Rente nach Beitragsjahren statt nach Alter: Warum die Beitragsrente gefährlich ist

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bringt eine neue Form der Altersrente ins Gespräch, die nicht mehr am Lebensalter ansetzt, sondern an der Dauer der Beitragszahlung. Der Vorschlag klingt zunächst nach Gerechtigkeit, weil frühe Berufseinsteiger eher raus könnten als Menschen mit spätem Start. Im Kern geht es jedoch um eine weitreichende Umstellung, die Gewinner und Verlierer schafft und die bestehenden Rentenwege nicht einfach „modernisiert“, sondern neu sortiert.

Beitragsjahre statt Rentenalter: Darum geht es bei der Idee

Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum schlägt vor, den Renteneintritt stärker an eine Mindestzahl von Beitragsjahren zu knüpfen, statt an eine starre Altersgrenze. Seine Begründung zielt auf die tatsächliche Lebensarbeitszeit, weil Akademiker oft später einzahlen als Menschen, die mit 16 oder 18 in Ausbildung und Beruf starten. Bas signalisiert, dass in einer Rentenkommission unterschiedliche Modelle diskutiert werden, darunter eine Kopplung an die Lebenserwartung oder an eine „eingezahlte Strecke“.

Der Haken: 45 Beitragsjahre sind heute nicht automatisch „Rente ab 61“

In der Debatte wird häufig so getan, als gelte bereits jetzt die einfache Rechnung „45 Jahre Beiträge gleich abschlagsfrei raus“. Tatsächlich ermöglicht das geltende Recht die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Wartezeit nur ab einer jeweils festgelegten Altersgrenze, die je nach Jahrgang ansteigt, sodass 45 Beitragsjahre allein keinen Rentenbeginn „unabhängig vom Alter“ auslösen. Genau diese Altersbindung würde der neue Ansatz aufbrechen, und erst dadurch entstünde die harte Verschiebung zwischen frühen und späten Einzahlern.

Rechenlogik, die viele unterschätzen: Frühstarter profitieren, Spätstarter zahlen mit Lebenszeit

Wenn jemand mit 16 die Ausbildung beginnt und ab dann durchgehend beitragspflichtig arbeitet, erreicht er 45 Beitragsjahre bereits mit 61. Beginnt jemand erst mit 27, liegt derselbe Punkt rechnerisch bei 72, und bei einem Start mit 30 sogar erst bei 75. Der Vorschlag würde also nicht einfach „früheres Rentenalter für alle“ bedeuten, sondern eine neue Norm, die das Rentenalter je nach Biografie massiv auseinanderzieht.

Warum die Idee politisch anschlussfähig wirkt und trotzdem sprengt

Die Kopplung an Beitragsjahre lässt sich als Gerechtigkeitsargument verkaufen, weil sie harte körperliche Arbeit und frühe Erwerbsbiografien sichtbarer macht. Gleichzeitig ist sie politisch anschlussfähig, weil sie den Druck aus der pauschalen Forderung „alle bis 70“ nimmt und stattdessen über die Lebensarbeitszeit steuert. Genau deshalb äußern sich auch Unionspolitiker offen, während andere Akteure warnen, dass das Modell neue Ungleichheiten produziert.

Kritik aus Verbänden: Warum das Modell neue Härten schaffen kann

Sozialverbände kritisieren an solchen Modellen typischerweise, dass Lebensläufe nicht linear verlaufen und dass Teilzeit, Pflege, Kindererziehung oder längere Krankheit die Beitragsjahre drücken können. Wer wegen Pflege oder Erwerbsunterbrechungen weniger Pflichtbeiträge ansammelt, würde trotz hoher Belastung später ans Ziel kommen, obwohl er nicht „später anfangen wollte“.

Kritik kommt auch von der “anderen Seite”. Denn Arbeitgeberverbände sehen die Debatte skeptisch, weil sie in der Praxis häufig als Neuauflage der „Rente nach 45 Jahren“ gelesen wird und weil für sie die Arbeitskräftefrage im Vordergrund steht.

Was die Rentenkommission bis Mitte 2026 liefern soll

Die Bundesregierung hat eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge für Reformen vorlegen soll. In diesem Rahmen sollen laut offizieller Darstellung unterschiedliche Stellschrauben geprüft werden, wozu auch Fragen des Renteneintritts gehören. Damit ist klar: Die Debatte ist nicht bloß ein Talkshow-Thema, sondern Teil eines laufenden politischen Prozesses mit konkretem Zeitfenster.

Was Rentner und künftige Rentner jetzt daraus ableiten sollten

Solange es keine Gesetzesänderung gibt, entscheidet weiterhin das geltende Recht, also Altersgrenzen, Wartezeiten und die genaue Bewertung von Versicherungszeiten. Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte sich nicht von Schlagworten wie „Rente nach Beitragsjahren“ leiten lassen, sondern das eigene Rentenkonto prüfen, weil fehlende Zeiten die erreichbare Rentenart bestimmen. Besonders wichtig ist dabei die Kontenklärung, weil eine spätere Korrektur oft nur mit erheblichem Aufwand gelingt und der Rentenstartmonat rechtlich feste Folgen auslöst.

FAQ: Rente nach Beitragsjahren statt nach Alter

Gibt es bereits heute eine Rente, die nur an 45 Beitragsjahre anknüpft?
Es gibt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Wartezeit, aber der Rentenbeginn hängt zusätzlich von einer Altersgrenze ab, nicht allein von den Beitragsjahren.

Würde ein Beitragsjahre-Modell Akademiker automatisch benachteiligen?
Es würde späte Einzahlungen stärker spüren lassen, weil 45 Beitragsjahre dann rechnerisch erst deutlich später erreicht werden, wenn der Einstieg erst nach dem Studium erfolgt.

Könnten Menschen mit Pflegezeiten oder Teilzeit dabei verlieren?
Das Risiko ist hoch, weil Unterbrechungen und geringere Pflichtbeitragszeiten die Beitragsjahre verzögern, selbst wenn die Belastung im Alltag hoch war.

Ist das schon beschlossen oder nur eine Debatte?
Es ist ein politischer Vorstoß, der in eine laufende Reformdiskussion fällt, aber noch keine beschlossene Gesetzesänderung darstellt.

Wann könnte es dazu konkrete Vorschläge geben?
Die Alterssicherungskommission soll bis Mitte 2026 Vorschläge vorlegen, sodass frühestens danach mit konkreten Gesetzesinitiativen zu rechnen ist.

Fazit – Klingt gut, fördert praktisch aber neue Ungerechtigkeit

Die Idee, den Renteneintritt stärker an Beitragsjahre zu koppeln, wirkt auf den ersten Blick gerecht, weil sie frühe Berufseinsteiger belohnt. In der Praxis würde ein solches Modell jedoch das Rentenalter je nach Lebenslauf drastisch auseinanderziehen und neue Härten erzeugen, vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien. Entscheidend bleibt deshalb, was die Rentenkommission bis Mitte 2026 tatsächlich vorschlägt und ob daraus ein Systemwechsel oder nur eine Umbenennung bestehender Wege wird.