Nehmen wir an, Sie erhalten einen Bescheid, zum Beispiel zum Bürgergeld, Wohngeld oder Elterngeld und stellen im Nachhinein fest, dass dieser falsch berechnet ist, weil Sie selbst unabsichtlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht haben. Müssen Sie jetzt beim Leistungsträger Widerspruch einlegen oder einen Änderungsantrag stellen?
Das Widerspruchsverfahren
Generell gilt bei Verwaltungsakten, so auch bei Bescheiden des Jobcenters: Sie können innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Diese Frist muss im Bescheid als Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sei. Enthält der Verwaltungsakt keine Rechtsbelehrung, verlängert sich die Widerspruchszeit sogar auf zwölf Monate. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen. Doch ein gut begründeter Widerspruch verbessert die Chancen, Erfolg zu haben.
Die Behörde ist verpflichtet, den Widerspruch zu prüfen, also den Bescheid noch einmal durchzuarbeiten, und daraufhin dem Widerspruch stattzugeben oder ihn abzuweisen.
Ist dieses Verfahren auch möglich, wenn es sich nicht um einen möglichen Fehler des Jobcenters handelt, sondern von Ihnen, und wenn Sie auch genau wissen, was Sie vergessen haben zu erwähnen oder irrtümlich falsch vermerkt haben?
Informieren Sie das Jobcenter
Ein formales Vorverfahren (Widerspruch) ist in der Regel nicht nötig. Sie sollten allerdings unverzüglich den zuständigen Sachbearbeiter informieren und ihm ein Schreiben zusenden, das die korrekten Informationen enthält. Fragen Sie den Zuständigen, ob es nötig ist, einen formalen Antrag einzureichen, um den Bescheid entsprechend zu ändern.
Dabei sollten Sie stets alle Korrekturen und Nachweise sorgfältig dokumentieren. Wenn Sie unsicher sind, ob Angaben falsch waren, dann besprechen Sie dies mit dem Jobcenter oder besser noch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Räumen Sie Zweifel aus
Schnelles Handeln ist wichtig, wenn Sie einen eigenen Fehler bemerkt haben. Sie bekommen leicht Probleme, wenn das Jobcenter Ihnen Absicht unterstellt. Wenn die falschen Angaben Ihnen Vorteile bringen, unterstellt die Behörde Ihnen möglicherweise Sozialbetrug.
Betrug oder Fahrlässigkeit
Die Agentur für Arbeit schreibt: “Sozialbetrug kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Es gilt nicht als Straftat, wenn eine Person zum Beispiel nachweisen kann, dass sie in ihrem Antrag aus Versehen falsche Angaben gemacht hat.”
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Als Sozialbetrug gewertet wird auch das Verschweigen wichtiger Informationen, die für die Berechnung Ihres Bürgergeld-Bezugs wichtig sein. Dazu gehören vor allem Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen. Darunter fallen zum Beispiel eine Erbschaft, eine Arbeitsaufnahme, eine Schenkung oder auch ein Umzug.
Bei leichteren Verstößen (Fahrlässigkeit) kann ein Bußgeld verhängt werden. Bei vorsätzlicher Täuschung kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Hohe Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen können die Folge sein. Sogar das Streichen der Leistungen für längere Zeit ist möglich.
Selbst Bußgelder wegen leichter Fahrlässigkeit können von 35,00 Euro bis zu 2.500 Euro reichen. Betrug wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 263 StGB). In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen. Dazu fordert das Jobcenter überzahlte Leistungen zurück. Wenn das Jobcenter Vorsatz annimmt, dann wird es die Angelegenheit an die Ermittlungsbehörden verweisen, und dann geht es vor Gericht.
Was können Sie tun?
Solange die Angelegenheit noch frisch ist, und dem Jobcenter kein finanzieller Schaden oder eine Überzahlung entstanden ist, wird der zuständige Mitarbeiter höchstwahrscheinlich keinen Ärger machen.
Am wichtigsten ist es, solchen falschen Angaben vorzubeugen, indem Sie alle Angaben sorgfältig prüfen und alles vollständig eintragen. Wenn Sie bei bestimmten Punkten unsicher sind, dann lassen Sie sich beraten.
Stellen Sie fest, dass Angaben falsch sind, dann korrigieren Sie diese sofort. Unabsichtlich ausgelassene Angaben ergänzen Sie. Den Nachweis zu erbringen, dass Sie nicht absichtlich falsche Angaben machten, beziehungsweise, um gegenüber dem Jobcenter glaubwürdig zu wirken, fällt am einfachsten, wenn Sie die fehlerhaften Angaben unmittelbar melden, wenn Sie Ihnen auffallen.
Wenn es Probleme mit dem Jobcenter gibt, dann suchen Sie sich Rechtsberatung.