Streichung von Hartz IV für Selbstständige geplant

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Hartz IV für Selbstständige soll fast gänzlich gestrichen werden

27.12.2012

Selbstständige in Deutschland sollen offenbar künftig keine unterstützende Hartz IV-Leistungen mehr bekommen. Schon im Sommer diesen Jahres berichteten wir hierüber. Nun meldet sich die Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, selbst zu Wort und nennt erstmals Einzelheiten zum dem sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Vorstoß.

Die Zahl der Selbstständigen, die aufgrund der zu geringen Gewinne ihren Unterhalt mit Hartz IV aufstocken müssen, hat sich nach Angaben des BA-Chefs Weise seit 2007 nahezu verdoppelt. Über 127.000 Menschen müssen trotz einer selbstständigen Tätigkeit Hartz IV-Leistungen beziehen. Etwa 85.000 der selbstständigen Aufstocker verdienen weniger als 400 Euro im Monat. Nur 25.000 Aufstocker verdienten bis zu 800 Euro und der Rest etwas mehr. Für den Chef der Bundesagentur ist diese Anzahl deutlich zu hoch. Er fordert nun, Selbstständigen, die von dem Umsatz die eigene Existenz nicht sichern können, den Geldhahn abzudrehen. "Nicht in jedem Fall sollen Selbstständige Hartz IV beziehen dürfen", so Weise.

Erstmals gab Weise während des Interviews zu, dass es bereits „Überlegungen“ im Bundesarbeitsministerium gebe, die Regelungen bei „sogenannten aufstockenden Selbstständigen“ drastisch zu ändern. Weise deutet nun an, in welche Richtung die „Reformen“ gehen. Künftig sollen Fallmanager bei Selbstständigen, die eine längere Zeit "zu wenig verdienen", das Geschäftsmodell überprüfen. Hierzu sollen auch im Einzelfall externe Prüfer zu Rate gezogen werden. Weise machte zudem deutlich, dass die Zahlung von Hartz IV zeitlich begrenzt werden soll. „Eine dauerhafte Subventionierung unrentabler Geschäftsmodelle lehne ich ab“, sagte Weise.

Gesetzesänderungen würden gegen die Verfassung verstoßen
Fraglich bleibt, ob das Bundesarbeitsministerium eine solche Reform verfassungsgemäß umsetzen kann. Denn im Grundgesetz ist die „Freiheit der Berufsausübung“ verankert. Zudem besteht auch ein „Anspruch auf Grundsicherung“. Es ist auch fraglich wie auf der einen Seite Angestellte dauerhaft mit Hartz IV aufstocken „dürfen“ und dieses Modell sogar noch gefördert wird und Selbstständigen aber stark beschnitten werden sollen. (wm)

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