Viele Menschen mit Schwerbehinderung kรถnnen bei der Kfz-Steuer sparen. Dies betrifft Autos, Motorrรคder und Wohnmobile. Je nach Art und Schwere der Behinderung kรถnnen sie entweder die Hรคlfte der Steuer zahlen oder komplett davon befreit werden.
Der Antrag dafรผr muss beim Zoll gestellt werden. In diesem Beitrag erklรคren wir, wer Anspruch auf diese Vergรผnstigungen hat und wie der Antrag gestellt wird.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Kfz-Steuerermรครigung?
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kรถnnen ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit werden. Der genaue Umfang der Steuervergรผnstigung hรคngt vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.
Die Vergรผnstigungen gelten grundsรคtzlich nur fรผr ein Fahrzeug, das auf die begรผnstigte Person zugelassen sein muss. Auch bei minderjรคhrigen Personen, die schwerbehindert sind, kรถnnen die Eltern das Fahrzeug auf den Namen des Kindes zulassen und die Steuervergรผnstigung in Anspruch nehmen.
Welche Voraussetzungen mรผssen gegeben sein?
Vollstรคndige Steuerbefreiung
Sie kรถnnen vollstรคndig von der Kfz-Steuer befreit werden, wenn Sie eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
- H (Hilflosigkeit)
- Bl (Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung)
- aG (auรergewรถhnliche Gehbehinderung)
50 % Steuerermรครigung
Eine Steuerermรครigung von 50 % erhalten Personen mit folgenden Merkzeichen:
- G (Gehbehinderung)
- Gl (Gehรถrlosigkeit)
Zusรคtzlich kรถnnen sie wรคhlen zwischen der Steuerermรครigung und der kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr.
So funktioniert die Antragsstellung fรผr die Steuerermรครigung
Der Antrag auf Kfz-Steuervergรผnstigung muss schriftlich beim Zoll gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website des Zolls. Dem Antrag muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefรผgt sein. Die Steuervergรผnstigung wird dann in den Kfz-Schein eingetragen.
Wer darf das Fahrzeug nutzen und wofรผr darf verwendet werden?
Das Fahrzeug darf ausschlieรlich zur Fortbewegung der behinderten Person genutzt werden, unabhรคngig davon, ob diese aktiv fรคhrt oder mitgenommen wird. Wird das Fahrzeug zum Beispiel gewerblich oder zur entgeltlichen Personenbefรถrderung genutzt, entfรคllt die Steuervergรผnstigung. Zusรคtzlich droht ein Buรgeldverfahren.
Weitere KFZ-Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis
In Deutschland gibt es zahlreiche Umweltzonen, die nur mit einer grรผnen Plakette befahren werden dรผrfen. Menschen mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen (aG, H, Bl) dรผrfen jedoch auch ohne grรผne Plakette in Umweltzonen fahren. Als Nachweis dient die Rรผckseite des Schwerbehindertenausweises oder der blaue EU-Parkausweis, der gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden muss.
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Fahrtkosten kรถnnen vollstรคndig als Werbungskosten abgesetzt werden
Menschen mit Schwerbehinderung kรถnnen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Dazu zรคhlen die Entfernungspauschale fรผr Hinund Rรผckfahrt sowie tatsรคchliche Kfz-Kosten. Absetzbar sind auch Leerfahrten, die von Dritten durchgefรผhrt werden, wenn die schwerbehinderte Person selbst nicht fahren kann.
- Voraussetzungen:
GdB von mindestens 70 oder
GdB zwischen 50 und unter 70 mit einer erheblich eingeschrรคnkten Gehfรคhigkeit (Merkzeichen G oder aG)
Weitere Informationen und Anlaufstellen
Detaillierte Informationen zum Antrag fรผr die Steuererleichterung und den zustรคndigen Zollรคmtern finden Sie auf der Website des Zolls. Bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer kรถnnen Sie sich telefonisch unter 0351 44834 550 (Mo-Fr, 8-17 Uhr) oder per E-Mail an info.kraftst@zoll.de wenden. Antrรคge kรถnnen auch online gestellt werden.