Hartz IV Urteil: Keine Vermögensübertragung Eltern

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Zur Übertragbarkeit des Kindergrundfreibetrages auf die Eltern
So entschied das Sozialgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.11.2006, dass ein weiterer Freibetrag gemäss 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II nicht in Betracht kommt. Entscheidend ist, dass der Sohn des Klägers und seiner Partnerin nicht über eigenes Vermögen verfügt und ihm auch kein Vermögen der Eltern zugeordnet werden kann.

Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss S 23 AS 104/06

Ein weiteres Urteil
Das Sozialgericht Aurich hatte sich am 15.02.2006 mit dem selben Problem zu befassen und kam zu dem Entschluss, dass der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II für jedes Kind zu gewähren ist , ein überschießender Betrag ist bei den mit dem Kind in Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern zu berücksichtigen.
Sozialgericht Aurich S 15 AS 107/05

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