Hartz IV: Ein Euro Jobs ersetzen reguläre Arbeit

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IAB: Ein-Euro-Jobs ersetzen reguläre Beschäftigung "in nicht zu vernachlässigendem Umfang"

Die Ergebnisse einer anonymisierten Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deuten darauf hin, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Beschäftigung "in nicht zu vernachlässigendem Umfang" ersetzen. In vier Prozent der Einrichtungen, die Ein-Euro-Jobber beschäftigen, waren nach Angaben der Befragten Personaleinsparungen die Folge. Hochgerechnet handelt es sich bundesweit um mehr als 2000 Einrichtungen. Wie viele Arbeitsplätze betroffen sind, lasse sich aus den bislang vorliegenden Daten allerdings nicht bestimmen, betonen die IAB-Forscherinnen Anja Kettner und Martina Rebien.

Kettner und Rebien zufolge würden die Ergebnisse Indizien dafür liefern, dass fast jede zweite Einrichtung zumindest einen Teil Ihrer Ein-Euro-Jobber nicht nur im Sinne des Gesetzgebers einsetzt. So nutze ein Teil der Einrichtungen die Ein-Euro-Jobs zum Beispiel auch für Krankheitsvertretungen oder Überstundenabbau. Wenn Einrichtungen den Ein-Euro-Jobbern keine zusätzlichen Tätigkeiten übertragen, sondern Arbeiten der regulären Belegschaft, kann dies nach Einschätzung der Arbeitsmarktforscherinnen längerfristig zum Personalabbau führen.

"Eine zu 100 Prozent öffentlich finanzierte Beschäftigung darf nicht dazu führen, dass reguläre Beschäftigung verringert und damit Arbeitslosigkeit bei anderen Personen erhöht wird", schreiben Kettner und Rebien. Sie schlagen ein "Einzelfall-Monitoring" der Ein-Euro-Jobber und der Einrichtungen vor, um die Verdrängungseffekte zu minimieren. Zwar würde der Aufwand für die Arbeitsvermittler durch den regelmäßigen Kontakt steigen. Gleichzeitig könnten die Vermittler aber durch die Rückmeldungen der Einrichtungen ein genaueres Bild der Stärken und Schwächen der Ein-Euro-Jobber erhalten. Durch individuell angepasste Trainingsmaßnahmen ließe sich dann die Beschäftigungsfähigkeit der Ein-Euro-Jobber weiter fördern.


Die Hälfte ist fit für den ersten Arbeitsmarkt

Die Einrichtungen wurden im Rahmen der Erhebung darum gebeten, die Eignung für ein reguläres Beschäftigungsverhältnis in einer ähnlichen oder anderen Tätigkeit zu beurteilen. Im Durchschnitt wurden rund 44 Prozent der Personen für geeignet befunden, 27 Prozent dagegen nicht. Bei 29 Prozent konnten die Einrichtungen dies zum Befragungszeitpunkt nicht beurteilen.

Weiterbeschäftigung kommt eher selten vor

Nur bei zwei Prozent der generell geeigneten Ein-Euro-Jobber haben die Einrichtungen fest geplant, sie in die Belegschaft zu übernehmen. Bei weiteren fünf Prozent denken sie darüber nach, eine tatsächliche Übernahme ist jedoch ungewiss. Bei 78 Prozent aller geeigneten Ein-Euro-Jobber erklärten die Einrichtungen, dass keine finanziellen Mittel für eine Einstellung zur Verfügung stehen.

Ein-Euro-Jobs würden zwar nur selten eine direkte Brücke in den ersten Arbeitsmarkt darstellen, ihre Bedeutung auf individueller Ebene sei dennoch hoch, so Kettner und Rebien: Sie würden die soziale Integration fördern und Arbeitslosen die Gelegenheit geben, ihr Können unter Beweis zu stellen und Neues hinzuzulernen. Darüber hinaus würden die Arbeitsvermittler die Ein-Euro-Jobs zur Prüfung der Beschäftigungsfähigkeit und -bereitschaft nutzen. (Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB 26.01.07)

Was tun, wenn Arbeitslose eine unzulässige oder zweifelhafte Zuweisung für einen 1 Euro JOB erhalten?
Sie sollten umgehend ein Gespräch mit dem ARGE Vermittler suchen und einen Termin vereinbaren: vorrangige Hilfen analog SGB III einfordern, Erforderlichkeit kritisch hinterfragen (Wie soll es nach der Ein Euro Job Maßnahme weiter gehen?), schriftliche Begründung für die Erforderlichkeit aus Sicht der Arbeitsagentur einfordern.

Sie sollten Herausfinden, ob es in der Einsatzstelle einen Betriebsrat (oder auch Mitarbeitervertretung) gibt und mit diesem Kontakt aufnehmen. Dies ist wichtig zur Prüfung der "Zusätzlichkeit". Eine Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn nicht gleichzeitig ein Arbeitsplatz abgebaut wurde oder offene, unbesetzte Stellen nicht besetzt sind, die ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen. Dies ist nicht immer offensichtlicht, da viele Arbeitgeber durch sog. Stellenverschiebungen in den Stellenprofilen unternehmen, um Ein Euro Jobber einstellen zu können.

Wenn die ARGE an der Zuweisung des 1 Euro Jobs fest hält, sollten Sie bei begründetem Verdacht einen Widerspruch einlegen. Dabei empfielt es sich, kompetenten Rechtsrat einzuholen, der Ihnen sicher bei Gewerkschaften vermittelt wird. Gleichzeitig sollten Sie einen "Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung" der Zuweisung stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende bzw. Aussetzende Wirkung hat!

Solange der "Antrag auf Aussetzung" nicht positiv beschieden wurde, den ! Euro Job "erst einmal" anfangen, da Sie ansonsten auch bei rechtswidrigen Zuweisungen die Regelleistungen um 30% gekürzt werden können! Wenn Sie den 1 Euro Job angetreten haben, sollten Sie sich unbedingt Notizen darüber machen, warum die Zuweisung nicht rechtsmäßig ist. Das heißt, dass sie alles aufschreiben sollten, was Sie meinen, dass die Stelle rechtswidrig besetzt wurde.

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