Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV Bezieher als Wachschützer an Schulen

Ein-Euro-Jobber als Wachschützer an Schulen

Wenn die Gesellschaft versagt, sollen Hartz IV Betroffene ihren Kopf hinhalten. Doch die Vergütung ist Ausbeutung: Herangezogene ALG II Bezieher sollen nur für einen Euro pro Stunde arbeiten.

Das Land Berlin will Ein-Euro-Jobber als Wachschützer an Problemschulen einsetzen

07.01.2012

Nach dem Willen des Berliner rot-schwarzen Senates sollen künftig Hartz IV Bezieher als sogenannte Wachschützer in „Problemschulen“ eingesetzt werden. Hierzu sollen nach Angaben der Senatsverwaltung erwerbsfähige Arbeitslosengeld II Bezieher ausgebildet werden, die im Anschluss allerdings keinen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz erhalten, sondern als Ein-Euro-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) zum Dumpingpreis entlohnt werden.

„Das Jobcenter will 20 Stellen zur Verfügung stellen und Arbeitslose als Wachschützer qualifizieren“, erklärte Bezirksstadträtin Franziska Giffey (SPD) am Freitag in Berlin. Im Visier hat der Senat vor allem Schulen mit zahlreichen Gewaltvorfällen in Marzahn, Neukölln oder Kreuzberg. Insgesamt 16 Schulen in Berlin sollen mit Ein-Euro-Jobbern belegt werden. Der bisher eingesetzte Wachschutz wurde aus finanziellen Gründen gestrichen, woraufhin Eltern und Lehrer den Senat heftig kritisierten.

Nun sollen Hartz IV Bezieher die gefährliche Arbeit übernehmen. Das aber dürfte für den Senat schwierig werden, denn im Sozialgesetzbuch ist eindeutig festgehalten dass die Tätigkeiten „zusätzlich“ sein müssen. Das bedeutet, dass unter anderem keine Stellen zuvor bestrichen werden dürfen, um dann aus Kostengründen Ein-Euro-Jobber zu beschäftigen.

Betroffenen ist daher zu anzuraten, gegen die zugewiesene „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ einen Widerspruch einzulegen. In der Begründung sollte die fehlende "Zusätzlichkeit" beschrieben werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich einen "Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung" der Zuweisung zu stellen, da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Aber Achtung: Solange kein positiver Bescheid hierüber erging, sollte die Stelle erst einmal angetreten werden, da ansonsten eine Regelsatz-Sanktion von 30 Prozent droht. Während der Ausübung des Ein-Euro-Jobs sollte möglichst Tagebuch über die auszuführenden Tätigkeiten geführt werden. Im Nachhinein kann versucht werden, einen Tariflohn (seit 2012 Mindestlohn in der Wachbranche!) einzuklagen, wenn erwiesen ist, dass die Maßnahme rechtswidrig war (vergl. Urteil Bundessozialgericht Az: B 4 AS 1/10 R) . Hierzu bedarf es allerdings der Hilfe eines fachkundigen Anwalts. (sb)


Lesen Sie auch:
Hartz IV: Tariflohn bei rechtswidrigen 1-Euro-Jobs
Hartz IV: Achtung Null-Euro-Jobs
Hartz IV: Rückforderung Arbeitslosengeld II
Hartz IV: Was tun bei ALG II-Regelsatz-Kürzungen
Arbeitsrecht: 6 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de

Hartz IV Regelsatz wird 2013 um 10 Euro erhöht Hartz IV: Zuschüsse bei PKV-Versicherung 2012