Hartz IV: Recht auf Darlehen für Winterkleidung

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Anrecht auf Darlehen bei Hartz IV für Winterbekleidung, wenn Erspartes unverschuldet nicht ausreicht

09.12.2012

Die Temperaturen können gerade im Winter stark in die Minusgrade fallen und vielen Beziehern von Hartz IV-Leistungen fehlt es an ausreichender Winterkleidung. Bei Antrag an das zuständige Jobcenter erhalten meist Arbeitslosengeld II Bezieher die Auskunft, dass sie sich an die Kleiderkammern der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Caritas wenden sollen, da dort oftmals gebrauchte Winterbekleidung kostenlos abgegeben wird. Doch laut aktueller Rechtsprechung darf ein solcher Verweis nicht zu der Ablehnung eines Darlehens führen, wenn Erspartes nicht ausreicht, um neue Kleidung für den Winter zu kaufen.

Im November diesen Jahres entschied das Sozialgericht Berlin in einem Eilverfahren, vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung von Winterkleidung zu erteilen. Das berichtet der Rechtsanwalt Matthias Göbe aus Berlin (AZ: S 158 AS 27911/12 ER).

Dazu auch: Bedarf § 24 Abs. 1 SGB II. Unabweisbar bedeutet unaufschiebbar (Münder in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 24 Rn 11) „Ein genereller Verweis auf derartige Möglichkeiten, insbesondere der freien Wohlfahrtspflege bzw. gemeinnütziger Organisationen scheidet aus, denn nach dem Selbstverständnis dieser Organisationen sollen die gebrauchten Kleider, Gebrauchtwaren oder Lebensmittel lediglich „ergänzend“ zur Verfügung gestellt werden (Stellungnahme der freien Wohlfahrtspflege vom 5 März 1986, Frings info also 1991, 110; sehr ausführlich: Hammel Sozialrecht aktuell 2005, 163 ff., 203 ff.). Das eventuelle Verlangen eines zuständigen Trägers, sich von der Kleiderkammer eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege bestätigen zu lassen, ob und welche Kleidungsstücke an einen Leistungsberechtigten ausgehändigt wurden, stellt eine Offenbarung von Sozialdaten dar und widerspricht damit auch dem Datenschutz (Hess Datenschutzbeauftragter info also 1989, 134).“

Beachte auch: Liegt es nicht in der Verantwortung des Betroffenen beispielsweise nach einem Wohnungsbrand, Einbruchsdiebstahl, Hochwasser oder Haftentlassung, so ist seitens des Jobcenters eine einfache Erstausstattung (inklusive Wechselsachen) als Zuschuss zum regulärem Hartz IV Regelsatz vom Leistungsträger zu gewähren. (wm)

Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

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