Die Schufa versuchte mit fragwürdigen Tricks, ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu verhindern. Dieses hatte erklärt, als erstes OLG die Rechtsfrage der Löschung bezahlter Einträge abzuurteilen. Eine Gerichtsverhandlung führte erst einmal zu einem Vergleich – so weit, so normal.
Doch nach der Verhandlung rief eine Juristin der Schufa den Kläger auf seinem privaten Handy an, ohne dass dieser der Schufa seine Nummer gegeben hätte und wollte mit ihm einen Deal ohne seinen Anwalt machen.
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Schufa-Anwältin ruft Kläger auf seinem privaten Handy an
Die Juristin fragte den Kläger: „Was wolle Sie denn für einen Vergleich?“ Dies diente offensichtlich dazu, ein Urteil zu verhindern. Die Schufa bot ihm 10.000 Euro dafür, auf die Berufung zu verzichten.
Kein Wort soll an den eigenen Anwalt gelangen
Ominös wurde es, als die Schufa Erklärungen zur weitgehenden Verschwiegenheit verlangte. Außerdem erteilte die Schufa dem Kläger per Email genaueste Anweisungen, wie er seine Anwälte kontaktieren sollte. Diese sollten unverzüglich Klage-Rücknahme erklären. Zudem dürfe er mit seinen Anwälten nicht über die Höhe der Entschädigung reden.
Man muss offen mit dem eigenen Anwalt sprechen
Anwalt Christian Solmecke, der sich mit dem Fall befasst, sagt dazu: „Das ist ungewöhnlich, dass man nicht offen mit seinem eigenen Anwalt spricht. Das geht überhaupt nicht, denn es ist wichtig, dass man sich mit seinem Anwalt abstimmt.“ Auch die Rechtsschutzversicherung sollte nicht unterrichtet werden, so verlangte es die Schufa.
Solmecke hält diesen Versuch einer Schufa-Anwältin, einen Deal mit dem gegnerischen Mandanten ohne dessen Anwalt zu machen, für illegal. Die Schufa hätte versucht, die Klage abzukaufen, so der Anwalt. Es war zudem klar, dass das Gericht gegen die Schufa entscheiden würde.
Was sagt die Schufa?
Die Schufa äußerte zu dem Geschehen, dass sie bereits vor Gericht im ersten Schritt einen Vergleich geschlossen hätte. Ein Vergleich über die Anwälte und auch zwischen beiden Parteien sei in Deutschland üblich und integraler Teil des Prozesses. Die Schufa wies den Vorwurf zurück, hinter dem Rücken des gegnerischen Anwalts mit dem Mandanten verhandelt zu haben.
Es gilt das Umgehungsverbot
Solmecke rückt diese Darstellung gerade. So könnten sich Parteien zwar selbst verständlich außergerichtlich einigen, und dies käme bei Gerichtsverfahren auch regelmäßig vor. Doch es gelte das Umgehungsverbot, wie die Berufsordnung für Rechtsanwälte es festlege.
Dieses verbiete es, dass ein Anwalt den Mandanten der Gegenseite ohne Hinzuziehen von dessen Anwalts verhandle. In diesem Fall hätte es sich nicht allein um zwei Parteien gehandelt, sondern um eine Juristin, die für die Schufa arbeitet.
Was sagt die Berufsordnung für Rechtsanwälte?
Im Paragraf 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte ist das Umgehungsverbot festgelegt. Dort steht:
“(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht ohne Einwilligung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anderer Beteiligter mit diesen unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.
(2) 1 Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. 2 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anderer Beteiligter sind unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen Mitteilungen ist ihnen eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.”
Das Umgehungsverbot untersagt es also einem Rechtsanwalt, sich in einem Rechtsstreit an einen Beteiligten zu wenden, wenn dieser anwaltlich vertreten wird. Der Rechtsanwalt muss dabei sogar darauf achten, dass seine Partei keine Alleingänge unternimmt. Vor diesem Hintergrund hat die Schufa einen klaren Rechtsverstoß begangen.
Woher hat die Schufa die Handynummer
Solmecke sieht noch einen zweiten möglichen Skandal. Der Kläger sagt, er hätte der Schufa nie seine Handynummer gegeben. Woher, so Solmecke, hat die Schufa diese dann? Ein Zugriff wäre möglich auf die eigenen Datensätze der Schufa oder aber auf Datensätze von Unternehmen der Telekommunikation, die mit der Schufa kooperieren. Beides wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz, und deshalb läuft jetzt gegen die Schufa eine Beschwerde.