Kleine Kinder schützen Mutter nicht vor Gefängnis

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Auch Mütter mit kleinen Kindern müssen sich einer in einem anderen EU-Staat verhängten Haftstrafe stellen. Das Aufenthaltsland muss einen Europäischen Haftbefehl vollstrecken, urteilte am Donnerstag, 21. Dezember 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-261/22).

Mutter wurde zu 5 Jahren Haft verurteilt

Im Streitfall geht es um eine Frau, die in Abwesenheit in Belgien wegen Menschenhandels und der Beihilfe zur illegalen Einwanderung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war. Ein belgisches Gericht erließ zudem einen Europäischen Haftbefehl.

Einige Monate später wurde die Frau in Italien festgenommen. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme war sie schwanger und in Begleitung ihres fast drei Jahre alten Sohnes.

Das für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständige Berufungsgericht in Bologna bat die belgische Justizbehörde um Informationen zu Strafvollstreckung in Belgien gegen Mütter, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben.

Weil Belgien die Anfrage ignorierte, lehnte das Gericht die Übergabe der Frau ab. In oberster Instanz legte der Kassationsgerichtshof in Rom den Streit dem EuGH vor.

Der entschied nun, „dass das Gericht die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht allein deshalb ablehnen darf, weil die gesuchte Person Mutter von Kleinkindern ist, die mit ihr zusammenleben“.

Kleine Kinder schützen Mutter nicht vor Strafe in anderem EU-Staat

Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf den „Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Grundsätzlich müsse das Aufenthaltsland daher davon ausgehen, dass der um Übergabe ersuchende EU-Staat angemessene Haftbedingungen auch für Mütter mit kleinen Kindern bereitstellt.

EuGH: Aufenthaltsland muss Europäischen Haftbefehl vollstrecken

Ausnahmen kämen daher nur dann in Betracht, wenn allgemeine Mängel bei den Haftbedingungen erwarten lassen, dass im konkreten Fall das Wohl der Kinder oder das Recht auf Familie verletzt werden, entschied der EuGH.

Im Streitfall müssen nun die italienischen Gerichte prüfen, ob dies in Belgien der Fall sein könnte. mwo/fle

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