800.000 Euro in die Rente eingezahlt und dann 1.435 Euro Rente

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Die Schauspielerin Katerina Jacob behauptet, sie würde nur 1.435 Euro Rente im Monat erhalten, obwohl sie 800.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt hätte? Ist das überhaupt möglich?

Wir zeigen Ihnen, wie das gesetzliche Rentensystem funktioniert, wann Frau Jacob 1.435 Euro Rente bekäme und darüber hinaus, worauf Sie bei der Berechnung ihrer späteren Bezüge achten müssen.

Schauspielerin fassungslos wegen niedriger Rente

Katerina Jacob sagte wörtlich, laut der Deutschen Presseagentur: „Ich kann es immer noch nicht fassen, dass ich im Laufe der Jahre 800.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt und jetzt nur Anspruch auf 1435 Euro Rente habe, einfach weil wir Schauspieler mit unseren langen Zeiten, in denen wir nicht drehen, nicht auf die geforderten Punkte kommen.“

Phasen ohne Aufträge sind ein Problem

Der zweite Teil des Satzes zeigt tatsächlich ein Problem, das nicht nur Schauspieler haben, sondern viele Menschen in Berufen, in denen Zeiten intensiver Arbeit mit solchen der Erwerbslosigkeit wechseln.

Wenn diese Phasen nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind (die auch im ersten Jahr der Erwerbslosigkeit Beiträge an die Rentenkasse abführt), dann bedeuten Zeiten der Erwerbslosigkeit, dass kein Geld in die gesetzliche Rentenversicherung fließt.

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Wie viele Rentenpunkte benötigt man für 1.435 Euro Rente?

Für die Höhe der Rente sind die im Laufe des Versichertenlebens gesammelten Rentenpunkte entscheidend. Ein Rentenpunkt wird mit einem Geldwert belegt, und der liegt derzeit bei 39,32 Euro.

Wer 1.435 Euro als gesetzliche Altersrente bezieht, hat rund 36,5 Rentenpunkte gesammelt, und das ist weniger als bei einer Standardrente von einem Rentenpunkt pro Jahr und 45 Jahren in der Rentenversicherung bei einem Durchschnittsgehalt.

Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wer jedoch als Schauspieler, Musiker oder Autor tätig ist, ist erst einmal freiberuflich (wenn er keine feste Anstellung in einer Redaktion, einem Schauspielhaus etc. hat).

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Damit zahlt er keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und muss sich selbst um Altersvorsorge kümmern. Damit auch für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten eine gewisse Absicherung besteht, wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) eingeführt.

Deren Mitglieder zahlen den regulären Arbeitnehmeranteil und die KSK den Arbeitgeberanteil, und die Betroffenen sammeln so Rentenpunkte. Frau Jakob konnte auf diese Art allerdings erst seit höchstens 42 Jahren in die Rente einzahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Wie sieht es denn jetzt mit den 800.000 Euro aus, die die Schauspielerin angeblich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte? 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Bruttoeinkommen von 90.600 Euro, und diese Grenze wurde mit steigenden Einkommen kontinuierlich angehoben.

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass man nicht unbegrenzt in die Rentenversicherung einzahlen kann, wenn man mehr Geld verdient. Der durchschnittliche Rentenbeitrag liegt bei 18,9 Prozent, und selbst bei der heutigen Höchstgrenze müsste jemand durchgehend 47 Jahre einzahlen, um auf 800.000 Euro zu kommen.

Dieser Höchstbetrag ergibt zwei Rentenpunkte pro Jahr und damit 94 Rentenpunkte insgesamt. Damit läge die Gesamtrente nicht bei 1.435 Euro, sondern bei 3.696 Euro pro Monat.

Sind freiwillige Rentenbeiträge die Lösung?

Möglich wären auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Aktuell dürfen Sie bis zu 1.497,30 Euro pro Monat freiwillig in die Rente einzahlen. Selbst nach diesem heutigen Stand müssten Sie 45 Jahre lang durchgehend eingezahlt haben, um auf 800.000 Euro zu kommen.

Dann hätten Sie aber ebenfalls keine Rente von 1.435 Euro, sondern von 3.539 Euro pro Monat.

Die Zahlen stimmen nicht

Kurz und knapp: Die Zahlen von 800.000 Euro Beiträgen und 1.435 Euro gesetzlicher Rente stimmen nicht. Beim heutigen Durchschnittslohn würden Sie für 1.435 Euro Rente circa 313.000 Euro im Lauf ihres Lebens einzahlen müssen, bei einer freiwilligen Versicherung wären es ungefähr 328.000 Euro.