Hartz IV: Jobcenter zwang 49-Jährigen, bei seinen Eltern zu wohnen

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Hartz IV bedeutet Bürokratie. Dies bekam auch ein erwachsener ALG II-Bezieher zu spüren. Ein 49-jähriger beantragte Umzugs- und Mietkosten für eine neue Wohnung beim Jobcenter, weil er ständig mit seinen Eltern in Streit geriet. Das Jobcenter wollte ihn zwingen, in der Mietfreien Wohnung zu verbleiben, musste den Auszug bei den Eltern nach einem Urteil des Sozialgerichts Reutlingen aber schließlich ermöglichen.

Jobcenter will Umzug aus mietfreier Wohnung verweigern

Das Jobcenter wollte dem 49-Jährigen die Kosten für den Umzug und die Mietkosten der neuen Wohnung verweigern. Er habe vorher mietfrei bei seinen Eltern wohnen können, weshalb aus Sicht des Jobcenters keine Notwendigkeit für eine Kostenübernahme gegeben sei, da der Betroffene die Verschlechterung seiner finanziellen Situation selbst herbeigeführt habe.

Ein Streit mit den Eltern war aus Sicht des zuständigen Jobcenters keine trifftiger Begründung für einen Umzug.

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Sozialgericht urteilte: Jobcenter muss Auszug eines Hartz IV-Beziehers bei seinen Eltern übernehmen

Das Sozialgericht Reutlingen sah den Fall anders. Es müsse ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegen, den auch einen Nichtleistungsberechtigten zu einem Umzug veranlasst hätte.

Dieser sei gegeben, weshalb das Jobcenter die Kostenübernahme nicht verweigern könne, zumal die Miete der neuen Wohnung unter der vom Jobcenter angelegten Angemessenheitsgrenze liege.

Das Gericht ergänzte, dass bei Betroffenen, die älter als 25 Jahre sind, allein das Alter schon hinreichender Grund für einen Auszug aus der Wohnung der Eltern sei. Weiterhin verwiesen die Richter des Sozialgerichts auf die grundgesetzlich zugesicherte freie Entfaltung der Persönlichkeit sei der Freizügigkeit, die ausreichend seien, um einen nicht weiter begründeten Auszug zu rechtfertigen. Bild: Wllnhofer Design / AdobeStock