Sozialhilfe- Urteil: Behinderter Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Internetanschluss
Schwer behinderte Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Internetanschluss nebst monatlicher Nutzungsgebühr. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 16. Februar entschieden. Konkret ging es um den Fall eines zu 80 Prozent körperlich behinderten Sozialhilfeempfängers, der die Wohnung oft nicht verlassen kann.
Für Schwerst- Behinderte ist das Internet eine wichtige Informations- und Kommunikationsquelle. Das Urteil ist daher zu begrüßen! Verwaltungsgericht Stuttgart- 16.02.06 – Aktenzeichen: 12 K 5442/04
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