Immer weniger Minijobber im Gewerbe

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Die Geringfühige Beschäftigung (Minijobs) im Gewerbe nimmt weiter ab. Minijobber in Privathaushalten nehmen hingegen zu.

Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten in der Wirtschaft nimmt stetig ab. Im Jahre 2006 waren nach Meldungen der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" noch rund 6,3 Millionen Menschen als sog. Minijobber gemeldet. Damit hatten 81.000 Menschen weniger als im Vorquartal einen Minijob. Im Vergleich zum vierten Quartal 2005 sank die Zahl der Minijobber um rund 117.000 (1,82 Prozent). Dieser Rückgang bezieht sich jedoch vorallem auf die Beschäftigung in der gwerblichen Branche. Seit September 2006 ist die Minijob- Beschäftigung auf ca. 6,2 Millionen Minijobber gesunken. In den privaten Haushalten ist die Anzahl der gering Beschäftigten leicht gestiegen. Seit Ende September 2006 sind 1,9 Prozent mehr Menschen in "Geringfügiger- Beschäftigung.

Neben dem Arbeitslosengeld II (ALG II) ist es möglich, sog. Minijobs anzunehmen. Dabei ist es wichtig, eine bestimmte Grundfreibetragsgrenze nicht zu überschreiten, da Sie sonst erhebliche Einbußen davon tragen.

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung gekürzt wird. Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro). Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Bei 900 Euro Zuverdienst ergäbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro.

Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro. (20.01.07)