1508 Euro Bürgergeld für Alleinerziehende vom Jobcenter

Im bundesweiten Durchschnitt zahlen Jobcenter an alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften monatlich 1.508 Euro Bürgergeld. Dieser Wert wirkt auf den ersten Blick wie ein hoher Betrag, der Sicherheit verspricht. Tatsächlich ist er eher eine statistische Momentaufnahme, die sehr unterschiedliche Lebenslagen unter einem Mittelwert zusammenführt.

Der Blick auf die Details zeigt, dass sich hinter den 1.508 Euro nicht nur der Regelbedarf für den Elternteil und die Kinder verbirgt, sondern auch die Wohnkosten. Und genau dort beginnen die Unterschiede, die in der Praxis über Stabilität oder dauerhaften Druck entscheiden.

Wer in Städten mit hohen Mieten lebt, erhält im Schnitt deutlich höhere Zahlbeträge, weil das System die Unterkunft in angemessener Höhe mitfinanziert. Das führt in der Statistik zu großen Abständen zwischen den Kommunen – ohne dass Alleinerziehende dort automatisch mehr finanzielle Spielräume hätten.

Warum die Zahlbeträge von Stadt zu Stadt so stark auseinandergehen

Die Spannweite im Städtevergleich fällt deutlich aus. Während Alleinerziehende in Hamburg im Durchschnitt 1.839 Euro erhalten, liegen die ausgewiesenen Zahlbeträge in ostdeutschen Städten teils mehrere hundert Euro darunter.

Dieser Abstand ist nicht dadurch begründet, dass der Staat in bestimmten Regionen „großzügiger“ wäre. Die Regelbedarfe sind bundesweit einheitlich festgelegt. Die Differenzen entstehen vor allem dort, wo die Mieten und Heizkosten höher ausfallen und entsprechend anerkannt werden. Die Statistik bildet dann einen höheren Zahlungsfluss ab, der in der Realität häufig direkt in die Wohnkosten wandert.

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Wo Wohnen teuer ist, wird das Minimum rechnerisch teurer.

In der öffentlichen Debatte geht dabei schnell unter, dass steigende Zahlbeträge nicht automatisch steigenden Wohlstand bedeuten.

Im Gegenteil: In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten kommt es vor, dass Betroffene trotz anerkannter Kosten zusätzliche Anteile aus dem Regelbedarf aufbringen müssen, wenn die tatsächliche Miete oberhalb dessen liegt, was als angemessen gilt. Die Statistik kann diesen Druck nur begrenzt abbilden, weil sie Durchschnittswerte zusammenfasst.

Der Städtevergleich im Überblick

Jobcenter / Stadt Ø Bürgergeld (Euro/Monat)
Hamburg 1.839
Berlin 1.714
Dortmund 1.692
Köln 1.681
Stuttgart 1.675
Essen 1.670
München 1.650
Frankfurt (Main) 1.621
Bonn 1.620
Mannheim 1.608
Düsseldorf 1.599
Mönchengladbach 1.595
Bielefeld 1.580
Gelsenkirchen 1.564
Duisburg 1.552
Bremen 1.541
Hannover 1.541
Saarbrücken 1.539
Karlsruhe 1.537
Bochum 1.535
Wuppertal 1.530
Kiel 1.527
Recklinghausen 1.515
Deutschland (Durchschnitt) 1.508
Aachen 1.509
Nürnberg 1.452
Augsburg 1.420
Koblenz 1.414
Leipzig 1.407
Dresden 1.487
Halle (Saale) 1.342
Magdeburg 1.335
Chemnitz 1.362

Viele Alleinerziehende im Bürgergeld: ein struktureller Befund

Die Debatte um die Höhe einzelner Zahlbeträge trifft auf eine größere Realität: Alleinerziehende sind im System der Grundsicherung überdurchschnittlich präsent. Das ist weniger ein Hinweis auf individuelles Fehlverhalten als auf ein Bündel an Rahmenbedingungen, die Alleinerziehende besonders häufig in finanzielle Engpässe drängen.

Erwerbsarbeit ist oft schwieriger planbar, weil Betreuung, Schulzeiten, Krankheitstage und Wegezeiten kaum verhandelbar sind.

