Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) in erster Lesung am 26. Februar 2026 beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Im Mittelpunkt der Kritik steht eine neue Wahlmöglichkeit bei der Auszahlung: lebenslang oder ein Auszahlungsplan nur bis mindestens 85.
Die Reform soll ein System modernisieren, das seit Jahren in der Kritik steht: komplizierte Förderung, hohe Kosten in manchen Tarifen, schwache Renditen, wenig Transparenz – und Verträge, die viele Menschen abschließen, ohne später spürbar zu profitieren. Genau hier setzt die Bundesregierung an: weniger Bürokratie, mehr Vergleichbarkeit, ein Standardprodukt, stärkere Kapitalmarkt-Orientierung.
Doch ausgerechnet an der Stelle, an der „Freiheit“ verkauft wird, wächst das Risiko, dass der Staat später zahlen muss – über Grundsicherung und Sozialhilfe. Die Deutsche Rentenversicherung warnt ungewöhnlich deutlich: Wer auf die lebenslange Auszahlung verzichtet, riskiert nach Auffassung der DRV, im sehr hohen Alter in Armut zu rutschen.
Inhaltsverzeichnis
Was die Reform tatsächlich verändert
Der Entwurf verfolgt zwei Leitlinien: erstens Kosten und Bürokratie runter, zweitens Renditechancen rauf – auch um den Preis geringerer Garantien.
Ein „Standarddepot“ mit Kostengrenze – aber ohne Renditegarantie
Künftig soll ein verpflichtend anzubietendes Standardprodukt kommen. Für dieses Standardprodukt ist im Entwurf eine Begrenzung der Effektivkosten vorgesehen. Die Idee: Wer keine Beratung will oder braucht, soll ein schlankes Produkt bekommen, das nicht von Kosten aufgefressen wird.
Gleichzeitig öffnet der Entwurf ausdrücklich den Weg zu renditeorientierten Lösungen ohne klassische Garantieanforderungen – also mehr Kapitalmarkt, weniger Schutzmechanik.
Die entscheidende Weiche: Auszahlung nur bis 85 – oder lebenslang
Politisch aufgeladen ist die Auszahlphase. Der Entwurf sieht vor, dass Versicherte künftig wählen können: lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
Das klingt nach Selbstbestimmung. In der Praxis ist es eine Wette gegen das eigene Alter. Wer den Auszahlungsplan wählt, kann anfangs höhere monatliche Beträge erhalten. Endet die Zahlung aber ab 85, fällt ein Baustein weg – genau in der Lebensphase, in der Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Unterstützung häufig steigen. Die Folge kann ein abrupter Absturz in die Grundsicherung sein.
Mini-Fall: Wenn „bis 85“ plötzlich Realität wird
Stellen wir uns eine Frau vor, die Kinder erzogen hat, lange Teilzeit arbeitete und später einen geförderten Vertrag bespart. Im Ruhestand rechnet sie knapp, entscheidet sich für den Auszahlungsplan, weil die höhere monatliche Zahlung die Lücke schließt.
Ihre gesetzliche Rente liegt spürbar unter dem früheren Nettoeinkommen, Reserven sind kaum vorhanden. Dann kommt Pflegebedürftigkeit, steigende Zuzahlungen, teurere Mobilität, mehr Unterstützung im Alltag. Schon wenige hundert Euro zusätzliche Belastung im Monat können dann entscheiden, ob die Rechnung noch aufgeht. Mit 85 endet die Zusatzleistung – die laufenden Kosten aber nicht.
Genau auf diese Konstellation zielt die Warnung der Rentenversicherung: Viele unterschätzen ihre Lebenserwartung und unterschätzen, wie teuer sehr hohes Alter werden kann.
Die Warnung der DRV: „Freiheit“ kann zur Armutsfalle werden
Die DRV unterstützt das Ziel, die geförderte private Vorsorge zu modernisieren, zieht aber eine rote Linie bei der Lebenslangleistung. Ihre zentrale Kritik: Der Verzicht auf lebenslange Auszahlungen erhöht nach Auffassung der DRV das Armutsrisiko im hohen Alter. Die DRV warnt, dass dadurch staatliche Ausgaben für Grundsicherung und Sozialhilfe steigen könnten.
Bemerkenswert ist auch die zweite Stoßrichtung: Die geplante Förderung könne Geringverdienende und Kindererziehende aus dem Blick verlieren, wenn sie stärker an Beitragshöhe und weniger an Einkommenslage ausgerichtet wird.
Denn wenn Förderung stärker an der Höhe der Eigenbeiträge hängt, profitieren tendenziell diejenigen stärker, die ohnehin mehr sparen können – während Haushalte mit knappen Budgets trotz Förderung weniger aufbauen. Die DRV bringt deshalb eine Art Sicherheitsnetz ins Gespräch – eine Günstigerprüfung zwischen alter und neuer Systematik für Neuverträge.
