200 Euro Zuschuss an Schüler und Studenten – Frist läuft bald ab

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Eine einmalige Energiepreispauschale entlastet Menschen, die studieren oder in Ausbildung sind. Diese Entlastung wird weder besteuert noch auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angerechnet. Seit dem März 2023 kann ein Antrag gestellt werden – bis zum 30. September diesen Jahres. Möglich ist dies mit einem Zugangscode, den die Betroffenen von ihrer Ausbildungsstätte erhalten.

Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler – Wer bekommt sie?

Anspruch auf die Einmalzahlung haben rund 3,5 Millionen Schüler und Studenten, die Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Ursprünglich sollte die Einmalzahlung viel früher ausgezahlt werden. Dies scheiterte unter anderem daran, dass die Kontodaten aller Betroffenen nicht vorlagen.

Was ist nötig für den Antrag?

Sie erhalten von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode, der zugleich gewährleistet, dass Sie dort ihre Ausbildung absolvieren. Desweiteren benötigen Betroffene ein BundID-Konto. Dort weisen Sie mit ihrem Online-Ausweis (des Personalausweises), ihrer EU-Identität, ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder ihrer Unionsbürgerkarte ihre Identität nach. Sie können auch ihr persönliches ELSTER-Zertifikat verwenden. Um sich online auszuweisen brauchen Sie ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App.

Registrieren ohne Online-Ausweis?

Falls Sie weder auf einen Online-Ausweis noch auf ELSTER zugreifen können, kann ihre Ausbildungsstätte Ihnen eine PIN zum Zugangscode geben, die Sie in den Antrag stellen.

Allerdings brauchen Sie dafür ebenfalls ein BundID-Konto. Hier reicht eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort. In den Antrag müssen Sie ihre / eine Kontoverbindung angeben, damit die Einmalzahlung überwiesen werden kann. Ein BundID-Konto ist ein Nutzerkonto des Bundes. Dieses stellt eine Basis für diverse Verwaltungsleistungen, die online ablaufen.

Wer ist berechtigt zu der Einmalzahlung?

Berechtigt, um die Einmalzahlung zu erhalten, sind erstens Studierende, die zum 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz sowie regulären Aufenthalt in Deutschland haben. Zweitens gilt die Einmalzahlung für (Berufs-) Fachschüler/innen, die zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Achtung: Die Einmalzahlung gilt nicht für alle Auszubildenden

Die Einmalzahlung gilt indessen nicht für alle Auszubildenden, sondern nur für diejenigen, die entweder erstens Bildungsgänge absolvieren an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder zweitens Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder drittens vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen. Betroffen sind zum Beispiel Erzieher /innen und Techniker/innen.

Keine Einkommenssteuer und keine Anrechnung an Bafög oder Bürgergeld

Die Einmalzahlung fällt nicht unter die Einkommenssteuer und wird auch nicht als einkommensabhängige Leistung berechnet. Eine Anrechnung an andere Leistungen wie Bürgergeld, Bafög oder Wohngeld findet ebenfalls nicht statt.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Durch das automatisierte Verfahren erfolgt die Auszahlung schnell. Bei den bisherigen Anträgen war das Geld meist innerhalb von zwei Werktagen auf dem Konto.

Wo kann der Antrag auf den Zuschuss gestellt werden?

Den Zuschlag erhalten nur Berechtigte, die auch einen Antrag stellen. Der Antrag kann online hier gestellt werden.

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