Noch mehr Ausnahmen beim Mindestlohn

Verdi-Chef kritisiert Ausnahmeregelungen beim neuen Mindestlohn scharf

01.07.2014

Verdi-Chef Frank Bsirske übt scharfe Kritik an den Ausnahmeregelungen beim neuen Mindestlohn. Drei Millionen Menschen seien davon ausgenommen und würden weiterhin zu Hungerlöhnen beschäftigt. Der SPD wirft Bsirske Wählertäuschung vor. Das Gesetz für den neuen Mindestlohn in Höhe von 8,50 pro Stunde soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Bsirske: Neuregelungen haben nichts mehr mit allgemeinem gesetzlichen Mindestlohn zu tun
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisiert die Ausnahmen beim Mindestlohn scharf. So sollen
Hartz IV-Bezieher, Erntehelfer, Saisonkräfte, Zeitungszusteller und Praktikanten davon ausgeschlossen sein beziehungsweise zum Teil erst nach Ablauf einer bestimmten Frist vom Mindestlohn profitieren. Es seien „mindestens drei Millionen Menschen" von diesen Ausnahmeregelungen betroffen, erklärte Bsirske gegenüber der „Bild am Sonntag“. Das habe "mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nichts mehr zu tun".

Ende letzter Woche war bekannt geworden, dass weitere Ausnahmeregelungen geplant sind. So haben sich SPD und Union unter anderem darauf geeinigt, dass bei Saisonarbeitern die Kosten für Verpflegung und Unterkunft vom Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro abgezogen werden dürfen. Unternehmen sollen zudem ihren Praktikanten für die Dauer der ersten drei Monate weniger als den Mindestlohn zahlen können. Bisher lag die Grenze bei sechs Wochen.

Der Verdi-Chef warf insbesondere der SPD Wählertäuschung vor. Die Parteimitglieder hätten über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn abgestimmt, aber nun würde die Bundesregierung über die Ausnahmeregelungen weiterhin Hungerlöhne für viele Menschen in Kauf nehmen. (ag)

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

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