Hartz IV: Drei Grรผnde, warum Arbeitgeber keine ALG II-Empfรคnger einstellen
Was macht ALG II-Bezieher fรผr Arbeitgeber so unattraktiv? Diese Frage haben wir uns gestellt und folgende Antworten gefunden:
1. Die Tatsache, dass sie ALG II-Empfรคnger sind.
Seit 2005 Hartz IV umgesetzt wurde und Sozialhilfe- mit Arbeitslosenhilfeempfรคngern zu ALG II-Empfรคngern "zusammengeschmissen" wurden, wird in Politik und Presse, Funk und Fernsehen, gegen die angeblich dummen und faulen ALG II-Empfรคnger gezetert und gewettert.
Natรผrlich weis jeder, der sich intensiv mit dieser Problematik beschรคftigt, dass solche Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, sondern nur der Meinungsbildung und so dem Stimmenfang von Wรคhlern dienen sollen. Aber welcher Arbeitgeber hat Zeit, sich intensiv mit der Problematik Hartz IV zu beschรคftigen โ und wer will das? Keiner. Also lautet die Devise hier: vorbeugen ist besser, denn es kรถnnte ja doch was dran sein, an den vielen schlimmen und bรถsen Dingen, welche die BILD, Sarazin, Westerwelle und wie sie alle heiรen, รผber arbeitslose ALG II-Empfรคngerin die Welt schreien.
Besonderst perfide ist dabei die Tatsache, dass gerade solche Politiker dabei am lautesten schreien und die grรถรten Lรผgen verbreiten, welche die Interessen derjenigen Arbeitgeber vertreten, welche die Arbeitslosigkeit der so angegriffenen Personen durch deren Entlassung zur Profitmaximierung zu verantworten haben.
2. Die Tatsache, dass viele ALG II-Empfรคnger gesetzlich daran gehindert sind, langfristige Arbeitsverhรคltnisse einzugehen.
Lohnsubvention durch ergรคnzendes ALG II hat die Arbeitgeber jahrelang gelockt und verlockt. Doch mittlerweile hat bei seriรถsen Arbeitgebern ein Umdenken eingesetzt, welches die Schattenseite dieser staatlichen Lohnsubvention fรผr sie betrifft: jeder so mit ergรคnzendem ALG II vom Staat subventionierte Arbeitnehmer ist leider gesetzlich verpflichtet, sich trotz Job aktiv einen besser bezahlten Job zu suchen, um aus dem ALG II-Bezug raus zu kommen. Aber welcher seriรถse Arbeitgeber stellt einen Arbeitnehmer ein, der sofort kรผndigen muss, wenn er einen besser bezahlten Job gefunden hat, den zu suchen er gesetzlich verpflichtet ist? Natรผrlich keiner.
3. Die Angst vor behรถrdlicher Gรคngelung.
Wenn ein Arbeitgeber einen ALG II-Empfรคnger einstellt, treffen den Arbeitgeber damit auch Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Der Arbeitgeber muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet, der ARGE gegenรผber Rede und Antwort stehen, was das Arbeitsverhรคltnis und besonders die Entlohnung des ALG II-Empfรคngers betrifft. Dazu gehรถren Kontrollanrufe des Arbeitsvermittlers beim Arbeitgeber, ob der ALG II-Empfรคnger sich auch arbeitswillig zeigt und das regelmรครige Ausfรผllen von Einkommensbescheinigungen. Welcher Arbeitgeber will sich denn mit ARGEn rumschlagen mรผssen und denen gegenรผber rechenschaftspflichtig sein? Natรผrlich keiner. (F.M., 19.03.2010)