Erwerbsminderung: So bekommst Du eine unbefristete EM-Rente

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Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel befristet, auf höchstens drei Jahre. Für Betroffene ist dieser Zustand nicht einfach, denn sie können kaum langfristig ihr Leben planen. Ist jedoch keine Besserung zu erwarten, dann kann einen unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt werden. Wann besteht dieser Anspruch?

Was sind die Voraussetzungen für eine dauerhafte Rente wegen Erwerbsminderung

Eine dauerhafte Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass die Betroffenen aufgrund objektiver medizinischer Befunde keine Verbesserung ihrer Gesundheit erwarten können. Deshalb ist die Erwerbsminderung unbefristet.

Die Neun-Jahres-Regel

Bei Befristungen gilt die Neun-Jahres-Regel. Wer dreimal hintereinander eine auf drei Jahre befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekam, bei dem wird die Befristung aufgehoben. Wenn der Betroffenen nach neun Jahren immer noch erwerbsgemindert ist, dann wird davon ausgegangen, dass dieser Zustand dauerhaft anhält.

Die Befristungen müssen nahtlos aufeinander folgen

Allerdings müssen die Befristungen nahtlos ineinander übergangenen sein. Wenn Sie zwischen den einzelnen befristeten Renten wider erwerbsfähig waren, dann verfällt die Neun-Jahres-Regel, auch wenn Sie insgesamt dreimal eine befristete Rente bezogen. Das gilt auch, wenn die Renten zeitlich unterbrochen waren, weil Sie über Monate hinweg nach Auslaufen der Befristung keinen erneuten Antrag stellten.

Ohne Befristung ab Rentenbeginn

Viel seltener als nach neuen Jahren wird eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ab Rentenbeginn bewilligt. Die Betroffenen müssen dann dauerhaft eine Einschränkung haben, die nicht oder kaum heilbar ist und deswegen kaum Aussicht besteht, dass die Erwerbsminderung enden könnte.

Die ärztliche Prognose bestätigt die Unwahrscheinlichkeit

Laut Paragraf 102, Absatz 2 Satz 4 des Sozialgesetzbuches VI gilt „Unwahrscheinlichkeit“, wenn ärztliche Prognosen nach dem bisherigen Verlauf und dem Einschätzen therapeutischer Möglichkeiten zu dem Ergebnis kommen, dass eine Besserung nicht anzunehmen ist.

Das Landessozialgericht Stuttgart klärte, dass eine mögliche Steigerung der Arbeitsleistung angenommen werden kann, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, das Leistungsvermögen eines Versicherten mit anerkannten Behandlungsmethoden wiederherzustellen und dem keine gesundheitsspezifischen Bedenken entgegenstehen. (L 10 R 2529/21)

Bei bestimmten Voraussetzungen muss eine Dauerrente bewilligt werden

Das Landessozialgericht Hamburg stärkte die Rechte der Versicherten. Es entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente als Dauerrente bewilligt werden muss. (L 3 R 74/21)

Dauerhaft bedeutet nicht immer dauerhaft

Wird eine Erwerbsminderungsrente von Anfang an unbefristet gewährt, kann die Deutsche Rentenversicherung dennoch eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Dieses Recht teilt die Deutsche Rentenversicherung im Rentenbescheid ausdrücklich mit.

Was sind die Kriterien für eine unbefristete Erwerbsminderung

Medizinische Gutachten müssen ausschließen, dass sich die Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit bessert. Faustregel ist dabei eine Frist von vier Jahren. Ursache ist häufig (allerdings nicht immer) eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung, die nicht therapiert werden kann.

Die medizinischen Unterlagen und Möglichkeiten einer Rehabilitation werden von der Rentenversicherung sehr genau geprüft. In nicht seltenen Fällen entscheiden erst die Sozialgerichte.