Schulden: Wichtige Änderungen beim Pfändungsschutz ab 2022

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Ab dem ersten Januar 2022 treten Verbesserungen beim Pfändungsschutz ein. “Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird für den Pfändungsschutz neben dem Bedarf der Schuldner und deren Familien nun auch auf den Bedarf anderer Personen abgestellt, mit denen die Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben”, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern.

Liste von unpfändbaren Gegenständen erweitert

Zusätzlich wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert. Zum Beispiel sind Haustiere ab jetzt generell unpfändbar. Neu geregelt wurde auch die Pfändung von Weihnachtsgeld. Ab Neujahr sind zunächst 630 EUR vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Der Schutzbetrag passt sich jedes Jahr der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.

Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen. Werden auch diese ignoriert, bekommt er nach einiger Zeit einen Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten.

Das Gericht ist dazu veranlasst, auf das Eigentum des säumigen Zahlers zuzugreifen, damit Gläubiger die Aussenstände reinholen. Das Gericht schickt im Anschluss einen Gerichtsvollzieher los, der wertvolle Gegenstände begutachtet und auch mitnimmt. Bei größeren Gegenständen wird ein sogenanntes Pfandsiegel “Kuckkuck” aufgeklebt.

Der Gerichtsvollzieher darf Gegenstände pfänden und auch mitnehmen. Die Beamten nehmen meistens aber weniger mit, als viele denken. Und wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände mitnimmt, die nicht zugelassen sind, können diese wieder zurückgefordert werden. Er wird aber neben persönlichen Gütern, auch eine Vermögensauskunft verlangen, Konten einsehen und Teile des Lohns sowie Lebensversicherungen pfänden.

Gerichtsvollzieher dürfen ab 2022 noch weniger mitnehmen

Mit den Neuerungen im kommenden Jahr dürfen Gerichtsvollzieher noch weniger mitnehmen. Waren bislang alle Gegenstände für ein „bescheidenea Leben“, für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie Gesundheit tabu, erweitert der Gesetzgeber ab 1. Januar 2022 die Liste unpfändbarer Gegenstände.

“So sind im neuen Jahr auch alle entsprechenden Gegenstände geschützt, die von Personen, die mit dem Schuldner im selben Haushalt wohnen, benötigt beziehungsweise genutzt werden” berichten die Verbraucherschützer.

“Haustiere wie Hund oder Katze, die Kaninchen oder der Wellensittich der Kinder – einschließlich des Tierfutters – können in der Regel nicht mehr gepfändet werden.”

Für Schuldner bedeutet dass, das alle Gegenstände, die für eine einfache Lebensführung notwenidg sind, nach wie vor auch in der Wohnung verbleiben, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Dazu gehören:

  • Möbel
  • Kleidung
  • Fahrrad
  • Herd
  • Betten
  • Waschmaschine
  • Spülmaschine
  • Staubsauger
  • Fernseher

Dafür nimmt der Gerichtsvollzieher z.B. diese Gegenstände mit:

  • Hochpreisige Kamera
  • Gemälde
  • teure Teppiche

Diese Dinge nimmt der Gerichtsvollzieher dann sofort mit. Der Erlös aus Versteigerungen geht dann an die Gläubiger. Sind größere Luxusgegenstände dabei, wird zunächst ein “Kuckuck” aufgeklebt.

Wie viel Bargeld darf gepfändet werden?

“Jeder Schuldner darf außerdem Bargeld in einer Höhe von einem Fünftel und jede weitere Person, die mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, darf ein Zehntel des täglichen Freibetrags behalten”, berichten die Verbraucherschützer. Wichtig: Dies gilt für jeden Kalendertag ab der Pfändung bis zum Monatsende. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 57,66 Euro.

Achtung: Schuldner sollten darauf hinweisen, woher das Geld stammt, damit dieses nicht vollständig gepfändet wird. Zudem muss der Gerichtsvollzieher so viel Geld belassen, so dass es bis zum nächsten Auszahlungstermin reicht.

Kann ein Gerichtsvollzieher auch ein Auto pfänden?

Ein Auto oder ein Computer kann unter Umständen gepfändet werden. Ist das Auto oder der Computer notwendig, um seinen Beruf austzuüben, dürfen diese Gegenstände nicht gepfändet werden. Das gilt auch, wenn das Auto notwendig ist, um zur Arbeit zu fahren. Gleiches gilt, wenn der Ehepartner den PKW benötigt, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Darüber hinaus kann das Auto auch notwendig sein, wenn ein Familienmitglied das Auto benötigt, weil er oder sie gesundheitlich eingeschränkt sind.

Was aber der Gerichtsvollzieher darf, ist zu schauen, ob der Wagen durch ein einfacheres Auto ersetzt werden kann. Das liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers und sorgt oft für Streit.

Pfändbar ist auch ein Auto, das auf Raten abbezahlt wird. Auch hier gilt, dass bei einer Versteigerung zunächst die Raten abgezahlt werden und dann der Restwert an die Gläubiger geht. Macht davon ein Gläubiger Gebrauch, kann nur dieser einen Zugriff auf das Auto haben. Andere Gläubiger haben dann keinen Zugriff.

Auch Schuldner haben Rechte

Schuldner sind nicht schutzlos dem Gerichtsvollzieher ausgeliefert. In dem Artikel: “Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht – Das sind Deine Rechte!” klären wir auf, welche Rechte Schuldner im Falle einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher haben.

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