Ein betroffener Obdachloser klagte gegen die menschenunwรผrdige Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft. Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Klรคger Recht gegeben.
Allerdings sprach das Gericht dem Betroffenen keinen Anspruch auf Unterbringung in einer Ferienwohnung zu – auch wenn die derzeitige Unterbringung menschenunwรผrdig sei. Allerdings mรผsse die Einrichtung einen geschรผtzten Bereich, eine Kochstelle und eine ganztรคgige Unterbringung gewรคhrleisten.
Obdachlosenunterkunft muss geschรผtzte Sphรคre bieten
Obdachlose Menschen haben regelmรครig Anspruch auf eine beheizbare Unterkunft mit notdรผrftiger Mรถblierung und Kochgelegenheit.
Die Mรถglichkeit, sich ganztรคgig in der Unterkunft aufzuhalten, entspricht dabei einer menschenwรผrdigen Unterbringung, entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem kรผrzlich verรถffentlichten Beschluss vom 6. Mรคrz 2023 (Az.: 1 E 302/23 We). Wie und wo genau der Obdachlose untergebracht wird, liege aber im Ermessen der Kommune, in der er sich aufhรคlt, so die Richter.
So mรผsse der Landkreis Nordhausen einen Obdachlosen vorรผbergehend in einer Obdachlosenunterkunft โmenschenwรผrdigโ unterbringen. Dabei mรผssten Mindestanforderungen eingehalten werden. So mรผsse die Unterkunft im Winter ausreichend beheizbar sein.
Eine Waschgelegenheit und ein WC mรผssten ebenso vorhanden sein wie eine Kochgelegenheit und eine notdรผrftige Mรถblierung wie ein Bett und ein Schrank. Eine elektrische Beleuchtung muss ebenfalls gewรคhrleistet sein.
Verwaltungsgericht Weimar: Kochstelle sollte vorhanden sein – Wohnungslose mรผssen sich ganztรคgig aufhalten kรถnnen
Die Betroffenen mรผssten auch die Mรถglichkeit haben, sich โganztรคgig in der Unterkunft aufzuhaltenโ, forderte der Verwaltungsgerichtshof. Auรerdem mรผsse ihnen โganztรคgig ein geschรผtzter Bereichโ zur Verfรผgung stehen.
Diesen Anforderungen sei der Landkreis nicht nachgekommen. Die angebotene Notunterkunft habe nicht einmal รผber eine Kochgelegenheit verfรผgt. Eine solche Unterbringung sei allenfalls fรผr wenige Tage zulรคssig.
Schwankungen bei erhรถhtem Unterbringungsbedarf akzeptabel
Allerdings sei auch die Ausstattung einer menschenwรผrdigen Unterkunft Schwankungen unterworfen. So kรถnne ein plรถtzlich erhรถhter Unterbringungsbedarf von Flรผchtlingen aus Kriegsgebieten vorรผbergehend zu geringeren Anforderungen fรผhren. Den zustรคndigen Behรถrden stehe insoweit ein Beurteilungsspielraum zu. Sie kรถnne entscheiden, wie und wo sie einen Obdachlosen unterbringe.
Der wohnsitzlose Antragsteller kรถnne daher nicht verlangen, in einer Ferienwohnung untergebracht zu werden, betonte das Verwaltungsgericht. Dieses hatte der Klรคger aufgrund der menschenunwรผrdigen Zustรคnde in der Obdachlosenunterkunft in der Obdachloseneinrichtung versucht einzuklagen. fle/mwo/sb