14 legale Rententricks: Früher in Rente mit mehr Geld

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Die gesetzliche Rente wird vielen Versicherten im Alter finanziell nicht ausreichen. Dennoch bietet das System einige Möglichkeiten, den monatlichen Rentenanspruch zu maximieren. Dieser Beitrag zeigt sämtliche Wege, um mehr Rente zu erhalten oder früher in Ruhestand zu gehen, ohne wesentliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Außerdem wird erläutert, wie sich bestimmte Zeiten anrechnen lassen und wie sich mit privater Vorsorge die finanzielle Sicherheit im Alter verbessert. Dabei ist zu beachten, dass es für jede persönliche Situation Ausnahmen gibt und eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachberatungsdienst sinnvoll sein kann.

1. Prognosen realistisch einschätzen – Was zeigt die Renteninformation?

Ab dem 27. Lebensjahr informiert die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr über den voraussichtlichen Rentenanspruch. Darin wird auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten fünf Jahre hochgerechnet, welche monatliche Rente möglich wäre. Allerdings fließen Annahmen zu künftigen Rentenanpassungen oder der Inflation nur teilweise oder gar nicht ein.

Rentensteigerungen und Rentenniveau
Der Gesetzgeber plant, das Rentenniveau langfristig aufrechtzuerhalten, sodass Löhne und Renten möglichst gleichbleibend miteinander wachsen. Ob und in welchem Umfang Beitrags- und Steuererhöhungen dafür nötig werden, ist aktuell ungewiss.

Auswirkungen der Inflation
Bei einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 2% pro Jahr halbiert sich die Kaufkraft in etwa 30 Jahren. Steigt die Rente gleichzeitig nur um 1,5%, ergibt sich ein Kaufkraftverlust von 0,5% pro Jahr – nach 30 Jahren macht das etwa 15% Kaufkraftminus aus. Sollte die Rente jährlich nur um 1% steigen, könnte der Wert sogar um rund 25% sinken.

Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben
Auf Rentenzahlungen fallen Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung an. Allerdings werden keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung mehr abgezogen. Das verringert die Belastung ein wenig.

Aus diesen Gründen lohnt es sich, den in der Renteninformation genannten Wert eher vorsichtig zu bewerten und einen Sicherheitspuffer für Inflation und ungewisse Rentenanpassungen einzuplanen.

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2. Neben der Rente Geld verdienen – Erhöht das Einkommen im Alter

Nach dem Erreichen des regulären Rentenalters (67 Jahre) gibt es keine Grenze für den Hinzuverdienst. Wer also nach Rentenbeginn weiterarbeitet, erhält sowohl Lohn als auch seine Rente. Zusätzlich besteht die Wahl, weiterhin Rentenbeiträge einzuzahlen oder dies zu unterlassen. Werden Beiträge fortgeführt, steigen die gesammelten Rentenpunkte weiter, was die monatliche Rente zusätzlich anhebt.

Minijob als steuerfreier Zuverdienst
Eine Variante ist der Minijob. Bis zu 556 Euro pro Monat (Stand 2025) gelten hier als Obergrenze, ohne dass die Rente dadurch gekürzt wird. Zudem ist dieser Verdienst in der Regel steuerfrei.

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3. Rentenstart hinausschieben – Warum später mehr Rente möglich ist

Wer nach dem 67. Geburtstag weiter im Job bleibt, kann die gesetzliche Rente aufschieben und somit erhöhen. Das führt zu drei Effekten:

  1. Längere Zeit Gehalt statt Rentenbezug
  2. Weiterer Erwerb von Rentenpunkten durch fortgesetzte Beitragszahlungen
  3. Zuschlag von 0,5% pro Monat, in dem der Rentenbeginn verschoben wird (entspricht 6% mehr Rente pro Jahr Aufschub)

Dabei bestehen zwei Optionen:
Die Rente wird ab 67 beantragt und gleichzeitig weitergearbeitet. Dadurch kommen Gehalt und Rentenzahlung zusammen.
Die Rente wird nicht beantragt, obwohl die Altersgrenze erreicht ist. Dies verschiebt den Rentenbeginn und erhöht den monatlichen Anspruch.

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4. Früher in Rente mit 63 – Trotz Abschlag nebenbei erwerbstätig bleiben

Mit mindestens 35 Beitragsjahren (Rente für langjährig Versicherte) ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich. Allerdings verringert sich die monatliche Rente um 0,3% je Monat vor dem 67. Lebensjahr, also 3,6% pro Jahr. Wer vier Jahre früher aufhört, muss 14,4% Abschlag in Kauf nehmen.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, trotz dieser vorgezogenen Rente weiterzuarbeiten und das Gehalt zusätzlich zur (gekürzten) Rente zu erhalten. Die parallele Rentenzahlung könnte beispielsweise für Anlagezwecke genutzt werden. Allerdings bleibt der einmal festgelegte Rentenabschlag lebenslang bestehen.

