Arbeitslosengeld I und II Auszahlungen im Notfall im Supermarkt
In bestimmten Lebenslagen kann es erforderlich sein, einen Hartz IV-Vorschuss zu beantragen. Derzeit müssen Leistungsberechtigte dafür in das nächstgelegende Jobcenter gehen. Nun soll es das Geld in ganz Deutschland an den Kassen der Supermärkte geben. Die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern werden geschlossen.
Nach der Testphase Ende Januar wird das Auszahlungsverfahren bundesweit eingeführt. Bislang hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) etwa 20 Millionen Euro bar an Leistungsbezieher an den Supermarktkassen ausgezahlt. Laut einer Stellungsnahme der BA wurden bereits 78.000 Auzahlungen auf diese Weise getätigt. Zuvor fand eine Pilotphase in München, Schwandorf und Dortmund sowie die Jobcenter Börde, Dortmund, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter und Wolfsburg statt. Diese sei erfolgreich gewesen, so der Sprecher. Die Auszahlungen waren ohne Probleme möglich.
Auszahlungen in großen Supermarktketten
Das neue Verfahren sei nach Angaben der BA “fordergründig für Arbeitslosengeld II Bezieher gedacht, die in Notlagen geraten und Bargeld benötigen”. Bisher mussten Betroffene dafür in das nächste Jobcenter gehen. Dort gab es sogenannte Kassenautomaten. Diese sollen jedoch abgebaut werden, da diese laut BA zu Störanfällig seien.
In folgenden Supermärkten soll der Hartz IV Vorschuss verfügbar sein: Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. “Damit steigt die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit 300 auf 10.000 an”, sagte ein Sprecher der BA. Einen Zwang zum Kauf soll es nicht geben.
Verstoß gegen den Sozialdatenschutz?
Erwerbslosen-Verbände hatten dagegen protestiert. Schließlich würden die Verkäufer an der Kasse und Umstehende mitbekommen, dass hier eine Hartz IV Auszahlung stattfinde. Das widerrum verstoße gegen den Sozialdatenschutz. “Steht der Nachbar hinter mir an der Kasse, so bekommt dieser mit, wenn ich mir per Bezugsschein ALG II auszahlen lasse”, mahnte Sebastian Betrtram von Gegen-Hartz.
Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. “Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz”, so Bertram weiter.
Die BA hält dagegen. Man wolle die Auszahlungsscheine “neutral” halten. Auf einem Zettel sei ein Barcode, der eingescannt werde. Zuvor muss allerdings der Zettel im Jobcenter abgeholt werden. Somit müssen Betroffene zwei Wege erledigen. Und wer an der Kasse nicht als Hartz IV Bezieher “entdeckt” werden will, muss ein Geschäft außerhalb seines sozialen Umfelds aufsuchen. Für viele ist das mit Extrakosten und Aufwand verbunden.
“Leistungsempfänger bleiben anonym”, betont hingegegen der BA-Sprecher. Im Gegensatz zur Kritik biete man mit dem Zahlscheinverfahren “eine diskriminierungsfreie Barzahlung” an. “Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu.” Generell sollen aber ALG II Leistungen überwiesen werden. Die Auszahlung an der Kasse sei nur für Notsituationen gedacht. Beispielsweise im laufenden Hartz IV Antragsverfahren.
Eine App ist geplant
Laut BA wolle man darüber nachdenken, das Verfahren weiter zu digitalisieren. Es sei denkbar eine App für das Smartphone zu konzipieren, die dann den Barcode inne hat. Im Schnitt sollen etwa 245 EUR pro Vorschuss ausgezahlt werden.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors