Erwerbsminderung: Pflege in der Familie zählt zusätzlich für die Rentenbeiträge

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Wer Angehörige im Privathaushalt unterstützt, landet schnell in einer Grauzone zwischen Hilfe und Job. Genau diese Grauzone kostet Betroffene bei der Erwerbsminderungsrente oft den Anspruch, weil die Rentenversicherung die Pflichtbeiträge im entscheidenden Fünfjahreszeitraum vermisst.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt: Beiträge aus einem Minijob im Privathaushalt zählen als Pflichtbeiträge – und retten damit die Erwerbsminderungsrente (L 2 R 368/19).

Das Urteil trifft einen Nerv. Denn viele pflegen, putzen oder unterstützen im Haushalt eines älteren Menschen, melden den Minijob spät oder erst nachträglich an und stehen dann plötzlich vor der Frage: Gilt das überhaupt für die Rentenbeiträge?

Wenn die Beiträge fehlen, kippt die Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente setzt nicht nur eine schwere Erkrankung voraus. Sie verlangt auch, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Wer krank wird, aus Jobs herausfällt oder Zeiten ohne Pflichtbeiträge ansammelt, verliert oft genau an dieser Stelle.

Voll erwerbsgemindert ohne Rente läuft, wenn die Versicherungszeiten nicht erfüllt sind. Dann bleibt nur noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmidnerung.

Die Klägerin in diesem Verfahren geriet in diese typische Falle. Sie konnte ihre letzte reguläre Beschäftigung nicht mehr stabil halten, kämpfte mit massiven psychischen Erkrankungen und scheiterte zunächst trotzdem am Beitragskonto.

Der konkrete Fall: Minijob im Privathaushalt wird zum Rettungsanker

Die Klägerin, Jahrgang 1968, arbeitete in verschiedenen Berufen und wurde später schwer krank. Sie stellte einen Rentenantrag, die Rentenversicherung lehnte ab. Ein Gerichtsgutachten bestätigte schließlich eine volle Erwerbsminderung, weil sie nur noch ein bis drei Stunden täglich arbeitsfähig blieb.

Rentenversicherung behauptet, dass Pflichtbeiträge fehlen

Trotzdem verweigerte die Rentenversicherung die Rente zunächst mit einem harten Argument: Im maßgeblichen Zeitraum fehlten die Pflichtbeiträge. Erst im Berufungsverfahren legte die Klägerin Meldungen aus dem Haushaltsscheckverfahren vor.

Sie hatte ab 2016 für 200 Euro im Monat in einem Privathaushalt gearbeitet, und die Minijob-Zentrale hatte dafür Rentenbeiträge angenommen.

Die Rentenversicherung zweifelte plötzlich am Charakter der Tätigkeit. Sie sprach von familienhafter Hilfe und stellte den Verdacht in den Raum, die Beiträge hätten nur dem Rentenanspruch dienen sollen. Das Gericht ließ diese Abwehrstrategie nicht durchgehen.

Das Gericht zieht eine klare Linie: Keine Prüfung, keine Beanstandung, Pflichtbeitrag zählt

Das Urteil dreht den Spieß um. Der Gesetzgeber hat für Minijobs in Privathaushalten eine Vereinfachung geschaffen und Betriebsprüfungen im Privathaushalt praktisch ausgeschlossen. Genau daraus leitet das Gericht eine zwingende Folge ab: Wenn niemand diese Beiträge im vorgesehenen Verfahren beanstanden darf, dann müssen sie im Rentenrecht als Pflichtbeiträge gelten.

Damit schützt das Gericht nicht nur die Klägerin. Es schützt auch das System, das Privathaushalte ausdrücklich aus der Schwarzarbeit herausziehen soll. Wer Beschäftigung im Haushalt legal meldet, soll nicht später so behandelt werden, als wäre das alles wertlos.