Das ist ein Warnsignal: Wenn selbst die Rentenversicherung, die Reformen grundsätzlich begrüßt, an zentraler Stelle nachbessern will, ist das kein Randthema – sondern ein Risiko, das politisch einkalkuliert werden muss.
Bundesregierung und Markt: Einfacher, renditestärker – aber für wen wird es wirklich besser?
Die Bundesregierung stellt die Reform als Projekt dar, das private Vorsorge einfacher machen und breiter zugänglich werden lassen soll. Das Versprechen steht im Raum: weniger Bürokratie, geringere Kosten im Standardprodukt, bessere Renditechancen durch mehr Kapitalmarkt.
Ob daraus tatsächlich ein Gewinn für breite Bevölkerungsschichten wird, ist offen. Ein kapitalmarktnäheres System belohnt typischerweise lange Sparphasen und finanziellen Spielraum.
Wer nur unregelmäßig sparen kann, wer Familienphasen hat, wer im Niedriglohn festhängt, hat zwar formal Zugang – aber nicht automatisch den Nutzen. Ob die geplante Kostengrenze des Standardprodukts diesen Nachteil wirklich kompensiert, ist eine der entscheidenden Fragen des Gesetzgebungsverfahrens.
Versicherer begrüßen die Richtung – verlangen aber Spielräume
Der Versicherungsverband GDV bezeichnet die Reform als überfällig und unterstützt die Richtung grundsätzlich. Gleichzeitig fordert er verlässliche Regeln und Flexibilität.
Politisch ist das interessant, weil „Flexibilität“ im Versicherungsmarkt zwei Gesichter hat: Für Verbraucher kann sie Wahlmöglichkeiten bedeuten. Für Anbieter kann sie heißen, dass Kosten- und Vergütungsgrenzen aufgeweicht werden sollen. Genau hier entscheidet sich, ob die Reform wirklich ein Massenprodukt mit niedrigen Kosten wird – oder ein weiterer Kompromiss, der am Ende wieder teurer und komplexer ausfällt als angekündigt.
DGB-Kritik: Auszahlpläne bis 85 sind kein Randproblem
Auch aus Arbeitnehmerperspektive gibt es deutliche Einwände. In einer Stellungnahme kritisiert der DGB unter anderem die Logik, dass ein Auszahlungsplan bereits mit 85 enden kann, obwohl ein erheblicher Teil der Menschen dieses Alter erreicht oder überschreitet.
Damit verdichtet sich das Bild: Die Konfliktlinie läuft nicht zwischen „Reformfreunden“ und „Reformgegnern“, sondern zwischen zwei Leitbildern. Entweder private Vorsorge bleibt ein Baustein zur Absicherung bis ans Lebensende – oder sie wird zunehmend zu einem zeitlich begrenzten Zuschuss, der im entscheidenden Abschnitt des sehr hohen Alters versiegen kann.
Konsequenz: Wenn das Langlebigkeitsrisiko privatisiert wird, zahlt am Ende der Sozialstaat
Das eigentliche Risiko ist nicht, dass Menschen Kapitalmarktprodukte nutzen. Das Risiko ist, dass ein staatlich gefördertes System in großem Umfang eine Option attraktiv macht, die im Härtefall in die Grundsicherung führt – und damit Kosten verlagert, statt sie zu vermeiden.
Wenn die Reform Armut im hohen Alter vermeiden soll, braucht sie eine klare Leitplanke: lebenslange Auszahlung als Standard – und ein Auszahlplan als Ausnahme, nicht als Massentrend. Wer dennoch „bis 85“ wählen will, sollte das nur nach verbindlicher Aufklärung über Langlebigkeits- und Grundsicherungsrisiken tun.
Zusätzlich braucht es eine Absicherung, dass Geringverdienende und Kindererziehende durch die neue Förderung nicht strukturell ins Hintertreffen geraten.
Quellen
Gesetzentwurf / Verfahren / Details
- Deutscher Bundestag: Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – erste Lesung (26.02.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-altersvorsorge-1140384 - BT-Drucksache 21/4088: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (PDF)
https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf - DIP Bundestag: Vorgang „Altersvorsorgereformgesetz“ / Dokumentnachweise
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-steuerlich-gef%C3%B6rderten-privaten-altersvorsorge-altersvorsorgereformgesetz/329543
Position Deutsche Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: „Altersvorsorgereformgesetz: Erste Lesung …“
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2026/2026-02-26-altersvorsorgereformgesetz-stellungnah.html
Position Bundesregierung / Einordnung
- Bundesfinanzministerium: FAQ „Reform der privaten Altersvorsorge“
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
Positionen Verbände
- GDV: „Erste Lesung zur Reform der privaten Altersvorsorge …“
https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/erste-lesung-zur-reform-der-privaten-altersvorsorge-reform-ist-ueberfaellig-197156 - DGB: Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz (PDF)
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_AltersvorsorgereformG.pdf




