Seit dem 1. Januar 2026 kostet der Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren 46 Euro statt bislang 37 Euro. Für Menschen unter 24 Jahren steigt die Gebühr auf 27,60 Euro.
Was nach einer überschaubaren Anpassung klingt, trifft ausgerechnet jene besonders hart, für die jeder ungeplante Betrag ein Problem ist: Menschen im Bürgergeld oder in der Sozialhilfe. Denn die Regelsätze 2026 steigen nicht, sie bleiben auf dem bisherigen Niveau. Damit prallen zwei Entwicklungen aufeinander: höhere Gebühren auf der einen Seite und eine „Nullrunde“ bei den existenzsichernden Leistungen auf der anderen.
46 Euro sind nicht nur eine Zahl – der Ausweis ist Pflicht
Der Personalausweis ist in Deutschland keine freiwillige Komfortleistung, sondern Teil einer gesetzlichen Pflicht: Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland meldepflichtig ist oder sich hier überwiegend aufhält, muss ein gültiges Ausweisdokument besitzen.
Wer keinen Reisepass hat, erfüllt diese Pflicht in der Regel mit dem Personalausweis. Diese rechtliche Pflicht macht die Gebühr politisch und sozial besonders sensibel, weil sie faktisch nicht „wegoptimiert“ werden kann.
Warum die Regelsätze 2026 nicht steigen – und was das bedeutet
Die Bundesregierung verweist für 2026 auf den gesetzlich vorgegebenen Fortschreibungsmechanismus: Bei Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben die Regelbedarfe unverändert.
Für Alleinstehende sind es weiterhin 563 Euro im Monat, für Partner jeweils 506 Euro, für Kinder je nach Alter abgestufte Beträge. Das ist in der politischen Debatte oft eine abstrakte Größe. Im Alltag heißt es aber: Es gibt keinen zusätzlichen Spielraum, um gestiegene Gebühren abzufedern.
„Im Regelsatz ist das doch drin“ – warum dieses Argument in der Praxis bröckelt
Immer wieder wird darauf verwiesen, dass Ausweisgebühren in der Regelbedarfsberechnung berücksichtigt seien. Tatsächlich tauchen solche Kosten in den statistischen Verbrauchsausgaben nur als sehr kleiner, pauschaler Anteil auf. In behördlichen Darstellungen wird dafür teils ein Betrag von rund 0,25 Euro pro Monat genannt. Selbst wenn man diese Logik übernimmt, reicht das rechnerisch nicht aus, um die neue Gebühr zu decken:
Über zehn Jahre wären das etwa 30 Euro – deutlich weniger als die jetzt fälligen 46 Euro. Und wer den Ausweis früher erneuern muss, weil er verloren geht oder gestohlen wird, hat ohnehin keine „Zehnjahres-Spardauer“.
Hinzu kommt: Der Ausweis ist nicht die einzige Ausgabe rund um den Antrag. Seit Mai 2025 werden Passbilder für Ausweisdokumente in Deutschland grundsätzlich nur noch digital akzeptiert.
Je nach Kommune kann das bedeuten, dass im Bürgeramt ein Foto-Terminal genutzt wird oder ein Fotodienstleister das Bild elektronisch übermittelt. Für Menschen mit knapper Kasse ist auch das relevant, weil diese Zusatzkosten in der Realität oft genau dann anfallen, wenn ohnehin schon jeder Euro verplant ist.
Was der Staat als „Bedürftigkeit“ anerkennt: Gebührenermäßigung ist möglich, aber nicht garantiert
Die Personalausweisgebührenverordnung eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Gebühr zu ermäßigen oder ganz davon abzusehen, wenn die gebührenpflichtige Person bedürftig ist. Das klingt zunächst wie ein Sicherheitsnetz.
In der Praxis ist es jedoch kein Automatismus, sondern eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. Einige kommunale Hinweise formulieren das ausdrücklich so: Eine Reduzierung oder Befreiung kann möglich sein, muss aber begründet werden und hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsprechung hat dieses Spannungsfeld wiederholt sichtbar gemacht.
Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.
Bescheid prüfenDas Verwaltungsgericht Berlin hat in einem viel zitierten Urteil deutlich gemacht, dass der Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII ein starkes Indiz für Bedürftigkeit sein kann.