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5. Teilrente beantragen – Flexible Lösung statt voller Altersbezug

Eine Teilrente kann zwischen 10% und 99,9% frei gewählt werden. Die prozentuale Kürzung (z. B. durch einen vorgezogenen Rentenbeginn) wirkt sich dann nur auf den beantragten Rentenanteil aus. Wer sich beispielsweise für eine 50%ige Rente entscheidet, muss den Rentenabschlag nur auf diese Teilrente hinnehmen. Die übrige Rente bleibt unangetastet, bis sie vollständig bezogen wird.

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6. Minimal unter 100% gehen – Krankengeldanspruch sichern

Sobald zu 100% Rente bezogen wird, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Das kann problematisch sein, wenn während der Weiterbeschäftigung eine längere Krankheit eintritt. Eine Lösung besteht darin, einen minimalen Rentenbezug (z. B. 99,99%) zu wählen. Dadurch bleibt das Recht auf Krankengeld erhalten, der finanzielle Unterschied zur vollen Rente ist jedoch kaum spürbar.

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7. Vor dem Ruhestand arbeitslos melden – ALG I als Überbrückung

Wer mindestens 58 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Falls eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht, werden die vollen zwei Jahre gewährt. Dieses ALG I entspricht etwa 60% des letzten Nettogehalts und kann genutzt werden, um den Rentenbeginn (z. B. mit 65 statt 67) zu erreichen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Allerdings gelten folgende Einschränkungen:

  • Bei eigener Kündigung liegt eine Sperrzeit von drei Monaten vor. Danach besteht höchstens für 18 Monate Anspruch auf ALG I.
  • Während der Arbeitslosigkeit fallen zwar geringere Einnahmen an, jedoch entsteht kein lebenslanger Rentenabschlag wie beim Frühbezug.

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8. Abschlagsfrei vor 67 in Rente – 45 Beitragsjahre machen es möglich

Personen mit 45 Beitragsjahren (Rente für besonders langjährig Versicherte) dürfen zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechseln, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen. Dabei gilt:

Ein paralleler Nutzen der Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlag ist nicht mit der 45-Jahre-Regelung kombinierbar.
Innerhalb dieser zwei Jahre ist es dennoch erlaubt, weiterzuarbeiten oder eine andere Überbrückungsstrategie zu wählen.

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9. Studienzeiten und weitere Anrechnungszeiten geltend machen

Nicht nur Beschäftigungsjahre zählen für die 35 bzw. 45-Jahre-Regel. Auch bestimmte Anrechnungszeiten können helfen, diese Grenzen zu erreichen, zum Beispiel:

  • Studienzeiten
  • Ausbildungszeiten
  • Arbeitslosigkeit
  • Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Reha
  • Schwangerschaft und Mutterschutz

Das Studium wird bis zu acht Jahre berücksichtigt. Allerdings müssen solche Zeiten aktiv anerkannt werden, was meistens eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich macht. Empfohlen wird, dies möglichst früh zu erledigen, um später keine fehlenden Nachweise suchen zu müssen.

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10. Versicherungsverlauf prüfen – Transparenz über Beitragsjahre schaffen

Der Versicherungsverlauf kann online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung eingesehen werden. Ein elektronischer Personalausweis ermöglicht den Login. Im Verlauf sind alle Beitragszeiten chronologisch dargestellt, ebenso bereits erfasste Anrechnungszeiten. Finden sich dort Lücken, können diese im Rahmen einer Kontenklärung geschlossen werden.

11. Höhere Rente durch Kindererziehung – Rentenpunkte für Eltern

Für jedes Kind wird in den ersten Jahren so getan, als hätte der Elternteil das durchschnittliche Jahreseinkommen erzielt. Das bedeutet:

  • Pro Jahr Kindererziehung gibt es einen ganzen Rentenpunkt.
  • Für vor 1992 geborene Kinder werden maximal 2,5 Jahre anerkannt, also 2,5 Punkte.
  • Für Kinder ab 1992 sind es maximal 3 Jahre, also 3 Punkte.

Da ein Rentenpunkt aktuell rund 39,32 Euro (Stand 2034,25) pro Monat wert ist, ergibt sich allein für drei Erziehungsjahre ein Rentenplus von über 100 Euro monatlich je Kind.

Allerdings existiert eine Obergrenze: Pro Jahr dürfen nicht mehr als 1,9 Rentenpunkte zusammenkommen (Beitragsbemessungsgrenze). Ähnlich wie bei Studienzeiten ist ein Antrag nötig, damit die Rentenversicherung diese Zeit korrekt berücksichtigt.

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12. Altersteilzeit nutzen – Verringerte Arbeitszeit, gesicherte Rentenansprüche

Ab dem 55. Lebensjahr kann der Arbeitgeber Altersteilzeit anbieten. Der Beschäftigte reduziert dabei vertraglich die Arbeitsstunden, ohne dass dadurch ein starker Einbruch bei der Rente entsteht. Zwei Modelle sind üblich:

  1. Fortlaufende Teilzeit: Die Arbeitszeit wird bis zum Eintritt in den Ruhestand konstant halbiert.
  2. Blockmodell: Zunächst wird voll gearbeitet, die zweite Hälfte der Altersteilzeitphase bleibt arbeitsfrei.

