Rente ohne Abschlag: Diese Jahrgänge können vor 67 in Altersrente gehen

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Wer will nicht vor 67 abschlagsfrei in Rente gehen? Tatsächlich sieht das Sozialgesetzbuch (SGB VI) verschiedene Altersrentenarten vor, die es einzelnen Jahrgängen ermöglichen, ihre Rente früher zu beziehen. Doch wer genau profitiert von diesen Möglichkeiten, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was bedeutet „Regelaltersrente“ – und wer kann noch mit 65 in Rente gehen?

Die Regelaltersrente ist die bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart in Deutschland. Aktuell wird das reguläre Renteneintrittsalter für Geburtsjahrgänge bis 1963 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Grundlage hierfür ist § 235 SGB VI, der eine Übergangsregelung vorsieht:

  • Geburtsjahrgänge bis 31. Dezember 1946: konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Ab 1947 geborene Personen: Das Renteneintrittsalter wird je nach Geburtsjahr in Monats- oder Zweimonatsschritten angehoben, sodass sich der Rentenbeginn sukzessive Richtung 67 Jahre verschiebt.

Ein Beispiel: Wer 1957 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 11 Monaten.

Ab 1959 erfolgt die Anhebung sogar in Zweimonatsschritten. Entscheidend ist stets, dass mindestens 5 Beitragsjahre (die allgemeine Wartezeit) vorliegen.

Für Betroffene bedeutet dies: Wer nicht die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente (etwa durch Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten) erfüllt, wird – je nach Geburtsjahr – oftmals erst ab etwa 66 oder 67 Jahren regulär in Rente gehen können.

Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte – und wie wirken sich Abschläge aus?

Neben der Regelaltersrente existiert die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 236 SGB VI. Sie steht all jenen Versicherten offen, die mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Interessant hierbei:

  1. Frühestmöglicher Rentenbeginn: Ab dem 63. Lebensjahr.
  2. Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme: Für jeden Monat, den man früher als die reguläre Altersgrenze (gemäß Tabelle des jeweiligen Geburtsjahres) in Rente geht, fallen 0,3 % Rentenabschlag an.

Diese Abschläge können sich schnell summieren. Wer beispielsweise für sein Geburtsjahr eine reguläre Altersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten hat, erhält bei einem Rentenbeginn mit 63 oft deutlich über 10 % Rentenkürzung – im Extremfall bis zu 14,4 %. Es ist daher ratsam, sich genau auszurechnen, ob man sich die vorzeitige Rente leisten kann und will.

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Wann greift die „Rente mit 63“? – Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Immer wieder ist in der Öffentlichkeit von der „Rente mit 63“ die Rede. Gemeint ist damit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI. Ihr wichtigstes Merkmal:

  • Voraussetzung: 45 Versicherungsjahre (Wartezeit), also noch einmal deutlich mehr als die 35 Jahre bei der „normalen“ Altersrente für langjährig Versicherte.
  • Abschlagsfreiheit: Wer diese Rente beansprucht und die Wartezeit erfüllt, geht – je nach Geburtsjahr – in der Regel zwei Jahre vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente und erhält trotzdem keinen Abschlag.

Wichtig zu wissen: Der zunächst echte Rentenbeginn „mit 63“ war nur für ganz bestimmte Geburtsjahrgänge (vor 1953) möglich. Für spätere Jahrgänge verschiebt sich die Grenze schrittweise nach hinten. Ein Beispiel:

  • Für den Geburtsjahrgang 1961 ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich.

Entscheidend ist, ob die 45 Versicherungsjahre voll erreicht werden. Akademikerinnen und Akademiker, die länger studiert haben, erreichen z.B. diesen Wert oft nicht. Wer allerdings parallel zur beruflichen Tätigkeit studiert oder bestimmte Zeiten anrechnen lassen kann, sollte sich beraten lassen, ob eine Chance besteht, diese Rente in Anspruch zu nehmen.

Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung beim früheren Rentenbeginn?

Eine weitere Möglichkeit, vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand zu gehen, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 236a SGB VI. Sie richtet sich an Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Zudem müssen mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann – je nach Geburtsjahr – bereits:

  • Frühestens ab 60 Jahren (bei älteren Jahrgängen) oder
  • ab 61 bzw. 62 Jahren (bei jüngeren Jahrgängen)
    in die Rente starten, allerdings mit Abschlägen.

Die Abschläge liegen bei 0,3 % pro Monat vorzeitigem Rentenbezug und können sich auf maximal 10,8 % (36 Monate) oder sogar mehr summieren, wenn die Anhebung der Altersgrenzen berücksichtigt wird.