Selbst bei vorhandener Qualifikation kann der Übergang in existenzsichernde Beschäftigung scheitern, wenn Arbeitszeiten nicht mit Betreuung vereinbar sind oder wenn Teilzeitstellen nicht ausreichen, um Miete und Alltag zu tragen.
Regional fällt diese Belastung unterschiedlich aus.

In Gegenden mit guten Arbeitsmarktchancen kann die Quote trotz hoher Lebenshaltungskosten niedriger sein, weil der Einstieg in Beschäftigung leichter gelingt. In Regionen mit schwächerer Infrastruktur können fehlende Betreuungsplätze, längere Wege und ein enger Arbeitsmarkt dafür sorgen, dass staatliche Leistungen länger benötigt werden.

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Warum 1.508 Euro statistisch oft „arm“ bedeuten können

Es wirkt widersprüchlich, dass ein monatlicher Zahlungsfluss von 1.508 Euro nicht automatisch vor Armut schützt. Der Grund liegt darin, dass Armut in Europa und Deutschland meist relativ definiert wird, also im Verhältnis zum mittleren Einkommen der Gesamtbevölkerung.

Wer deutlich darunter liegt, gilt als armutsgefährdet. Gerade Alleinerziehende gehören seit Jahren zu den Gruppen mit besonders hohen Armutsrisiken. Je nachdem, wie hoch Mieten, Energiekosten und Alltagsausgaben ausfallen, reicht das verfügbare Budget trotz staatlicher Hilfe oft nur für das Notwendige.

Hinzu kommt, dass der ausgewiesene Zahlbetrag in der Regel nicht „zusätzliches Geld“ bedeutet, sondern häufig eine Kompensation für teure Wohnlagen ist.

Dort, wo Jobcenter höhere Unterkunftskosten anerkennen, steigen die statistischen Auszahlungen, aber zugleich steigen auch die Preise für viele Bereiche des täglichen Lebens.

Wer in einer Großstadt wie beispielsweise München lebt, zahlt nicht nur mehr Miete, sondern häufig auch mehr für Mobilität, Dienstleistungen und teils auch für Lebensmittel. So entsteht der Eindruck hoher Leistungen, während die tatsächliche Kaufkraft unter Druck bleibt.

Was in den 1.508 Euro steckt – und was nicht

Der monatliche Zahlbetrag ist eine Nettogröße, die beschreibt, was nach Anrechnungen tatsächlich ausgezahlt wird. Er kann deshalb niedriger ausfallen, wenn Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Einkommen aus Erwerbsarbeit angerechnet werden. Gleichzeitig kann er höher ausfallen, wenn die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung hoch sind oder wenn Mehrbedarfe berücksichtigt werden, die speziell bei Alleinerziehenden eine Rolle spielen.

Wichtig ist außerdem, dass bestimmte Leistungen nicht als Überweisung auf dem Konto erscheinen, obwohl sie zur Absicherung dazugehören. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden im Bürgergeldbezug in der Regel direkt abgeführt. Für Betroffene ist das zwar ein realer Wert, der ihnen den Versicherungsschutz erhält, in der Auszahlungsstatistik taucht er jedoch nicht als Teil der 1.508 Euro auf.

Bildung und Teilhabe: Entlastung, die in der Auszahlung nicht sichtbar ist

Ein Teil der Unterstützung für Kinder in Familien mit geringem Einkommen läuft über Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sie sollen verhindern, dass Kinder wegen knapper Haushaltskassen von Mittagessen, Ausflügen, Lernangeboten oder Vereinsaktivitäten ausgeschlossen werden.

Diese Hilfen werden häufig direkt mit Schulen, Kitas oder Anbietern abgerechnet oder in spezifischen Pauschalen gewährt. Genau deshalb erscheinen sie in vielen Statistiken nicht als Bestandteil des monatlichen Zahlbetrags – im Alltag können sie aber darüber entscheiden, ob das Haushaltsbudget an anderer Stelle entlastet wird.

Gleichzeitig bleibt die Wirkung begrenzt, wenn die Grundausgaben, vor allem fürs Wohnen, zu viel vom verfügbaren Geld binden. Dann können auch zusätzliche Sach- und Teilhabeleistungen den Druck nur abmildern, aber nicht auflösen.

Quellen

Bundesregierung: „Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert“ (Nullrunde Bürgergeld 2026), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Ratgeber Bürgergeld – Regelsätze 2026 im Überblick, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld“, Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II (Mehrbedarfe, inklusive Mehrbedarf für Alleinerziehende)