Gleichzeitig betont die Entscheidung, dass die Behörde ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben muss – und dabei etwa berücksichtigen darf, ob genügend Zeit bestand, die Gebühr anzusparen. Für Betroffene bedeutet das: Selbst bei objektiv knapper Haushaltslage ist das Ergebnis nicht immer vorhersehbar.
Wenn die Ermäßigung nicht greift: Bürgergeld und Sozialhilfe zwischen Darlehen, Nachweisen und Zeitdruck
Gerade im Bürgergeld-System wird häufig auf den Grundsatz verwiesen, dass bestimmte einmalige Ausgaben aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind. In der Praxis läuft es dann oft auf zwei Wege hinaus: Entweder wird erwartet, dass Betroffene ansparen, oder es wird – bei Dringlichkeit – ein Darlehen diskutiert.
Bei Darlehen ist das Problem offensichtlich: Die Rückzahlung schmälert in den Folgemonaten den ohnehin knappen monatlichen Betrag. Selbst wenn das rechtlich zulässig ist, entsteht im Alltag eine Phase, in der das Budget faktisch noch enger wird, ausgerechnet wegen einer staatlich verlangten Identitätsdokumentation.
Bei der Sozialhilfe nach SGB XII ist die Lage ebenfalls nicht durchgehend komfortabel, weil auch dort nicht jeder Einzelfall eindeutig über eine spezielle Anspruchsnorm gelöst wird und Gerichte bei bestimmten Konstellationen eine zuschussweise Übernahme verneint haben. Das verstärkt den Druck, über Gebührenreduzierung, Stundung oder kommunale Einzelfalllösungen zu gehen – also über Verfahren, die Zeit kosten und die Betroffenen häufig nur mit Beratung gut durchstehen.
Ohne Ausweis droht Ausschluss – mit Ausweis droht Unterdeckung
Der Personalausweis ist weit mehr als ein Stück Plastik. Ohne gültiges Dokument werden Alltag und Verwaltung schnell zu Hürdenläufen: Kontoangelegenheiten, Vertragsabschlüsse, Postident-Verfahren, Reisen, Behördenkontakte, teils sogar die reibungslose Leistungsabwicklung können davon abhängen, dass die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Gleichzeitig zwingt eine Gebührenerhöhung Menschen mit existenzsichernden Leistungen in ein Dilemma: Zahlen sie die 46 Euro, fehlt das Geld an anderer Stelle. Zahlen sie nicht, wächst das Risiko von Folgekosten und praktischen Blockaden.
Für viele Betroffene kommt der Zeitpunkt hinzu: Ein Ausweis läuft nicht „passend“ ab, wenn Luft im Budget ist, sondern irgendwann. Und wer nach einem Verlust kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis benötigt, muss wiederum Gebühren tragen – auch das ist keine Lösung ohne finanzielle Hürde.
Kostendeckung trifft auf Existenzminimum
Befürworter höherer Gebühren argumentieren regelmäßig mit gestiegenen Personal-, Material- und Produktionskosten sowie dem Anspruch, Gebühren kostendeckend zu gestalten.
Sozialpolitisch stellt sich hier jedoch die Frage, ob eine Pflichtleistung des Staates – beziehungsweise ein Pflichtdokument für Bürgerinnen und Bürger – in der Finanzierung so ausgestaltet sein sollte, dass sie bei sehr geringem Einkommen regelmäßig nur über Ermessensentscheidungen, Darlehen oder Verzicht an anderer Stelle erreichbar ist. Das Problem verschärft sich in einem Jahr ohne Regelsatzerhöhung, weil jede Gebührenerhöhung unmittelbar im Haushalt der Betroffenen ankommt.
Was Betroffene realistisch tun können – und was Behörden tun müssten
Für Leistungsbeziehende hängt vieles an der Frage, ob die Ausweisbehörde die Bedürftigkeit anerkennt und ihr Ermessen zugunsten einer Ermäßigung oder Befreiung ausübt. Das setzt oft voraus, dass aktuelle Bescheide vorgelegt werden und der Einzelfall plausibel erklärt wird, etwa wenn der Ausweis kurzfristig erneuert werden muss oder ein Ansparen nicht realistisch war.
Quellen
Kommunale Gebührenhinweise zur Gebührenerhöhung und Ermessensregelung (Beispiele Oldenburg, Hannover, Hildesheim).




