Anrechnung von Hartz IV bei 400 Euro Jobs

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Anrechnung von Hartz IV bei 400 Euro Jobs und der angebliche „Freibetrag“

In der letzten Sendung von Anne Will zum Thema „Tatort Arbeitsplatz – lieber ausgenutzt als arbeitslos?“ hat Herr Laurenz Meyer (CDU) behauptet, dass ein Hartz IV Empfänger einen 400 Euro-Job ausüben und das Geld zusätzlich zum Hartz IV behalten kann. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Von den 400 Euro darf ein Hartz IV Empfänger im besten Fall 160 Euro behalten, oft aber auch weniger.

Ein Hartz IV Empfänger hat eine Werbungskostenpauschale von 100 Euro, die fälschlicherweise immer als Freibetrag bezeichnet wird, jedoch bei einer Person mit Werbungskosten in Höhe von 100 Euro gar keinen Freibetrag bedeutet, sondern nur für Personen, die gar keine Werbungskosten haben. Von den restlichen 300 Euro dürfen 20 %, das heißt 60 Euro behalten werden.

Das bedeutet, dass Personen mit hohen Werbungskosten, z.B. die, die auf Grund der geringen Renteneinzahlungen bei Hartz IV nur mit einer sehr geringen Rente rechen müssen und deshalb freiwillig zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen oder Personen, die hohe Versicherungszahlungen im Monat leisten müssen, von den 400 Euro tatsächlich nur 60 Euro oder weniger übrig behalten. (K. Telljohann, 04.02.2009)