Partner ohne Hartz IV muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskรผnfte von Personen verlangt, die รผberhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, รผberhaupt der Behรถrde seine Einkommensverhรคltnisse offenlegen? Dieser Fall wurde vor dem Sozialgericht Gieรen verhandelt.
Ein Mann hatte gegen das Jobcenter geklagt, weil dieses von ihm verlangt hat, seine Einkommens- und Vermรถgenswerte offen zu legen. Dafรผr sollte er verschiedene Formulare ausfรผllen. Problematisch hieran war, dass der Betroffene selbst gar keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat und somit gar keine Auskunftspflicht gegenรผber dem Jobcenter bestand.
Betroffener wollte keine Hartz IV-Leistung beantragen
In dem vor dem Sozialgericht Gieรen (Az.: S 22 AS 1015/14) gefรผhrten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft รผber die Einkommens- und Vermรถgensverhรคltnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen.
Mann hat keine Mitwirkungspflicht
Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klรคgers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht fรผr diesen keine Mitwirkungspflicht gegenรผber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klรคrung von Einkommensverhรคltnissen ausfรผllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hรคtte.
Jobcenter kann vom Partner nur Auskunft verlangen
Sollten der Klรคger und die Hartz IV-Bezieherin tatsรคchlich in einer Bedarfsgemeinschaft leben, hat das Jobcenter lediglich einen Anspruch auf Auskunft. Die ausgefรผllte Anlage รผber Einkommensverhรคltnisse nebst Einkommensnachweis sowie das Formular รผber bestehendes Vermรถgen kann das Jobcenter nicht vom Partner des Hartz IV-Beziehers verlangen.