Rente: Anrechnung der Erziehungszeiten – Frühes handeln ist wichtig

Lesedauer 2 Minuten

Die Rentenversicherung rechnet Zeiten der Kindererziehung auf die Rente an. Dies kann sowohl bei Müttern als auch bei Vätern berücksichtigt werden. Die Eltern müssen jedoch einiges beachten, damit der Vater als alleiniger Kindererzieher anerkannt wird.

Wenn das Kind überwiegend vom Vater erzogen wurde, erkennt die Rentenkasse dies in der Regel ohne Probleme an. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Mutter voll beruflich tätig war, der Vater in der Zeit der Kindererziehung aber nicht, oder wenn die Kinder allein beim Vater lebten.

Was ist, wenn beide Eltern berufstätig waren?

Schwieriger ist es, wenn beide Eltern in gleichem Ausmaß einer Erwerbsbeschäftigung nachgehen. Der Vater erhält nur dann die Erziehungszeiten auf die Rente angerechnet, wenn beide Eltern dies schriftlich gegenüber dem Träger der Rentenversicherung erklären.

Rentenkasse muss frühzeitig informiert werden

Dies gilt für künftige Monate der Kindererziehung, rückwirkend aber nur für zwei Monate. Sie müssen also frühzeitig die Rentenkasse informieren. Ohne eine solche Erklärung werden die Erziehungszeiten grundsätzlich der Mutter zugerechnet.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Rechtlich rechtfertigt sich die unmittelbare Benachteiligung der Väter durch diese Praxis damit, dass sie das Gleichstellungsgebot durchsetzt. Die Auffangregelung, in der die Kindererziehung im Zweifel der Mutter zugeordnet wird, soll die faktischen Nachteile ausgleichen, die durch die Erziehungsleistung bei der Rente bestehen.

Diese Nachteile betreffen Frauen nach wie vor stärker als Männer. Auch wenn die Erwerbstätigenquote und der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit von Müttern mit kleinen Kindern gestiegen sind, bleibt diese immer noch deutlich hinter denen der Väter zurück. So lautet die Begründung.

Gründe, um eine Väter-Rente zu prüfen

In vielen Fällen lohnt es sich, zu prüfen, ob die Erziehungszeiten besser dem Vater zugeordnet werden. Finanziell kommt das primär dann in Frage, wenn der Verdienst des Vaters niedriger ist als das Einkommen der Mutter, er noch studiert oder weil er selbstständig ist und deshalb nicht in die Rentenkassen einzahlt.

Worauf müssen Sie achten?

Die übereinstimmende Erklärung, dass die Erziehungszeit dem Vater auf die Rente angerechnet wird, bleibt so lange wirksam, bis die Eltern eine neue Erklärung abgeben. Das müssen Sie berücksichtigen, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern.

Wenn die Mutter nämlich erneut schwanger wird und dieses Mal in Elternzeit gehen will und nicht der Vater, dann ist es sinnvoll, die Kindererziehung der Rente der Mutter zuzuordnen. Dafür braucht es aber eine neue Erklärung beider Elternteile, und diese ist wiederum rückwirkend nur für bis zu zwei Kalendermonate gültig.

Väter-Rente nachträglich beantragen

Was können Sie tun, wenn Sie keine Erklärung abgegeben haben, das jüngste Kind zehn Jahre alt geworden ist und sie erst jetzt berechnen, welche Aufteilung der Erziehungszeiten für die Rente am günstigsten ist.

Auch jetzt ist es noch möglich, die Kindererziehung so zuzuordnen, dass es für beide Elternteile rentenrechtlich am günstigsten ist. Dafür sollten Sie aber gegenüber der Rentenversicherung genau begründen, warum der Vater in den entsprechenden Zeiten hauptsächlich für die Erziehung verantwortlich war.

Auch wenn die Zuordnung zur Mutter bereits erfolgt ist, die Eltern aber vom zuständigen Mitarbeiter unzureichend über die Möglichkeit einer Väter-Rente beraten wurden, lässt sich die Zuordnung noch nachträglich ändern.