In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber mindestens 20% Aufschlag auf das reduzierte Gehalt. Diese Aufstockung ist steuer- und sozialabgabenfrei, außerdem müssen mindestens 90% der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt werden.

Das sorgt dafür, dass der Rentenanspruch weitgehend erhalten bleibt. Für Betriebe ist das Modell finanziell oft nicht vorteilhaft, kann aber strategisch genutzt werden, wenn Personal abgebaut oder eine Verjüngung erreicht werden soll.

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13. Rentenpunkte zukaufen – Lohnt sich ein freiwilliger Beitragskauf

Zusätzliche Beiträge können die spätere Rente erhöhen, da sich weitere Rentenpunkte erwerben lassen. Ein Rentenpunkt kostet 2025 rund 9.392 Euro, woraus sich lebenslang monatlich 39,32 Euro an Rentenleistung ergeben. Das entspricht einer anfänglichen Rendite von etwa 5%.

Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied zur Kapitalanlage in Wertpapiere: Eingezahltes Geld in die Rentenkasse lässt sich nicht wieder entnehmen.

Möglichkeiten des Rentenpunkte-Kaufs:

  • Beiträge für Ausbildungszeiten: Studienzeit lässt sich bis zu acht Jahren anrechnen, darüber hinausgehende Zeiträume könnten freiwillig nachfinanziert werden, sofern diese vor dem 45. Lebensjahr liegen.
  • Abschläge ausgleichen: Wer früher in Rente gehen könnte und deshalb Abschläge von bis zu 14,4% hätte, darf diese Lücke durch eine Sonderzahlung schließen. Die Höhe der erforderlichen Zahlung berechnet auf Antrag die Rentenversicherung, möglich ab dem 50. Lebensjahr.

Diese Sonderbeiträge sind zudem steuerlich absetzbar, was die Gesamtbelastung reduziert.

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14. Private Vorsorge aufbauen – Rentenlücke schließen

Selbst bei optimaler Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten entsteht meist eine Rentenlücke. Wer für den Lebensunterhalt 2.500 Euro benötigt und nur 750 Euro gesetzliche Rente bezieht, muss monatlich 1.750 Euro aus anderem Vermögen decken. Um diesen Bedarf im Alter zu sichern, ist eine rechtzeitige private Altersvorsorge unverzichtbar.

Die Höhe des dafür erforderlichen Kapitals lässt sich mithilfe spezieller Rentenlücken-Rechner schätzen. Eine solide Strategie umfasst regelmäßige Spar- und Investitionspläne, beispielsweise in breit aufgestellte ETFs oder andere langfristige Anlageformen.

Je größer das Privatvermögen ist, desto mehr Flexibilität ergibt sich im späteren Erwerbsleben. So kann etwa bereits vor 67 Jahren die Arbeitszeit reduziert werden, während ein Teil des Einkommens aus dem angesparten Kapital stammt. Zugleich ermöglicht die Rente mit 63 eine höhere finanzielle Unabhängigkeit, wenn eine private Rücklage vorhanden ist.

Zusatz: Wie funktioniert die gesetzliche Rente im Kern?

Die Höhe der gesetzlichen Rente basiert auf gesammelten Rentenpunkten (Entgeltpunkte). Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt Beiträge in die Rentenkasse ein und erwirbt dadurch Rentenpunkte. Ein volles Jahr mit dem Durchschnittsbruttolohn von 50.493 Euro (Wert für 2025) entspricht einem Rentenpunkt. Liegt das eigene Einkommen darunter oder darüber, wird die Punktzahl anteilig berechnet.

Beispielrechnung:
Jemand verdient exakt 50.493 Euro brutto pro Jahr und erhält dadurch 1 Rentenpunkt pro Jahr.
Bei einem Verdienst von 25.246,50 Euro brutto gibt es entsprechend 0,5 Punkte.

Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre für alle, die nach 1964 geboren wurden. Ältere Jahrgänge können schrittweise früher in Rente gehen. Jeder Rentenpunkt wird im Jahr 2034,25 mit monatlich 39,32 Euro bewertet; eine Erhöhung auf 40,70 Euro pro Rentenpunkt ist für Sommer 2025 prognostiziert.

Wer vom 25. bis zum 67. Lebensjahr durchgängig das durchschnittliche Einkommen bezieht, erwirbt 42 Punkte (42 Beitragsjahre) und würde damit rund 1.651,44 Euro Monatsrente erhalten (42 × 39,32 Euro).

Wichtiger Hinweis
Die gesetzlichen Vorschriften sind komplex. Wer plant, Sonderregelungen zu nutzen, sollte vorher prüfen, ob diese tatsächlich zur eigenen Lebenssituation passen. Eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird dringend empfohlen.