Bescheid des Jobcenters oder Sozialamtes genau zu prüfen. Ist ein Mehrbedarf nicht berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen – etwa bei Alleinerziehenden, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung –, lohnt ein formloser Antrag oder auch ein Widerspruch. Medizinische Atteste, Schulbescheinigungen und andere Unterlagen sollten sorgfältig gesammelt werden.

Familien mit Kindern sollten zusätzlich gezielt nach Leistungen für Bildung und Teilhabe fragen. Viele Schulen und Kitas haben Ansprechpersonen, die bei der Antragstellung unterstützen oder auf zuständige Stellen verweisen. Wer Leistungen wie Rundfunkbeitragsbefreiung, Sozialtickets im Nahverkehr oder kommunale Notfallhilfen nutzt, schafft sich zusätzliche kleine Spielräume im schwierigen Haushaltsbudget.

Eine wichtige Rolle spielen unabhängige Beratungsstellen: Sozialverbände, Erwerbslosenberatungen, Migrationsfachdienste, Schuldnerberatungen und spezialisierte Anwaltskanzleien helfen dabei, Ansprüche zu klären, Anträge korrekt zu stellen und gegen fehlerhafte Bescheide vorzugehen. Gerade mit Blick auf die anstehende Reform zur neuen Grundsicherung ist es sinnvoll, sich nicht nur auf mündliche Auskünfte in Behörden zu verlassen, sondern schriftliche Entscheidungen einzufordern und fachlich überprüfen zu lassen.

Auch wenn 2026 aufgrund der stagnierenden Regelsätze und steigender Lebenshaltungskosten ein belastendes Jahr für Beziehende von Bürgergeld und Sozialhilfe wird, bleibt: Wer seine Rechte kennt, kann durch zusätzliche Zuschüsse, Mehrbedarfe, Einmalleistungen und ergänzende Unterstützungsangebote spürbare Entlastungen erreichen.

Quellen

Bundesregierung: Informationen zu Regelsätzen und Sozialhilfe 2026; BMAS: Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe 2026 und Informationen zu Bürgergeld-Leistungen; betanet.de: Bürgergeld 2026 und Sozialhilfe-Regelsätze.