Warum „Pflege in der Familie“ im Alltag oft wie ein Job läuft

Viele Betroffene leisten regelmäßig Hilfe bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen, oft über Jahre. Sie kochen, reinigen, begleiten Arztbesuche oder organisieren den Haushalt. Das wirkt nach außen wie familiäre Unterstützung, läuft aber faktisch wie eine Beschäftigung, sobald Geld fließt und feste Zeiten entstehen.

Beiträge sind Beiträge

Genau diese Realität trifft das Urteil. Es stellt nicht auf Ausreden oder spätere Deutungen ab, sondern auf die tatsächlich entrichteten Beiträge im legalen Verfahren. Wer gezahlt hat und dessen Beiträge nicht beanstandet werden können, muss sie im Beitragskonto als Pflichtbeiträge anerkannt bekommen.

Was das Urteil für Betroffene mit Erwerbsminderung konkret bedeutet

Das Urteil nimmt Druck von vielen Menschen, die in der Familie oder im Umfeld pflegebedürftiger Personen mithelfen und dafür einen Minijob im Privathaushalt nutzen. Diese Beitragsmonate können die entscheidenden Monate sein, die die Erwerbsminderungsrente erst möglich machen.

Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schnell die Rentenversicherung versucht, Minijobs im Privathaushalt kleinzureden. Wer so eine Tätigkeit ausübt, sollte die Meldungen, Haushaltsschecks und Beitragsbescheide sauber aufheben und frühzeitig im Verfahren vorlegen.

Warum die Rente trotzdem befristet blieb

Das Gericht sprach der Klägerin die volle Erwerbsminderungsrente zu, aber nicht dauerhaft. Es sah eine realistische Chance auf Besserung durch Therapie und Behandlung und setzte deshalb eine Zeitrente fest.

Damit zeigt das Urteil eine zweite Wahrheit: Wer die Rente durchsetzt, gewinnt nicht automatisch eine Dauerrente. Die Rentenversicherung und die Gerichte schauen sehr genau auf Prognosen, Therapieoptionen und Stabilisierungschancen.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Urteil und zu Pflichtbeiträgen im Privathaushalt

Zählen Beiträge aus einem Minijob im Privathaushalt als Pflichtbeiträge für die Erwerbsminderungsrente?
Ja. Wenn Beiträge im Haushaltsscheckverfahren tatsächlich entrichtet wurden und eine Beanstandung gesetzlich nicht vorgesehen ist, zählen sie als Pflichtbeiträge.

Kann die Rentenversicherung behaupten, das sei nur „familienhafte Hilfe“ gewesen?
Sie kann es versuchen, aber das Urteil stärkt Betroffene erheblich, wenn Beiträge wirksam gezahlt und von der zuständigen Stelle angenommen wurden.

Hilft auch eine nachträgliche Anmeldung oder Nachentrichtung?
Sie kann helfen, wenn das Verfahren die Beiträge annimmt und ein entsprechender Bescheid vorliegt. Dann gewinnen diese Monate Gewicht für die Pflichtbeitragsprüfung.

Steht ein Minijob einer vollen Erwerbsminderung entgegen?
Nein, wenn er vom Umfang her unter drei Stunden täglich bleibt. Volle Erwerbsminderung verlangt kein vollständig aufgehobenes Leistungsvermögen.

Bekommen Betroffene damit automatisch eine Dauerrente?
Nein. Das Gericht kann die Rente befristen, wenn es eine realistische Chance auf Besserung durch Behandlung sieht.

Fazit

Das Urteil liefert Betroffenen einen entscheidenden Hebel: Pflichtbeiträge aus einem Minijob im Privathaushalt zählen bei der Erwerbsminderungsrente, selbst wenn die Rentenversicherung später Zweifel streut. Wer Angehörige oder nahestehende Personen im Haushalt unterstützt und das legal über das Haushaltsscheckverfahren laufen lässt, kann damit die oft entscheidende Beitragslücke schließen.