Hartz IV: Datenskandal im Jobcenter Leipzig

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Nach Aufdeckung rechtswidriger Lagerung von Leistungsakten verhängt das Jobcenter Leipzig ein Hausverbot gegen den Kritiker

18.10.2012

Der Rechtsanwalt Dirk Feiertag, hat das Jobcenter Leipzig verklagt. Die Hartz IV-Behörde hatte gegen ihn ein Hausverbot erteilt, nachdem er einen Datenskandal im Jobcenter aufgedeckt hatte.

So berichtet Feiertag, dass das Jobcenter im Sommer 2012 im Rahmen interner Umorganisation Akten von Hartz IV Beziehern über mehrere Tage im Gang des Dienstgebäudes unbeaufsichtigt und für jedermann zugänglich lagerte. Es sei „vollkommen verantwortungslos, wie das Jobcenter mit den Akten der Leistungsempfängern umgeht. Die Akten enthalten sehr persönliche Informationen, die nicht jeder öffentlich preisgeben will.“ Bereits in der Vergangenheit stand die Behörde in der Kritik. „Aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist mir unter anderem bekannt, dass das Jobcenter Vermieter oder Arbeitgeber kontaktiert, ohne zuvor die Genehmigung der Hilfeempfänger erhalten zu haben”, berichtet Feiertag. „Die jetzigen Verstöße setzten dem Ganzen aber die Krone auf“, so Feiertag weiter.

Die Behörde kann an ihrer Vorgehensweise nichts schuldhaftes erkennen. Statt eine Nachlässigkeit im Umgang mit vertraulichen Daten einzuräumen, wurde Freitag nach seiner Kritik ein Hausverbot für das Gebäude erteilt. „Damit muss festgestellt werden, dass eine Gefährdung von Sozialdaten nicht durch etwaige Missstände im Aufgabenbereich des Jobcenters Leipzig, sondern einzig durch das verantwortungslose Handeln von Herrn Feiertag ersichtlich ist“, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters Herr Lange.

Feiertag forderte zunächst die Hartz IV-Behörde dazu auf, die bestehende Gefahr der Sozialdaten von tausenden Bürgern zu beenden, indem das Jobcenter eine adäquate Bewachung der Leistungsakten organisiert. Weil die Behörde nicht reagierte, nahm Freitag nach eigenen Verlautbarungen einen Aktenkarton und trug diesen zu einem Bediensteten des Jobcenter-Sicherheitsdienstes. Dort forderte er den Mitarbeiter auf, die Akten zu bewachen.

Nach dem Vorfall hat sich nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte der Sache angenommen und prüft den Vorgang. Bereits im Vorfeld erklärte der Datenschutzbeauftragte, dass eine unbewachte Lagerung von sensiblen Daten in den Gängen einer Behörde gegen das Gesetz verstößt. Wir berichten weiter. (sb)

Bild: Eva-Maria Roßmann / pixelio.de

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