Im Zuge des Corona-Aufholpakets zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen durch Corona besonders betroffen sind, wird ab August der einmalige Kinderfreizeitbonus ausgezahlt.
Einmalzahlung für Freizeitbetätigungen von Kindern in Hartz IV
Der Corona-Lockdown hat insbesondere Kinder in ärmeren Familien hart getroffen. Neben der Einschränkung von sozialen Kontakten durch allgemeine Regelungen und Home Schooling Belasten die allgemeinen Mehrkosten durch Preissteigerung, Energiekosten, den Ausfall von Kita- und Schulessen und Inflation Familien in Hartz IV und Grundsicherung besonders stark.
Geld für Freizeitaktivitäten, das ohnehin kaum vorhanden ist, muss daher für die allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgebracht werden. Der Kinderfreizeitbonus soll hier zumindest ein wenig Ausgleich schaffen, wird von Sozialverbänden aber alles völlig unzureichend kritisiert.
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Auszahlung des Kinderfreizeitbonuses im August
Ab August soll die Einmalzahlung über 100 Euro an Familien mit Kindern gezahlt werden, die in Hartz IV Leben, einen Wohngeldanspruch haben, Kinderzuschlag erhalten oder Asylleistungen beziehen. Ein Antrag soll nicht notwendig sein.
Mit dem Geld sollen von Armut betroffene Kinder Zugang zu Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten erhalten, welche die bisherigen Einschränkungen durch den Lockdown zumindest ein bisschen ausgleichen sollen. Außerdem werden durch die zwei Milliarden Euro des Corona-Aufholpakets Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gefördert. Der Bund hofft auf entsprechende Beteiligung der Länder.
Bild: Jacob Lund / AdobeStock
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