Hartz IV Bezieher hat Vollstreckung gegen Jobcenter erwirkt

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Hartz IV-Beziehern wird permanent der Leistungsentzug angedroht, sofern sie einer Frist nicht nachkommen. Nachdem ein Jobcenter auf eine richterliche Entscheidung nicht reagierte, wurde durch das Landessozialgericht eine Vollstreckung eingeleitet.

Jobcenter wird zu hรถheren Zahlungen verurteilt

Dieses Urteil bekam jรผngst das Jobcenter Rendsburg-Eckernfรถrde zu spรผren. Bereits im Juli des vergangenen Jahres, verurteilte das Gericht das Jobcenter in drei Verfahren zu hรถheren Leistungen fรผr Unterkรผnfte. Die Erstattungskosten seien ebenfalls entsprechend anzupassen. Ende August erklรคrte das Jobcenter vor dem Landessozialgericht einen Rechtsmittelverzicht. Ende September wurden die Urteile schlieรŸlich mit Urteilsgrรผnden zugestellt. Sowohl im Oktober als auch im November forderte das Gericht das Jobcenter unter Ankรผndigung der Zwangsvollstreckung zur Umsetzung dieser Urteile auf.

Jobcenter reagiert nicht auf richterliche Anordnung

Ganze zwei Monate hielt es das Jobcenter Rendsburg-Eckernfรถrde jedoch nicht fรผr nรถtig, auf die richterlichen Anordnungen zu reagieren. SchlieรŸlich wurde am 20.11.2018 die Vollstreckung eingeleitet. Die Kosten hat nun das Jobcenter zu tragen. So ein Beschluss vom 5. April 2019. Die fรผr Leistungsbezieher einzuhaltenden Fristen, sind zum Teil so knapp gesetzt, dass es vom Jobcenter gewollt zu sein scheint, dass diese nicht eingehalten werden kรถnnen. Die Folge fรผr Betroffene sind dann Bestrafungen und Sanktionierungen.

Entgegen ihrer eigenen Vorgaben lassen sich die Jobcenter selbst sehr viel Zeit, was die Mitwirkungspflicht anbelangt. Das ist Schikane mit fatalen Auswirkungen. Denn schon ein geringer Betrag kann fรผr Leistungsbezieher ausschlaggebend sein. Dem Jobcenter hatte im Vorfeld eine ausreichend lange Umsetzungszeit bekommen. Das Geld steht den Hartz IV-Beziehern zu. Den Betroffenen das Geld bewusst zu enthalten, ist inakzeptabel und sollte fรผr die Zustรคndigen Konsequenzen haben.