Auch hier finden sich detaillierte Tabellenwerte, die vom Geburtsjahr abhängen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt für schwerbehinderte Menschen ein frühestmöglicher Beginn mit 62 Jahren und ein regulärer Beginn mit 65 Jahren.

Warum fallen manche Übergangsregelungen zukünftig weg?

Interessanterweise „sterben“ manche Übergangsregelungen sukzessive aus. Das betrifft beispielsweise diejenigen, die vor dem 1. Januar 1952 oder 1953 geboren sind und deshalb besonders günstige Rentenregelungen wahrnehmen konnten. Nachrückende Jahrgänge unterliegen verschärften Regeln, was im Wesentlichen zwei Gründe hat:

  1. Anhebung des Rentenalters: Die schrittweise Erhöhung von 65 auf 67 Jahre verteilt sich über verschiedene Geburtsjahrgänge.
  2. Wegfall von Sonderklauseln: Vertrauensschutzregelungen galten nur für bestimmte Personengruppen. Mit Abschluss der Übergangsfristen können sich künftige Rentnerinnen und Rentner nicht mehr darauf berufen.

Ab dem Geburtsjahr 1964 wird die Regelaltersgrenze generell bei 67 Jahren liegen, wobei für Schwerbehinderte dann feste Grenzen bei 62 bzw. 65 Jahren bestehen. Damit entfällt die bisherige Staffelung mit monatlichen oder zweimonatlichen Erhöhungen für diese Jahrgänge.

Wie plane ich meinen optimalen Rentenbeginn?

Da sich die Regelaltersgrenzen und Sonderregelungen je nach Geburtsjahr deutlich unterscheiden, ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Folgende Schritte werden empfohlen:

  1. Renteninformation oder Rentenauskunft anfordern:
    • Die Renteninformation ist eine kurze Übersicht, die meisten Versicherten regelmäßig erhalten.
    • Die ausführlichere Rentenauskunft zeigt bereits genauer, welche Wartezeiten erfüllt sind und welche Rentenhöhe zu welchem Zeitpunkt möglich wäre.
  2. Wartezeiten prüfen:
    • Reicht es für 35 Beitragsjahre (Altersrente für langjährig Versicherte)?
    • Werden 45 Beitragsjahre erreicht (Rente für besonders langjährig Versicherte)?
    • Liegt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vor (Altersrente für schwerbehinderte Menschen)?
  3. Finanzielle Konsequenzen berechnen:
    • Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen (außer bei Erfüllung der 45 Versicherungsjahre) – diese können lebenslang gelten.
    • Ggf. lohnt es sich, ein oder zwei Jahre länger zu arbeiten, um Abschläge zu reduzieren oder um die 45 Jahre zu erreichen.
  4. Professionellen Rat einholen:
    • Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenfreie Auskünfte und Beratungen.
    • Spezialisierte Rentenberater liefern eine detaillierte Berechnung unterschiedlicher Rentenbeginn. So lässt sich feststellen, welche Option (Abschläge versus früherer Rentenbeginn) letztlich die sinnvollste ist.

Vorzeitige Rente bleibt möglich – aber immer seltener ohne Abstriche

Wer vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat in bestimmten Fällen noch immer die Chance dazu. Allerdings hängt diese Möglichkeit stark vom Geburtsjahr und den persönlichen Versicherungszeiten ab. Die Regelaltersrenteverschiebt sich für jüngere Jahrgänge immer näher an das 67. Lebensjahr heran.

Eine frühere Rente ist weiterhin über die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) denkbar.

Schwerbehinderte Menschen können ihre Rente wiederum dank § 236a SGB VI zu einem noch früheren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.

Wer also in den kommenden Jahren beabsichtigt, in Rente zu gehen, sollte sich bereits ein bis zwei Jahre im Voraus mit seiner Rentenauskunft beschäftigen. Nur so lässt sich klären, wann und wie der Renteneintritt am sinnvollsten ist.

Denn je nach Geburtsjahr kann das frühere Aufhören zu höheren Abschlägen führen, die bis ans Lebensende gelten.

Umgekehrt kann ein längeres Durchhalten helfen, Abschläge zu umgehen – oder die 45 Versicherungsjahre zu erreichen und damit ganz abschlagsfrei früher in Rente zu gehen.

In jedem Fall lohnt es sich, frühzeitig die richtige Strategie zu erarbeiten und im Zweifel auch eine professionelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und der Schritt in den Ruhestand optimal vorbereiten.