Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld in die Rente retten

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Was passiert, wenn Sie kurz vor der Rente stehen, langfristig erkranken und Arbeitslosengeld beziehen? Die Dauer des Arbeitslosengeldes reicht aber nicht aus, um nahtlos in die Rente zu wechseln? Der Bezug von Krankengeld kann diese Lücke schließen.

Mit Krankengeld die Zeit zur Rente überbrücken

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und schwer erkranken, dann sollten Sie sich krankschreiben lassen. Denn dann zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Kurz vor der Rente kann das sogar dazu führen, dass Sie das Arbeitslosengeld bis zur Rente ausgezahlt bekommen, nachdem das Krankengeld ausläuft. Warum ist das so?

Das Arbeitslosengeld ruht

In der Zeit des Krankengeldes ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld laut Paragraf 156, Absatz 1, Nummer 2 des Sozialgesetzbuches 3. Deshalb wird Ihnen die Dauer des Krankengeldes nicht auf die Monate angerechnet, die Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern Sie können für diese Zeit Arbeitslosengeld beziehen, nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist.

Wie hoch ist das Krankengeld?

In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des Netto-Einkommens, das Sie in den letzten zwölf Monaten vor dem Arbeitslosengeld bezogen haben. Das Krankengeld ist genauso hoch wie der Betrag des Arbeitslosengeldes laut Paragraf 47b des Sozialgesetzbuches 5.

Bis zu 72 Wochen Krankengeld

Nehmen wir an, Sie sind arbeitslos und seit mehr als sechs Wochen krankgeschrieben. Die ersten sechs Wochen bekommen Sie jetzt weiter Arbeitslosengeld, und danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt für bis zu weitere 72 Wochen Krankengeld.

Nach dem Krankengeld beziehen Sie wieder Arbeitslosengeld

Sind Sie jetzt nicht mehr krank und beziehen kein Krankengeld mehr, dann können Sie wieder Arbeitslosengeld für die restliche Dauer beantragen, die es Ihnen noch zusteht.

Wie entsteht der Anspruch auf Krankengeld?

Bei gesetzlich Versicherten entsteht mit dem Beginn der Erkrankung ein Anspruch auf Krankengeld. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer ebenso, wie wenn Sie während der Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung Ihre Arbeit verlieren und genauso, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen.

Arbeitslos melden trotz Krankengeld?

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und Krankengeld beziehen, dann sollten Sie sich trotzdem arbeitslos melden. Sie müssen dann allerdings darauf hinweisen, dass Sie das Arbeitslosengeld erst beantragen werden, wenn Sie kein Krankengeld mehr beziehen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten.

Wenn Ihr Krankengeld ausläuft, dann müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und diesen Antrag spätestens am ersten Tag nach Ende des Krankengeldes stellen.

Nehmen wir an, Sie beziehen Arbeitslosengeld und waren lange krankgeschrieben. Nach den 72 Wochen Krankengeld können Sie wieder Arbeitslosengeld bekommen, wenn noch ein Anspruch darauf besteht.

Arbeitsvermittlung kurz vor der Rente?

Wenn Sie sich jetzt wenige Monate vor der Rente erneut arbeitslos melden, dann verpflichten Sie sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, aktiv daran mitzuwirken, in Erwerbstätigkeit vermittelt zu werden.

Für Sie gelten trotz bevorstehender Rente keine Sonderregeln. Der Erfahrung nach handeln aber Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens in der Regel vernünftig und wissen, dass es Nonsens wäre, Sie nachhaltig auf eine Stelle zu vermitteln, die Sie zu Rentenbeginn wieder verlassen.

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Auch Arbeitgeber haben wenig Interesse daran, jemanden einzustellen, der bald wieder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Sie haben jedoch Einschränkungen, die Sie einhalten sollten und dürfen sich nur bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr von der Bundesagentur eine „erlaubte Ortsabwesenheit“ genehmigen lassen. Weitere drei Wochen Mehrurlaub sind zwar möglich, für diese Zeit bekommen Sie aber kein Arbeitslosengeld.

Ohne Genehmigung der Agentur in den Urlaub zu fahren, führt hingegen dazu, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Mertens ist 62 Jahre alt und arbeitet seit Jahrzehnten in einem körperlich anspruchsvollen Beruf als Lagerlogistiker. Durch seine immer stärker werdenden Rücken- und Knieprobleme kommt es schließlich so weit, dass er längerfristig arbeitsunfähig geschrieben wird.

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber bezieht er Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Dieses beläuft sich in der Regel auf rund 70 Prozent seines Bruttolohns, jedoch höchstens 90 Prozent seines Nettoverdienstes, und kann maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung in Anspruch genommen werden.

Als das Ende dieser 78 Wochen absehbar wird und klar ist, dass Herr Mertens aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht in seinen Beruf zurückkehren kann, sucht er frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit.

Obwohl man für den Bezug von Arbeitslosengeld I normalerweise dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen muss, greift in seinem Fall die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung: Sie ermöglicht es ihm, Arbeitslosengeld I zu erhalten, auch wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung noch nicht abschließend geklärt ist und er selbst aufgrund seiner Erkrankung keine neue Beschäftigung aufnehmen kann.

Während dieser Zeit bleibt er weiterhin kranken- und pflegeversichert und zahlt über das Arbeitslosengeld I auch weiter in die Rentenkasse ein, sodass keine Lücken in seiner Sozialversicherung entstehen.

Parallel läuft eine Prüfung, ob Herr Mertens möglicherweise eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen sollte. Solange hier kein abschließendes Ergebnis vorliegt, wird er nahtlos durch das Arbeitslosengeld I abgesichert.

Auf diese Weise kann er die Zeit überbrücken, bis er das für ihn relevante Rentenalter erreicht, um entweder mit Abschlägen früher in Rente zu gehen oder bis zum regulären Rentenalter zu warten.

Am Ende dieses Prozesses kann Herr Mertens dann direkt in seine Altersrente wechseln, ohne finanzielle und versicherungsrechtliche Einbußen hinnehmen zu müssen. So gelingt es ihm trotz chronischer gesundheitlicher Probleme, sich mithilfe von Krankengeld und Arbeitslosengeld geordnet in die Rente zu retten.