Im Zuge des Corona-Aufholpakets zur Fรถrderung von Kindern und Jugendlichen, die von den pandemiebedingten Einschrรคnkungen durch Corona besonders betroffen sind, wird ab August der einmalige Kinderfreizeitbonus ausgezahlt.
Einmalzahlung fรผr Freizeitbetรคtigungen von Kindern in Hartz IV
Der Corona-Lockdown hat insbesondere Kinder in รคrmeren Familien hart getroffen. Neben der Einschrรคnkung von sozialen Kontakten durch allgemeine Regelungen und Home Schooling Belasten die allgemeinen Mehrkosten durch Preissteigerung, Energiekosten, den Ausfall von Kita- und Schulessen und Inflation Familien in Hartz IV und Grundsicherung besonders stark.
Geld fรผr Freizeitaktivitรคten, das ohnehin kaum vorhanden ist, muss daher fรผr die allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgebracht werden. Der Kinderfreizeitbonus soll hier zumindest ein wenig Ausgleich schaffen, wird von Sozialverbรคnden aber alles vรถllig unzureichend kritisiert.
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Auszahlung des Kinderfreizeitbonuses im August
Ab August soll die Einmalzahlung รผber 100 Euro an Familien mit Kindern gezahlt werden, die in Hartz IV Leben, einen Wohngeldanspruch haben, Kinderzuschlag erhalten oder Asylleistungen beziehen. Ein Antrag soll nicht notwendig sein.
Mit dem Geld sollen von Armut betroffene Kinder Zugang zu Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitรคten erhalten, welche die bisherigen Einschrรคnkungen durch den Lockdown zumindest ein bisschen ausgleichen sollen. Auรerdem werden durch die zwei Milliarden Euro des Corona-Aufholpakets Bildungs- und Freizeitangebote fรผr Kinder und Jugendliche gefรถrdert. Der Bund hofft auf entsprechende Beteiligung der Lรคnder.
Bild: Jacob Lund / AdobeStock